| FSRK - INFO |
(1)Die Hochschulen unterrichten Studienbewerberinnen und -bewerber sowie Studierende über allgemeine Fragen des Studiums und bieten pädagogische und psychologische Beratungen für diese Person an (allgemeine Studienberatung). Sie unterstützen die Studierenden in ihrem Studium durch eine studienbegkitende Beratung, insbesondere über Studienmöglichkeiten und Studientechniken in der Fachrichtung sowie Gestaltung, Aufbau und Durchführung des Studiums und der Prüfungen (Studienfachberatung).
(2)Allgemeine Studienberatung und Studienfachberatung sind aufeinander abzustimmen.
(3)Die Studierenden nehmen insbesondere in den ersten beiden Studienfachsemestern an der Studienfachberatung teil. Die Hochschulen regeln durch Satzung, welche Konsequenzen die Nichtteilnahme an der Studienfachberatung hat.
(2) Studierende sind zu exmatrikulieren, wenn sie
7. die Verpflichtung zur Teilnahme an der Studienfachberatung nicht erfüllt haben und als Folge die Exmatrikulation vorgesehen ist.
Referentenentwurf der Behörde für Wissenschaft und Forschung (BWF) zur Neuordnung des HmbHG
Die im Gesetzentwurf der BWF vorgesehenen Neuregelungen im Bereich Studienreform, Studium und Prüfungen beeinhalten vor allem die Verschärfung der Studienbedingungen.
Bisher konnten restriktive Maßnahmen wie Credit-Points, benotete Zwischenprüfungen und Zwangsberatungen mit Sanktionen nur über die Prüfungsordnungen einzelner Fachbereiche eingeführt werden. Diese Vorreiterfunktion wäre künftig nicht mehr notwendig, denn durch die gesetzliche Regelung werden alle verpflichtet, diese Restriktionen einzuführen.
Wurde mit der Novellierung des HmbHG 1997 noch eine abgemilderte Version als Zwangsberatung mit Exmatrikulation bei Nichtteilnahme nur für diejenigen eingeführt, die die Regelstudienzeit um zwei Semester überschritten haben, so sind nach dem aktuellen Entwurf alle verpflichtet, regelmäßig ihren Leistungsstand kontrollieren zu lassen und nachzuweisen, wie schnell und zielstrebig sie ihr Studium beenden werden. Die Konsequenzen bei Nichtteilnahme an der Beratung sollen die Hochschulen ganz frei in ihrer Satzung regeln können, von Exmatrikulation bis zu Studiengebühren.
Die Studienberatung wird damit von ihrer eigentlichen Funktion gelöst, den Studierenden Unterstützung in einer sinnvollen Studienpianung zu bieten. Während im geltenden Gesetz zumindest als ein Teil der Aufgaben der Studienberatung geregelt ist, daß Studierende über Studieninhalte und -bedingungen sowie Studiengangwechsel beraten werden sollen, geht es jetzt vorallem damm, Tips beim Aufbau und der schnellstmöglichen Durchführung des Studiums und der Prüfungen zu geben.
Hochschulen sind am Markt agierende Anbieter von Lehr- und Forschungsleistungen, Studierende fragen diese Leistungen nach, der Staat ist gefordert, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen. [...] Sie [die Studierenden] sind zunächst Investoren, die in ihr persönliches Humanvermögen investieren.
Handelskammer Hamburg: Hamburger Hochschulen reformieren. Mehr Freiheit für unternehmerisches Handeln., Juni 1999.
Die Behörde für Wissenschaft und Forschung (BWF) hat in ihrem Gesetzesentwurf zur Novellierung des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) dem hohen Druck der Wirtschaft zur Modernisierung der Hochschulen in allen entscheidenden Bereichen nachgegeben, so auch im Abschnitt Studienreform, Studium und Prüfungen. Von der BWF soll jetzt übers Gesetz durchgesetzt werden, was bisher am Widerstand der Universitätsmitglieder in den Gremien der akademischen Selbstverwaltung größtenteils gescheitert ist: Die Ausrichtung der Wissenschafts- und Lehrinhalte auf Marktverwertbarkeit, Entdemokratisierung und Hierarchisierung der Hochschulstrukturen und die Steigerung der Konkurrenz unter den Studierenden. Mit dieser Umstrukturierung der Hochschule in einen modernen Wirtschaftsbetrieb werden die gesellschaftliche Aufgaben der demokratischen Gruppenuniversität jedoch umfassend revidiert. Um das zu legitimieren und Kritik zu verhindern, soll den Studierenden glaubhaft gemacht werden, daß diese Entwicklung ihren eigenen Interessen entspricht.
Deswegen werden die Verschlechterungen der Studienbedingungen durch Restriktionen wie Zwangsberatungen, Zwischenprüfungen (mit Klausuren und Noten) und Credit-Points als Studienreform bezeichnet, um den Eindruck zu vermitteln, es ginge um fortschrittliche Veränderungen. Credit-Points, die über die Formalisierung der Studienleistungen und die damit erreichte fächerübergreifende Vergleichbarkeit vorallem die Konkurrenz unter den Studierenden erhöhen, werden so von der BWF als Erleichterung des Hochschulwechsels und der Übertragbarkeit von Prüfungsleistungen auf andere Studiengänge - auch an ausländischen Hochschulen- dargestellt (Pressemitteilung der BWF vom 18.07.00). Ebenso soll die Zwischenprüfung und die Studienberatung, die als Kontrollmaßnahmen Studierende einem hohen Leistungsdruck aussetzen, damit sie möglichst schnell ihr Humanvermögen auf dem freien Markt einsetzen können, als Hilfestellung zur Bestimmung ihrer Studienleistungen&145; bzw. zu einer sinnvollen Studienplanung verstanden werden. Studierende sollen selber für den einzigen Zweck ihres Studiums halten, binnen kürzester Zeit einen berufsqualifizierenden Abschluß zu erhalten und dementsprechend sorgsam mit der knappen Ressource Bildung umgehen. Nur so können die aus der mangelnden inhaltlichen Kohärenz des Lehrangebots und der Studienanforderungen resultierenden Orientierungsschwierigkeiten vieler Studierender durch fehlenden äußeren Druck begründet werden.
Um vernünftige Anhaltspunkte zur Gestaltung des Studiums zu geben, wäre notwendig, die Studienanforderungen aus der Bestimmung der gesellschaftlichen Aufgaben und Bedeutungen des jeweiligen Faches zu entwickeln und unterschiedliche Ansätze in Theorie und Methodik als Resultat unterschiedlicher Bezugnahme auf die Gesellschaft transparent zu machen. Dies wäre dann auch die Grundlage für eine sinnvole Studienberatung als Angebot. Dann kann das Studium auch als Möglichkeit genutzt werden, sich kritisch-wissenschaftlich die Welt anzueignen, um so qualifiziert in gesellschaftliche Verhältnisse eingreifen zu können.