| FSRK - Arbeitsprogramm 2002/2003 |
Die in der FSRK versammelten Fachschaftsräte betrachten die Universität als zentralen Ort von Bildung und Wissenschaft, an dem Forschung, Lehre und Studium in wissenschaftlicher Unabhängigkeit und gesellschaftlicher Verantwortung betrieben werden. Die Universität trägt "durch ihre Forschung zur freien Entfaltung der Wissenschaft ..., durch Lehre und Studium zur Verwirklichung des Rechtes auf wissenschaftliche Bildung" und dadurch zur "Bildung mündiger Menschen" bei. Sie ist "ein öffentlicher Raum der kulturellen, sozialen und politi-schen Auseinandersetzung" und ermöglicht ihren Mitgliedern, "zur Entwicklung einer humanen, demokratischen und gerechten Gesellschaft bei[zu]tragen" (Leitbild der Universität Hamburg, 1998).
Die gesellschaftliche Entwicklung und der wissenschaftlich-technische Fortschritt machen notwendig und möglich, das alle Menschen die grundsätzliche Möglichkeit haben, sich zu bilden und wissenschaftlich zu qualifizieren. Der Inhalt von Bildung und Wissenschaft muß in den entsprechenden Institutionen von ihren Mitgliedern im demokratischen Prozeß kooperativ und wirtschaftlich unabhängig entwickelt werden. Notwendig ist die Ausrichtung der Hochschulen an der Entfaltung der einzelnen als gesellschaftliche Subjekte und somit an der Verantwortung, zur Lösung gesellschaftlicher Probleme beizutragen. Aktuell erforderlich ist, die materiellen und strukturellen Voraussetzungen für diese Orientierung zu schaffen.
Die Fachschaftsräte als basisdemokratische Vertretungen der Studierenden an den Instituten und Fachbereichen betrachten es deshalb als ihre vordringliche Aufgabe, aktiv an der Gestaltung der Universität mitzuwirken und das beschriebene Konzept von Universität offensiv zu verteidigen. Zentrale Aufgabe des FSRK ist es dabei, den Austausch von Informationen und die Koordination der Aktivitäten an den einzelnen Fachbereichen und die Durchführung gemeinsamer Aktivitäten auf gesamtuniversitärer Ebene zu ermöglichen. Dazu sollten möglichst alle Fachschaftsräte und die studentischen Gremienvertreter auf allen Ebenen mit einbezogen und die Kooperation mit den anderen Referaten des AStA, mit den Vertretern der anderen Statusgruppen der Universität, den Studierendenvertretungen anderer Universitäten sowie gleichgesinnten außeruniversitären Organisationen wie z.B. Gewerkschaften und Schülervertretungen angestrebt werden.
Die FSRK wird sich in ihrer Arbeitsweise konsequent an den Grundsätzen der Basisdemokratie und des Pluralismus orientieren. Die Referenten werden ihr Mandat im AStA im Sinne einer Vertretung aller FSRs wahrnehmen. Die FSRK wird stets die unmittelbar die Situation an den Fachbereichen betreffenden und aus den Fachschaftsräten in sie hineingetragenen Probleme in den Mittelpunkt ihrer Tätigkeit stellen und die politische Entwicklung im Hinblick auf ihre möglichen Folgen für die Studierenden an den Fachbereichen verfolgen. Durch den Austausch von Informationen über die Lage an den verschiedenen Fachbereichen können die einzelnen FSRs von den Erfahrungen der anderen profitieren. Im Rahmen der Diskussion über die aktuellen Themen können die FSRs gemeinsame Positionen zu diesen entwickeln und gemeinsame Aktivitäten zu diesen planen. Ziel der Diskussionen innerhalb der FSRK sollte es nicht sein, um jeden Preis eine homogene Gesamtmeinung zu allen Fragen zu entwickeln. Vielmehr sollten die auch durch den unterschiedlichen fachlichen und persönlichen Hintergrund bedingten unterschiedlichen Positionen der einzelnen Fachschaftsräte respektiert und als Bereicherung betrachtet werden, um allen die Möglichkeit zu geben, auf ihre jeweils spezifische Weise zur Vertretung der gemeinsamen Anliegen beizutragen.
Um möglichst alle FSRs zu erreichen, sollte zu den Sitzungen der FSRK eine rechtzeitige Einladung (mindestens eine Woche im voraus) per E-mail und per Post erfolgen. Um möglichst vielen Fachsschaftsräten auch bei geringen zeitlichen Ressourcen die Teilhabe an der Tätigkeit der FSRK zu ermöglichen, sollten alle Fachschaftsräte durch den rechtzeitigen Versand der Protokolle der Sitzungen und sonstiger relevanter Materialien regelmäßig informiert werden. Die Referenten streben es an mögliches alle Fachschaftsräte während ihrer Amtszeit zu besuchen.
Angesichts der Politik des derzeitigen Hamburger Senates, die einen massiven Angriff auf die Universität als unabhängige, demokratisch verfaßte gesellschaftliche Institution darstellt, wird sich die Tätigkeit der FSRK auf hochschulpolitischem Gebiet im kommenden Semester vor allem auf die Auseinandersetzung mit dessen Plänen konzentrieren.
Dabei wird die FSRK eintreten
Der neue Rechtssenat in Hamburg stellt auch an die FSR- & FSRK-Arbeit neue Anforderungen. Konnte man als kritische studentische Vertretung unter rot-grün sich noch Gehör verschaffen und Veränderungen bewirken (wie im Prozeß der HmbHG-Novellierung), so wird dies unter diesem Senat nicht mehr möglich oder doch zumindest immens erschwert sein. Im Gegenteil wird mit diesem Senat die Lage an den Hochschulen noch einmal zugespitzt werden. Fortschreitende Entdemokratisierung, Verschlechterung der sozialen Lage von Studierenden und vermehrter Einfluß der Wirtschaft auf Wissenschaftsinhalte sind nur ein paar Stichworte.
Deshalb muß ein Hauptaugenmerk der FSKR-Arbeit auf der Arbeit gegen Rechts liegen
Hier gilt es unter anderem:
In einer AG wird sich die FSRK mit den Ursachen von Faschismus und Neofaschismus sowie der Verbindung und Kontinuität zwischen Faschismus, alter und neuer Rechte sowie Neoliberalismus befassen.
Ganz wesentlich für die Deutung und Veränderung gesellschaftlicher Verhältnisse ist ihre kulturelle Verarbeitung. So kann Kultur sowohl dazu beitragen, Widersprüche zu verschleiern bzw. als Kompensation dienen, als auch der kritischen Erkenntnis nützen. Aufgabe einer kritischen studentischen Kulturarbeit muß es sein, in Veranstaltungen
In diesem Sinne sollte kritische studentische Kultur eine Kombination (auch in einer Veranstaltung) aus folgenden Veranstaltungstypen sein
Die FSRK setzt es sich als Aufgabe, diese studentische Kulturarbeit durch die FSR zu initiieren und die FSR dabei zu unterstützen.
Im übrigen wird sich die FSRK dafür einsetzen, daß ihr Status als gemeinsames Gremium der FSRs und teilautonomes Referat des AStA baldmöglichst durch Änderung der Fachschaftsrahmenordnung und der Satzung der Studierendenschaft auf eine sichere rechtliche Grundlage gestellt wird. Dies sollte im Rahmen der generellen Verankerung aller teilautonomen Referate in der Satzung geschehen.