FSRK - BROSCHÜRE

Stellungnahme der Fachschaftsrätekonferenz (FSRK) zu den Empfehlungen der Dohnanyi-Kommission

0. Einleitung

Am 30. Januar dieses Jahres legte die „externe Strukturkommission“ die Ergebnisse ihrer „Evaluationstätigkeit“ vor.

Schon im Sommer letzten Jahres hatte die Hochschulöffentlichkeit gegen das Zustandekommen der Kommission protestiert. Der Protest richtete sich gegen die damit verbundene Außerkraftsetzung der akademischen Selbstverwaltungsgremien wie auch gegen die im „letter of intent“ festgelegten Kriterien für die Arbeit der Kommission: Die Hochschulen mögen „wettbewerbsfähig“ werden, „auch im Hinblick auf die wirtschaftlichen Anforderungen der Metropolregion Hamburg“. Im Klartext heißt das: Kommerzialisierung, Privatisierung und Entdemokratisierung der Hochschulen. Die Hochschulrektoren wurden erpreßt: entweder sie setzen die Kommissionsempfehlungen um oder es gibt noch weniger Geld.

Die Besetzung der Kommission (im wesentlichen Kapitalvertreter von Bertelsmann CHE bis zum Pharmaunternehmen Schering) war Garant dafür, daß dieses neoliberale Programm in ihrem Bericht weitgehend unverblümt zum Ausdruck kommt: Forschung, Studieninhalte und Studierendenzahlen sollen ausgerichtet werden an den vom festgelegten Wirtschaftsschwerpunkten (siehe Abschnitt 1 dieser Stellungnahme), Konkurrenz statt Kooperation soll wesentlicher Motor der Hochschulentwicklung werden (siehe Abschnitt 2), globale wirtschaftliche Vernetzung soll durch Anwerbung ausländischer Eliten ausgebaut werden (siehe Abschnitt 6), das Studium soll weitgehend auf die Ausbildung zu Facharbeitern reduziert werden, die zu eigenständiger wissenschaftlicher Tätigkeit nicht befähigt sind (siehe Abschnitt 3 und 4), kritischer Einfluß der Hochschulmitglieder auf Inhalt und Entwicklung der Hochschulen soll eliminiert werden (siehe Abschnitt 5 und 7). Bildung und Wissenschaft soll hier vollständig zur Ware degradiert werden: Bildung erhöht den Wert von „Humankapital“, das sich durch universitäre Qualifikation besser am Arbeitsmarkt verkaufen kann und den Wirtschaftsstandort stärkt. Studierende sind Kunden, die beim Dienstleistungsanbieter Hochschule als Nachfrager auftreten. Professoren haben für interessierte Unternehmen zu forschen oder sind reine Dienstleister, die die Ware Bildung möglichst effizient zu vermitteln haben.

Einer solchen Orientierung widerspricht die Zielsetzung der Universität deutlich, wenn es in ihrer Grundordnung, die sich ihre Mitglieder kürzlich gegeben haben, heißt: „Im Bewusstsein ihrer wechselvollen und widersprüchlichen Geschichte stellt sich die Universität Hamburg in die Tradition demokratischen Engagements und humanistischer Aufklärung. Wissenschaftliche Kooperation, demokratische Entscheidungsfindung und allgemeiner gesellschaftlicher Nutzen der Wissenschaften sind der Universität und ihren Mitgliedern Aufgabe und Verpflichtung.

Die Universität Hamburg verpflichtet sich, Lehre und Studium im Hinblick auf Entwicklungen in Gesellschaft, Wissenschaft und Kultur, Veränderungen in der Berufswelt sowie Folgen von Wissenschaft und Technik zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Freiheit und Kooperation in der Erarbeitung und Aneignung von Wissen sollen Grundlage der Studienreform sein. Die Durchlässigkeit, Sozialverträglichkeit, Transparenz und gesellschaftliche Verantwortung sind Grundsätze der Gestaltung von Studiengängen.“

Und in einer Resolution der Studierenden heißt es noch weiter gehend: „Die gesellschaftliche Entwicklung und der wissenschaftlich-technische Fortschritt machen notwendig und möglich, das alle Menschen die grundsätzliche Möglichkeit haben, sich zu bilden und wissenschaftlich zu qualifizieren. Der Inhalt von Bildung und Wissenschaft muß in den entsprechenden Institutionen von ihren Mitgliedern im demokratischen Prozeß kooperativ und wirtschaftlich unabhängig entwickelt werden. Notwendig ist die Ausrichtung der Hochschulen an der Entfaltung der einzelnen als gesellschaftliche Subjekte und somit an der Verantwortung, zur Lösung gesellschaftlicher Probleme beizutragen.“

Um gegen diese vernünftige Perspektive die neoliberale Entwicklungsoption für die Hochschulen zu legitimieren, muß die Kommission allerlei Volten schlagen. So wird erstens die Prämisse gesetzt wurde, daß „ein weiterer Anstieg des Wissenschaftsanteils am Gesamthaushalt der Stadt bis auf weiteres nicht erwartbar ist“, und zweitens „die Kommission die Diskussion der Qualität des Hamburger Angebots [...] nicht zu einem methodischen Ansatz ausgebaut und Strukturentscheidungen nicht von Qualitätseinschätzungen abhängig gemacht [hat].“ Wenn also Qualität keine Rolle spielt und die Fortsetzung des Sparkurses nicht in Frage gestellt werden darf, so darf getrost gesagt werden, daß die Empfehlungen für eine ernsthafte Debatte über die weitere Hochschulentwicklung nichts taugen.

Zudem ist auch das den Kommissionsempfehlungen zu Grunde liegende Zahlenmaterial höchst fragwürdig. So wurden etwa die Studienerfolgsquoten wie folgend berechnet: Die Studienanfängerzahlen des Jahres 1995 wurden mit den Absolventenzahlen des Jahres 2000 verglichen. Zum einen läßt das willkürliche Herausgreifen eines beliebigen Jahres jeden Statistiker die Hände über den Kopf zusammenschlagen, zum anderen ist die implizierte Prämisse einer Normalstudienzeit von 10 Semestern kaum realitätstauglich. Auch die Berechnungen des voraussichtlichen „gesellschaftlichen“ Bedarfs an Studienabsolventen ist eher Anlaß zur Belustigung. So wird beispielsweise der zukünftige Bedarf an Lehrern noch einmal über 10% unter dem angesetzt, was die Schulbehörde angibt, was bekanntermaßen wiederum weit unter dem liegt, was real an Lehrern gebraucht wird.

So viel Dreistigkeit scheint sich die Kommission auch deshalb erlauben zu können, weil ihre Arbeit mit der Vorlage des Berichts endet, sie sich auch vor niemandem verantworten muß und die Folgen ihrer Empfehlungen andere auszubaden haben. So werden politische Prozesse entdemokratisiert.

Dagegen ist auf Grundlage der oben genannten universitären Position vehementer Widerstand aller Hochschulmitglieder erforderlich. Diese Stellungnahme soll sowohl kritische Lesehilfe, als auch Handreichung für Studierende sein, kritische Stellungnahmen ihrer Fachbereiche durchzusetzen und nicht zuletzt Grundlage für Protestaktivitäten im kommenden Semester geben, die dazu angetan sind, Drägers Pläne zu unterbinden und so dazu beitragen den Rechtssenat aus dem Amt zu jagen.

1. Wirtschaftsorientierte Forschung und deren Verwertung
„Förderung der Exzellenz in der Forschung und Berücksichtigung der Wirtschaftsschwerpunkte (Cluster)“

Die Kommission empfiehlt als Leitlinie der Entwicklung universitärer Forschung die „konsequente Förderung der Exzellenz durch Schwerpunktsetzung“. Als Orientierung dienen der Kommission die Pläne des Senats für eine „Wachsende Stadt“, wie er sie in seinem „Leitbild Metropole Hamburg“ gefasst hat:

„Die Einkommens- und Beschäftigungschancen einer Region sind in hohem Maße von der Humankapitalausstattung abhängig. Die Akkumulation von Humankapital wird zunehmend zu einem treibenden Faktor des wirtschaftlichen Wachstums.“ (...) „Aufgrund der strukturellen Entwicklung wird die Notwendigkeit der Hochschulbildung und Weiterbildung nicht nur regional, sondern auch überregional weiter steigen. Gleichzeitig wird die Markt- und Exportfähigkeit von Ausbildungsdienstleistungen zunehmen. Entwicklungschancen bestehen vor allem in jenen Bereichen der Aus- und Weiterbildung, die den vorhandenen bzw. entwicklungsfähigen Stärken der Hamburger Wirtschaftsstruktur entsprechen. Es gilt, Synergieeffekte zwischen ‚Aus- und Weiterbildung’ einerseits und ‚Produktion’ andererseits zu nutzen. In diesem Zusammenhang - besonders verstärkt durch die Globalisierung und den Wandel von der Industrie- zur Wissensgesellschaft - kommt den Hochschulen eine zentrale Bedeutung bei der Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Standortes zu.“ Mit dem „clusterorientierten Konzept“ (s.o.) soll eine „verbesserte ‚Treffsicherheit’ wirtschafts- und bildungspolitischer Maßnahmen“ erreicht werden.

So empfiehlt die Dohnaniy-Komomission, „sowohl den weiteren Ausbau von heute bereits weltweit als exzellent angesehenen Forschungsschwerpunkten sowie die Stärkung von weniger exzellenten Bereichen bzw. notfalls deren Aufgabe.“ Hierfür sei eine „stärkere Fokussierung auf Themen erforderlich, die für die künftige Forschungslandschaft wesentlich oder für die Rolle Hamburgs als Metropole relevant“ seien. Über die wirtschaftsorientierte Schwerpunktsetzung in der Forschung hinaus sieht die Kommission „die Notwendigkeit, dass Ergebnisse der Forschung auch außerhalb der Hochschulen systematischer transferiert und verwertet werden“ müßten. Dies betreffe die Bereiche „Technologietransfer“, „Patente und die Verwertung von Patenten“ und „Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft“ sowie die „Bereitstellung des universitären Know-hows in Form von Weiterbildungsangeboten“

Daraus leitet die Kommission konkrete Empfehlungen ab:

  1. Bei der Entwicklung von Forschungsschwerpunkten sollen die Hochschulen bzw. ihre Sektionen „in besonderer Art und Weise“ die in der Senatsdrucksache „Wachsende Stadt“ genannten sechs Wirtschaftsschwerpunkte (Cluster) „integrieren“: Lebenswissenschaften (insb. Medizintechnik), Nanotechnologie, IT/Medien, Luftfahrt, Hafen/Logistik und Welthandel/China (Drucksache „Wachsende Stadt“, S. 20: Cluster: „Wirtschaftsschwerpunkte sind regionale Ansammlungen von Unternehmen und Institutionen (z.B. Forschungs- und Bildungseinrichtungen) in einer Branche, die miteinander kooperieren. Wirtschaftsschwerpunkte dienen dem Aufbau von Standort- und Wettbewerbsvorteilen durch höhere Produktivität, der Schaffung eines Innovationssprungs und der vermehrten Gründung neuer Unternehmen.“). Die Drucksache „Metropole Hamburg - Wachsende Stadt“ ist vom Hamburger Rechtssenat (CDU/Schill/FDP) in enger Übereinstimmung mit der Handelskammer erarbeitet und vorgelegt worden.
  2. Um „Forschungsthemen enger mit Hamburger Wirtschaftsschwerpunkten zu verbinden und Finanzierungsangebote der Wirtschaft aufgreifen zu können“, sollen die Hochschulen (bzw. der Senat) vermehrt Möglichkeiten für zeitlich begrenzte Stiftungsprofessuren schaffen.
  3. Die Hochschulen bzw. ihre Sektionen sollen ihre Kooperation mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen intensivieren.
  4. Für ihre „Priorisierungsentscheidungen“ sollen die Hochschulen ein „Qualitätsaudit“ (externe Begutachtung durch sog. Sachverständige) einrichten.
  5. Für die Erreichung von „Exzellenz“ wird außerdem die Einrichtung von „Sektionen“ (s. 4) und die Aufgabe der bisherigen Institutsstruktur sowie die strikte Trennung der Lehre von der Forschung („klar strukturierte Studiengänge einerseits und Forschungsschwerpunkte andererseits“) dringend empfohlen.
  6. Für den „Innovations- und Wissenstransfer“ soll eine hochschulübergreifende „Hamburg Innovation GmbH“ gegründet werden, in der alle Hochschulen und die Bundeswehruni „Gesellschafter“ sein sollen.
  7. Für möglichst viele Bereiche der Hochschulen sollen „nachfrageorientierte Weiterbildungsangebote“ erstellt werden. Diese sollen kostenpflichtig sein und eine „erhebliche zusätzliche Einnahmequelle“ für die Hochschulen. (Als Bsp. benennt die Kommission ein Projekt, in dem der FB Orientalistik sein „Know-how zum besseren Umgang mit asiatischen Gästen auch der Hamburger Polizei und privaten Unternehmen (sic!) zur Verfügung“ stellte).

Die Kommission sieht also die Begründung für ihre Empfehlungen in ihrem Nutzen für die Hamburger Wirtschaft. Allerdings ist die Kommission auch der Auffassung, dass eine „stärkere Kooperation zwischen den Hochschulen und den Unternehmen Hamburgs“ und ein „Beitrag zur Entwicklung der Schwerpunkte Hamburgs“ durch die Hochschulen „auch zu deren eigenem Vorteil“ sei. Sie sieht „erhebliche zusätzliche Einnahmequellen“ der Hochschulen durch private Geldgeber.

Kritik und Perspektive:

Sehr unverblümt wird in diesem Bereich der Empfehlungen der Kommission die wissenschaftspolitische Grundorientierung deutlich: Bildung und Wissenschaft sollen durch ihre Institutionen und den in ihr Tätigen dazu beitragen, dass das Interesse von Großunternehmen und Banken an höchstmöglichen Profiten in der internationalen Konkurrenz realisiert werden kann. Hierfür sollen die Inhalte des wissenschaftlichen Prozesses einzig auf den aktuellen wirtschaftlichen Bedarf zurechtgestutzt und die Studierenden schnellstmöglich zu bestmöglich auszubeutendem „Humankapital“ geschmiedet werden. Die Kommission konkretisiert so die in der „Wachsenden Stadt“ des Hamburger Senats explizierte Auffassung, das Mensch, Kultur, Bildung und Wissenschaft „dem Wirtschaftsstandort“ dienen sollen, nicht etwa wirtschaftliche, kulturelle und soziale Entwicklung zur Entfaltung aller Menschen anzustreben und zu fördern sind. Um diese Perspektive zugespitzter Ausbeutung ideologisch zu verschleiern, setzen die „Experten“ wirtschaftliche Bedarf mit dem „gesellschaftlichen Bedarf“ gleich.

Die Wissenschaftsinstitutionen sollen deshalb anstatt in produktiver wissenschaftlicher Kooperation zu arbeiten untereinander um Ressourcen, Patentanmeldungen und „kluge Köpfe“ buhlen, auch wenn diese Konkurrenz offensichtlich Forschung und Entwicklung verlangsamen und behindern.

Statt an dem Profitinteresse einiger weniger misst sich der gesellschaftliche Bedarf an der Verbesserung der Lebensbedingungen aller Menschen. Bildung und Wissenschaft haben eine zentrale Bedeutung zur Überwindung von Krieg, Ausbeutung, Hunger, Armut und Umweltzerstörung und können wesentliches zu friedlicher Konfliktlösung, bedarfsdeckender Produktion und Verteilung von Gütern, sozialer Gleichheit und nachhaltiger Ressourcennutzung und -erschließung beitragen.

Die allgemeine humanistische Nützlichkeit von Forschung und Lehre ist nur in kooperativer Praxis und demokratischer Auseinandersetzung aller Hochschulmitglieder zu verwirklichen. Die soziale Öffnung und die Demokratisierung der Hochschulen sind wesentliche Voraussetzung, um diese allgemeine Nützlichkeit zu gewährleisten und immer wieder zu aktualisieren.

Dafür sollten alle Hochschulmitglieder gegen die Kommissionsempfehlungen eintreten - als Experten für Vernunft, Erkenntnis & Aufklärung; Kooperation, Demokratie & Solidarität; Frieden, Arbeit, Bildung & Kultur.

2. Gründung von Studien- und Forschungssektionen (SCHOOLS)

Die Kommission empfiehlt „die Gründung weitgehend eigenständiger Studien- und Forschungssektionen, die möglicherweise im weiteren Verlauf unter dem Dach des Hamburger Hochschulsystems zu eigenständigen Lehr- und Forschungseinheiten (im Sinne von Schools angelsächsischen Typs) mit hochschulähnlichen Rechten ausgestattet werden könnten.“ Die strategische Lenkung der Hochschulen soll auf Grundlage von Vereinbarungen zwischen Staat und Hochschulen „insbesondere durch die Einbindung hochschulexternen Sachverstandes“ erfolgen. Dadurch seien „Doppelangebote“ zu vermeiden und Interdiziplinarität zu fördern.

Maßnahmen:

  1. Die Zusammenlegung von Instituten und Fachbereichen zu größeren Einheiten (Fakultäten, Sektionen, Schools) wird angestrebt; an der Universität sollen bspw. die Fachbereiche zu sechs Sektionen zusammengefasst werden: Erziehungswissenschaften, Lehrerbildung und Sport; Geistes-, Kultur- und Sprachwissenschaften; Wirtschafts- und Sozialwissenschaften; Rechtswissenschaften; Naturwissenschaften; Medizin und Psychologie.
  2. Vor allem in den Bereichen „Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Medien, Bauen und Kunst“ sollen „Doppelangebote...dort, wo sie nicht als zielführend erscheinen, vermieden werden“, d.h.: Auflösung der HWP, Verlagerung der Studienbereiche Design und Gestaltung von der HAW zur HfbK, Architektur von der HfbK zur HAW, Musikwissenschaft von der Uni zur HfMT etc.
  3. Die Sektionen sollen „starke, professionalisierte Leitungen sowie ein eigenes Budget“ und eine gestärkte akademische Selbstverwaltung erhalten. Die Sektionsleitungen sollen auf „organisatorischer Ebene über den Sektionen“ den „Präsidien der Hochschulen“ bei der Leitung der Sektionen zur Seite stehen“. (S.32)
  4. In den Sektionen sollen für die ersten vier Semester des BA-Studiums „gemeinsame grundständige Studienangebote“ mit einem „Kanon“ aus inhaltlichen und methodischen Modulen durchgeführt werden.
  5. „Ineffiziente Kleinsteinheiten wie Institute mit ein oder zwei Professuren“ sollen abgeschafft werden; insgesamt sei die Institutsebene als geeignete Gliederungseinheit in Frage zu stellen (S.31). Es seien statt dessen zeitlich begrenzte Forschungsschwerpunkte vorstellbar.
  6. Interdisziplinarität soll durch fachübergreifende Berufungen (Joint Appointments) gefördert werden, die die Professuren nicht mehr bei nur einem Fach lozieren. Neuausschreibungen sollen nicht mehr von den Disziplinen oder Instituten initiiert werden, sondern in den Kompetenzbereich der Sektionen fallen.
  7. Gefordert wird die Herstellung einer ‚corporated identity‘, durch Studierendenauswahl seitens der Sektion, Alumni-Programme und „Namensgebung“. „Die Kommission erwartet positive Effekte vom Zugehörigkeitsgefühl von Studierenden und Lehrenden zu einer Sektion. Zudem rechnet die Kommission mit Vorteilen aus einem verstärkten Wettbewerb der Sektionen untereinander (z.B. um Studierende oder Drittmittel).“ (S. 36)
  8. Einsetzung von „Gründungsdekanen“, die die Zusammenführung der Fachbereiche durchführen sollen.

Kritik und Perspektive:

Die Einheit von Lehre und Forschung ebenso wie der Verbund unterschiedlichster Fächer in einer Universität ist begründet durch den Anspruch, Lehre und Forschung in den Dienst menschenwürdiger Gesellschaftsentwicklung zu stellen. Durch die entsprechende Entwicklung der Einzeldisziplinen ebenso wie durch deren Kooperation gerade über die Grenzen verwandter Fächer hinweg (also beispielsweise zwischen Physikern und Historikern in der Friedensforschung und Naturwissenschaftsgeschichte; Philosophen, Naturwissenschaftlern, Medizinern und Juristen in der Technologiefolgenabschätzung etc.) wird ermöglicht, sich gesellschaftlichen und Umweltbedingungen tendenziell in ihrer Gesamtheit zu nähern und diese Erkenntnisse zu humanistischer Weiterentwicklung nutzbar zu machen. Der Lehr- und Forschungszusammenhang Universität, mit seinen kaum eingeschränkten Möglichkeiten der Fächerkombination für Studierende und der schon heute hohen Zahl interdisziplinärer Forschungsansätze und Studiengänge, muss also in seiner Vielfalt eher weiterentwickelt als zerschlagen werden. Die Kommission sieht hingegen die vollständige Auflösung gewachsener Insituts- und damit Fächer- und Kooperationsstrukturen vor, gibt keine Antwort auf die Frage, wie neue Fächerkulturen entstehen sollen und muss dann Methoden entwickeln, die bei einer Zerschlagung der Disziplinen Interdisziplinarität vorrangig unter verwandten Fächern ermöglichen sollen.

Eine wesentliche Prämisse der Empfehlungen ist die Forcierung der Konkurrenz zwischen den Hochschulen und auch zwischen den Gliederungen einer Hochschule. So soll die ‚corporated identity‘ v.a. ausgeprägt werden, damit die Abgrenzung gegenüber anderen Fachbereichen und die Selbstidentifikation der Sektionsmitglieder Ansporn sind, die anderen Fächer in der Konkurrenz um Mittel, Studierende, Forscher etc. auszustechen. Damit wird eine wesentliche Grundlage von Interdisziplinarität zerstört: Die Entwicklung von fächerübergreifender Kooperation aus der Einsicht, so die höchste Qualität in Lehre und Forschung zu erreichen, weicht monetären Überlegungen. Finanzielle Anreize zur Kooperation oder ‚Joint Appointments‘ können die wissenschaftliche Begründung von Interdisziplinarität nicht ersetzten, weil sie wiederum den Streit um Lehrdeputate, Stellenaufkommen etc. fördern, anstatt wissenschaftliche Zielsetzungen in den Mittelpunkt der Planung zu stellen. Ausreichende Finanzierung, um sachlich begründete Kooperation innerhalb und außerhalb der Hochschulen aufnehmen zu können, muss deshalb die dauerhafte Konkurrenz aller Fächer um knappe Ressourcen ersetzen.

Die inhaltliche Zuordnung von Fächern nach den Vorstellungen der Kommission lässt tief blicken: Psychologie wird kurzerhand von einer Sozialwissenschaft zur Medizin sortiert, weil davon ausgegangen wird, dass die Psychologie des Menschen von seiner biologischen Konstitution eher geprägt ist als von seinen sozialen Lebensbedingungen. Sozialwissenschaften werden zu Ergänzungsfächern der Wirtschaftswissenschaft degradiert.

Die häufig aus unterschiedlichen wissenschaftlichen oder künstlerischen Traditionen und Zielsetzungen herrührenden Fächer sollen vereinheitlicht werden (z.B. HWP/WiWi).

Wesentliche Funktion der „School“-Bildung soll sein, zum einen die Einführung der entwissenschaftlichten Bachelorstudiengänge zu forcieren und zum anderen die Gremienstruktur zu entdemokratisieren. So ist die geforderte „Stärkung der Selbstverwaltung“ auf Sektionsebene nicht misszuverstehen als Stärkung von demokratisch gewählten Gremien, die alle Statusgruppen beteiligen und höhere Kompetenzen erhalten, sondern als Stärkung der Sektionsleitungen gegenüber den Sektionsmitgliedern und gegenüber den zentralen Gremien der Hochschulen. Zu beiden Aspekten ist in den entsprechenden Abschnitten dieser Stellungnahme näheres ausgeführt (Abschnitt 1. Bachelor und Abschnitt 7. Leitungsstrukturen).

3. Flächendeckende Einführung des konsekutiven Bachelor-/Masterstudiensystems (BMS)

Die Kommission fordert die flächendeckende Einführung des konsekutiven Bachelor-/Masterstudiensystems (BMS) sowie gleichzeitig die Abschaffung des bisherigen Diplom-/Magisterstudiengangsystems. Sie verspricht sich davon stärkere Berufsbezogenheit, internationale Kompatibilität der Studienabschlüsse, Möglichkeiten “lebenslangen Lernens”, des “Quereinstiegs” in Studiengänge und eine Verkürzung der Studiendauer. Zudem soll die Einführung des BMS dazu beitragen, "überkommene Prüfungsordnungen zu entschlacken" und die "Curricula auf das angestrebte Qualifikationsprofil der Absolventen hin auszurichten".

Folgende Maßnahmen schlägt die Kommission deshalb vor:

  1. Abschaffung des traditionellen deutschen Systems der Diplom- und Magisterstudiengänge, dass “in den letzten zehn Jahren zunehmend in Frage gestellt worden" sei, zugunsten des konsekutiven Bachelor-/Master-Studiensystems (BMS). Dieses sieht vor, den jeweiligen Studiengang nach Vorgabe eines 3+2-Jahre-Modells in eine sechssemestrige Grundstudienphase (Grundständiges Angebot), an deren Ende der Bachelorabschluss steht, und eine vollständig separate viersemestrige Vertiefungsphase mit dem Masterabschluss zu unterteilen.
  2. Dem Bachelorstudiengang soll eine nicht näher erwähnte "berufsqualifizierende" Ausrichtung durch die Vermittlung nicht näher definierter "Schlüsselqualifikationen", "methodischer" und "internationaler Kompetenzen" zugrunde liegen bzw. eine "Ausrichtung im Sinne eines Studium generale mit Elementen der Persönlichkeitsentwicklung". Eine fachspezifische Spezialisierung ist hierbei lediglich für die letzten beiden Semester des Bachelorstudiums angedacht. Dem gegenüber soll das Master-Studium eine "fachspezifische, beruflich weiterqualifizierende oder wissenschaftliche Vertiefung" darstellen, die eine flexible Anpassung an die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes ermöglicht. Im Kern wird der Masterstudiengang beschrieben als "berufsorientierte Weiterbildung" oder alternativ als "wissenschaftliche Qualifizierung". Entscheidend hierbei ist, dass der Masterstudiengang nicht im eigentlichen Sinne auf den Bachelorstudiengang aufbaut, sondern sowohl für "befähigte Bachelor- Absolventen" als auch für Seiteneinsteiger mit einigen Jahren Berufserfahrung", die ihre "Grundausbildung" in anderen Fachrichtungen oder anderen Hochschularten absolviert haben, offen stehen soll.
  3. Im Durchschnitt nur etwa 50 % der Studierenden sollen überhaupt für einen höher qualifizierten Master-Abschluss zugelassen werden. Dadurch soll unter anderem sichergestellt werden, dass trotz höherer Regelstudienzeit für einen Masterstudiengang gegenüber den bisherigen Magister/Diplomstudiengängen die durchschnittliche Studiendauer sinkt.
  4. Die "Messbarkeit" bzw. internationale Vergleichbarkeit des BMS soll durch die Einführung des "internationalen" (in Wirklichkeit nur innerhalb der EU angedachten) ECTS (European-Credit-Transfer-System) gewährleistet werden.
  5. An die Stelle der bisherigen, durch Kultusminister- und Hochschulrektorenkonferenz erarbeiteten, Rahmenprüfungsordnungen für die existierenden Diplom-/Magisterstudiengänge soll für das BMS die Akkreditierung der Studienordnungen durch konkurrierende, privatwirtschaftlich organisierte Akkreditierungsunternehmen treten.

Kritik und Perspektive

Die Kommission will einem erheblichen Anteil der Studierenden (50 %) nur noch eine niedrigere, eben nicht wissenschaftliche, sondern nur “berufsqualifizierende” Bildung zukommen zu lassen. Sie lässt sich dabei von der Vorstellung leiten, Akademiker, die mit ordentlich viel Fachwissen voll gestopft wurden, ohne aber eigenständig wissenschaftlich arbeiten zu können, seien für Unternehmen perfekte “brave” und kontrollierbare Arbeitnehmer. So könnten sie hochwertige Arbeit leisten ohne auf die Idee zu kommen, Inhalt und Arbeitsbedingungen ihrer Tätigkeit zu kritisieren und verändern zu wollen. Solche Arbeitnehmer könnten dann auch mit niedrigerer Bezahlung abgespeist werden wie die ersten Konflikte um die Einstufung von Bachelor-AbsolventInnen im öffentlichen Dienst bereits demonstrieren.

Eine solche Selektion ist unsinnig und unsozial. Das Recht auf wissenschaftliche Bildung muss für alle Menschen gelten, da gesellschaftliche Entwicklung und wissenschaftlich-technischer Fortschritt es notwendig und möglich machen, dass sich alle Menschen bilden und wissenschaftlich qualifizieren. Die Studieninhalte müssen sich hierbei an der Entfaltung der einzelnen als gesellschaftliche Subjekte orientieren und somit an der Verantwortung, zur Lösung gesellschaftlicher Probleme beizutragen.

Diese Perspektive teilt die Kommission jedoch nicht. Statt dessen soll die Einführung des BMS dafür genutzt werden, "überkommene Prüfungsordnungen zu entschlacken" und die "Curricula auf das angestrebte Qualifikationsprofil der Absolventen hin auszurichten". Weniger wortgewaltig verklausuliert heißt das, alle möglichen kritischen und stärker verallgemeinernden Anteile aus den Studiengängen zu entfernen und die Studieninhalte auf ihre unmittelbare berufspraktische Anwendung auszurichten. In diesem Sinne sollen auch die Zugangsbeschränkungen zum Masterstudium und diverse Restriktionen bereits im Bachelor (siehe auch Teil 5) dazu beitragen, dass nur jene eine höhere wissenschaftliche Qualifikation erhalten, welche sich am besten in das System ihrer "School" eingefügt haben. Da wissenschaftliche Qualifikation eine wesentliche Grundlage für gesellschaftliche Teilhabe darstellt, sind die Senkung des allgemeinen Bidlungsniveaus sowie die Zurückdrängung kritischer und eigenständiger Studienanteile mit einer gesamtgesellschaftlichen Entdemokratisierung verbunden.

a) Allgemeine Senkung des Bildungsniveaus

Ein Blick in Länder mit bereits bestehendem BMS, aber auch ein genaues Lesen zwischen den schönen Zeilen des Kommissionsberichtes erhellt, was auf die Universität Hamburg mit der Einführung des BMS zukäme. Da das Ziel des Bachelorstudiums explizit nicht das wissenschaftliche Studium, sondern die Vorbereitung auf einen ominösen "berufsqualifizierenden Abschluss" ist, bringt das geforderte "Studium generale" stark verschulte Studienstrukturen mit sich - im Sinne allgemein aufgebauter Einführungen, die einen groben Überblick über die im Fach behandelten Themenkreise bieten, ohne jedoch auf einzelne Bereiche näher eingehen zu können. Eine Art Heimat- und Sachkundeunterricht für Fortgeschrittene also. Unnötig zu erwähnen, dass sich diese Veranstaltungen ohne Variationsmöglichkeit in jedem Semester wiederholen. Die Möglichkeit einer eigenständigen Akzentuierung des Studiums ist praktisch nicht vorhanden; die Studierenden werden zu entmündigten Konsumenten eines feststehenden Studienangebots degradiert.

Aufgabe der Universität muss es hingegen sein, Gelerntes exemplarisch zu vertiefen und Sachverhalten auf den Grund zu gehen, oder sie wird ihrer Funktion nicht gerecht. Dass ein entsprechender Abschluss aktuellen gesellschaftlichen Erfordernissen nicht gerecht wird, gibt die Kommission unumwunden selbst zu, wenn sie eine "konzertierte Aktion" zur Werbung für das BMS fordert.

Kann wenigstens der Masterstudiengang seinem Anspruch als wissenschaftlich fundiertes Vertiefungsstudium gerecht werden? Keineswegs. Wie schon gesagt, ist dieser ein separater Studiengang, der nicht auf den inhaltlichen Grundlagen des Bachelorstudienganges aufbaut, sondern auch für Quereinsteiger problemlos offenstehen soll. Bei der damit notwendig verbundenen scharfen Trennung zwischen wissenschaftlicher Grundlagenaneignung und der Vertiefung bzw. Spezialisierung kann ein den etablierten Diplom- und Magisterstudiengängen entsprechendes Niveau nicht gehalten werden. Die mit dem Studienfachwechsel nach dem Bachelor verbundenen Möglichkeiten einer interdisziplinären Studiengestaltung stellen gegenüber den kaum eingeschränkten Möglichkeiten der Fächerkombination innerhalb der etablierten Magister-/Diplomstudiengänge kaum einen Vorteil dar. Für diejenige Hälfte der Studierenden, die keinen Zugang zum Masterstudiengang erhalten soll, wird im Gegenteil die Interdisziplinarität des Studiums zugunsten verkürzter Studienzeiten aufgegeben.

b) Internationale Vergleichbarkeit als vorgeschobenes Argument

Internationale Durchlässigkeit von Studiensystemen ist grundsätzlich zu begrüßen, allerdings sollte hierbei die Sicherung des qualitativen Niveaus gewährleistet werden und nicht der Wunsch im Vordergrund stehen, es nur wie alle anderen bzw. "das Ausland" zu machen ohne Rücksicht auf dortige Erfahrungen und Probleme. Allemal kann eine international anmutende Namensgebung für Studienabschlüsse eben kein Ersatz dafür sein, sich hochschul- und länderübergreifend inhaltlich über Wissenschaftsinhalte zu verständigen. Zudem genießen die deutschen Magister- und Diplomabschlüsse internationale Anerkennung, weil sie eine hohe wissenschaftliche Qualifikation garantieren - unter anderem gesichert durch die in der Bundesrepublik etablierten Rahmenprüfungsordnungen.

c) Akkreditierung als Mittel zum Abbau demokratischer Einflussnahme

Die fachlich-inhaltliche “Kontrolle” von Studienordnungen durch Akkreditierungsagenturen schließlich stellt nichts weniger als einen Ausverkauf öffentlicher Interessen an privatwirtschaftlich organisierte Institutionen dar. Unterstanden die Rahmenprüfungsordnungen zumindest noch einer indirekten demokratischen Kontrolle durch Kultusminister und Hochschulrektoren, sollen die Studienordnungen der zukünftigen "Schools" vollständig der Willkür privater Akkreditierungsunternehmen ausgeliefert werden. Wieder einmal soll also ein Stück öffentlich kontrollierter Raum verlorengehen. In Richtung des Senats sei noch einmal gesagt, dass die Verteidigung öffentlichen Raums und der Schutz demokratischer Interessen, nicht deren Ausverkauf die Aufgabe und Leitlinie einer demokratisch gewählten Regierung sein sollten.

4. Verbesserung der „Betreuungsintensität“

Die Kommission benennt als Ziel die Erhöhung der „Betreuungsintensität“, womit formal zunächst nur die Erhöhung der Zahl der Lehrveranstaltungsangebote im Verhältnis zur Studierendenzahl gemeint ist.

Erhöht werden soll in diesem Sinne die „Betreuungsintensität“ nur für die Bachelorstudiengänge um 40 %.

Folgende Maßnahmen werden dafür von der Kommission empfohlen:

  1. Umverteilung von finanziellen Ressourcen (z. B. durch Streichung von Studiengängen)
  2. Reduzierung der Studienanfängerzahlen
  3. Erhöhung des durchschnittlichen Lehrdeputats für die ProfessorInnen von 8 auf 8,8 SWS um 10%, wobei individuell höheres bzw. niedrigeres Lehrdeputat möglich sein soll
  4. Umwandlung von Qualifikationsstellen (wissenschaftliche Mitarbeiter und Assistenten mit C1-Stelle) in Lehraufträge
  5. Umwandlung von Verwaltungsstellen in Lehrstellen

Kritik und Perspektive:

Mit der Verbesserung der „Betreuungsintensität“ meint die Kommission zunächst nur eine Erhöhung der Lehrintensität, nicht gemeint ist der Ausbau der Kommunikation zwischen Lehrenden und Lernenden außerhalb der Lehrveranstaltungen. Das bedeutet zum einen, dass in einigen Veranstaltungen die Teilnehmerzahl gesenkt wird, zum anderen aber geht die Kommission davon aus, „dass die Anzahl der Lehrveranstaltungen bzw. Semesterwochenstunden für einen Bachelorstudiengang ansteigen wird.“ Also: Man braucht mehr Lehrveranstaltungen, weil die Studierenden mehr SWS belegen sollen.

Dies bedeutet schlicht eine „Verschulung“ im Sinne von Entwissenschaftlichung des Studiums. So schreibt die Kommission selbst, dass bei den Master-Studiengängen „die Schwerpunktsetzung auf eigenständiges und forschendes Lernen eher zu einer Reduktion der Zahl der Lehrveranstaltungen bzw. SWS führen“ kann, was umgekehrt heißt, dass eigenständiges und forschendes Lernen in Bachelorstudiengängen eine untergeordnete Rolle spielen sollen.

Entsprechend bedeuten die empfohlenen Maßnahmen eine dramatische Trennung von Lehre und Forschung. Zum einen soll ein wesentlicher Anteil der zusätzlichen Lehrveranstaltungen durch Lehrkräfte ohne jeden Forschungsbezug realisiert werden. Zum anderen sollen durch die individuelle Variationsmöglichkeit des Lehrdeputats zwei Sorten ProfessorInnen entstehen: solche, die viel lehren aber kaum forschen und solche, bei denen Umgekehrtes gilt. Zudem schränkt eine Erhöhung des Lehrdeputats die Möglichkeiten der ProfessorInnen ein, sich außerhalb der Veranstaltungen mit den Studierenden auseinander zu setzen. Die vermehrt einzustellenden Lehrbeauftragten bekommen Sprechstunden nicht bezahlt. Nicht zuletzt würde die geforderte Umwandlung von Verwaltungsstellen die ohnehin schon deutlich unterbesetzte Verwaltung über alle Maßen belasten, obwohl gerade hier wesentliche „Betreuungsarbeit“ sowohl für Studierende als auch für Lehrende geleistet wird.

Die Kommission strebt mit der Verbesserung der „Betreuungsintensität“ eine Entwissenschaftlichung des Studiums und eine Entmündigung der Studierenden, zum Ausdruck gebracht in dem Wort „Betreuung“, an. Geleitet wird sie dabei von der Vorstellung, „Akademiker“, die mit ordentlich viel Fachwissen vollgestopft wurden, ohne aber eigenständig wissenschaftlich arbeiten zu können seien für Unternehmen perfekt ausbeutbares „Humankapital“. So könnten sie hochwertige Arbeit leisten, ohne auf die Idee zu kommen, Inhalt und Arbeitsbedingungen ihrer entfremdeten Tätigkeit zu kritisieren oder gar verändern zu wollen. Auf dem erreichten Niveau allgemeiner wissenschaftlich-technischer Entwicklung und der damit verbundenen Komplexität von Arbeitsprozessen ist jedoch hochqualifizierte Arbeit immer stärker notwendig mit eigenständiger Erkenntnis- und Entwicklungsfähigkeit verbunden.

In diesem Sinne wäre nur ein Ausbau des Austauschs zwischen Lehrenden und Lernenden sinnvoll, der auf ein stärker gleichberechtigtes Lehr-Lern-Verhältnis und die größere Einheit von Forschung und Lehre zielt, so dass sowohl die Studierenden sich stärker zu eigenständig wissenschaftlichem Arbeiten qualifizieren können, als auch die Forschung von der Kompetenz der Studierenden profitiert.

Eine solche Entwicklung ist aber nur möglich, wenn „Ressourcen“ und Stellen nicht nur umverteilt, sondern tatsächlich ausgebaut werden. Dann können auch für alle Studierenden Veranstaltungen durchgeführt werden, in denen die Teilnehmerzahl eine produktive Auseinandersetzung ermöglicht, und allen ProfessorInnen wäre ermöglicht Lehre und Forschung zur Einheit zu bringen und sich die Zeit für Austausch mit den Studierenden auch außerhalb der Veranstaltungen nehmen (Beratung, Kolloquien, etc.).

5. Erhöhung der „Studienerfolgsquote“

Die Kommission erhofft sich von der Erhöhung der „Betreuungsintensität“ eine höhere „Studienerfolgsquote“, womit wiederum gemeint ist, dass der Anteil derjenigen Studierenden erhöht wird, die einen Studienabschluss machen. Ziel sei die Erhöhung der „Studienerfolgsquote“ von durchschnittlich 50% auf 70%.

Folgende weitere Maßnahmen werden empfohlen:

  1. „Eignungstests“ vor der Zulassung zum Studium. (Übrigens auch für bisherige ZVS-Fächer). Davon erhofft sich die Kommission wiederum zweierlei:
    1. „wo Lehrende und Studierende [...] in dem Bewusstsein arbeiten, sich gegenseitig gewählt zu haben, [werden] bessere Studienerfolge in kürzeren Zeiträumen erreicht“
    2. „größere Übereinstimmung von Studierendenprofil und Curriculumsprofil“
  2. Eine erste Zwischenprüfung nach einem Jahr, um frühzeitig „ungeeignete“ Studierende von der Hochschule zu entfernen.
  3. Regelmäßige verpflichtende Beratung und ständige „Fortschrittskontrolle“
  4. Finanzielle Steuerung durch Orientierung der „ staatlichen finanziellen Förderung in Zukunft nur noch an der Zahl der Examenskandidaten bzw. Absolventen und nicht mehr an der Zahl der Studienplätze.“

Kritik und Perspektive:

Neben der Frage, inwieweit ein Studium unabhängig vom Abschluss in dem Sinne erfolgreich sein kann, als dass das angeeignete Wissen Grundlage für ein hohes Niveau an Handlungsfähigkeit ist, sind die Empfehlungen der Kommission vorallem in zweierlei Hinsicht zu kritisieren:

Zum einen wird offensichtliche Unzufriedenheit der Studierenden mit Inhalt und Form des Studiums damit beantwortet, Druck auf die Studierenden aufzubauen, trotzdem zu studieren oder die Hochschule zu verlassen, statt die Studierenden stärker in die Gestaltung des Studiums einzubinden. Dies betrifft nicht nur die ständige „Fortschrittskontrolle“ und frühe Zwischenprüfung, sondern auch die Pflichtberatung, die im Kontext des Kommissionsberichts weniger auf gegenseitigen Austausch als vielmehr auf Kontrolle hinausläuft.

Zum anderen wird von einem elitären und biologistischem Menschenbild ausgegangen. Die Kommission orientiert darauf, schon vor Eintritt bzw. nach einem Semester zu selektieren. Statt davon auszugehen, dass die Studierenden sich im Studium entwickeln und qualifizieren können, postuliert die Kommission also eine bereits im voraus bestehende irgendwie geartete und unabänderliche „Eignung“ oder - noch besser - ein „Studierendenprofil“. Die sozialen Folgen eines solchen Menschenbildes als Grundlage für den Studienzugang sind bekannt: An der Hochschule für Musik und Theater zum Beispiel, wo bereits jetzt ein Eingangstest absolviert werden muss, sind Studierende aus sozial schwächeren Familien deutlich unterrepräsentiert. Nur wenige können sich den privaten Unterricht leisten, der notwendig ist, um die Eingangsprüfung zu bestehen.

Insgesamt läuft das von der Kommission empfohlene Verfahren darauf hinaus, dass Studierwillige vor die Wahl gestellt werden, sich entweder gegebenen Studienbedingungen und „Curriculumsprofilen“ anzupassen und unterzuordnen oder aber auf das Studium zu verzichten. So soll unterbunden werden, dass sich die Studierenden in Erkenntnis eigener Interessen gegen die Marktkonformität ihres Studiums wenden und verstärkt kritische Studieninhalte einfordern.

Eine tatsächlich höhere Motivation bei Studierenden wie Lehrenden kann jedoch nur dann entstehen, wenn zum einen sich alle Beteiligten gegenseitig als entwicklungsfähig ernstnehmen und zum anderen alle Beteiligten kooperativ realen Einfluß auf die inhaltliche wie methodische Gestaltung des Studiums haben.

Eine solche inhaltlich kooperative Bezugnahme der Menschen aufeinander kann nicht durch finanzielle Sanktionen ersetzt werden, wie etwa der vorgeschlagenen Orientierung der „staatlichen finanziellen Förderung an der Zahl der Examenskandidaten bzw. Absolventen“. Diese Maßnahme wird eher zur allgemeinen Senkung der wissenschaftlichen Qualität Beitragen, da die Fachbereiche so viel erfolgreiche Abschlüsse wie möglich verteilen wollen werden, um möglichst viel Geld zu erhalten. Inwieweit diese Maßnahme auch zur Entdemokratisierung beiträgt, wird in Abschnitt 7 näher behandelt.

6. Steigerung der Internationalität der Hamburger Hochschulen

Die Kommission hält eine Steigerung der „Internationalität“ der Hochschulen für erforderlich, allerdings bleibt sie eine genauere Bestimmung von „Internationalität“ schuldig. Im wesentlichen scheint jedoch gemeint, dass sowohl eine größere Zahl von Menschen ausländischer Herkunft an den Hamburger Hochschulen studiert, als auch umgekehrt mehr Hamburger Studierende deutscher Herkunft eine Auslandsstudienabschnitt einlegen.

Folgende Empfehlungen spricht die Kommission in diesem Zusammenhang aus:

  1. Steigerung des Anteils englischsprachiger Lehrveranstaltungen, damit sowohl ausländische Studierende ihr Studium beginnen können, während sie noch die notwendige Deutschkenntnisse erwerben, als auch deutschsprachige Studierende „wissenschaftliche Kommunikationsfähigkeit in Englisch“ erwerben können.
  2. Anteil internationaler Berufungen von Professoren sollte gesteigert werden.
  3. „Die Möglichkeit, Abschlussarbeit in englischer Sprache vorzulegen, sollte in weitem Umfang vorgesehen und aktiv angeboten werden.“
  4. „Das Credit Points System ECTS sollte flächendeckend angewendet werden.
  5. Die Hochschulen und ihre Untergliederungen sollen zu Kooperation mit ausländischen Hochschulen verpflichtet werden, damit mittelfristig alle Hamburger Studierenden zu einem Auslandsstudienabschnitt verpflichtet werden können.
  6. Die Bundes- und Landespolitik wird aufgefordert, ausländerrechtliche Regelungen zu erlassen, „so dass qualifizierten ausländischen Bewerbern das Studium in Deutschland erleichtert und ausländischen Studierenden nach ihrem Studienabschluß eine berufliche Perspektive geboten werden kann.“

Kritik und Perspektive:

Kernproblem in diesem Abschnitt ist, dass mit „Internationalität“ eben explizit nicht „Internationalismus“ gemeint ist. Statt also internationaler Kooperation, die auf gemeinsamen kulturellen wie sozialen Fortschritt gerichtet ist, geht es um den Ausbau „weit verzweigter Wirtschaftsbeziehungen“ zur Absicherung und Steigerung von Profiten. So wäre gegen den Ausbau englischsprachiger Veranstaltungen nichts einzuwenden, wenn nicht gleichzeitig die kostenlosen Uni-Sprachkurse für Studierende (sowohl Deutsch für Ausländer als auch Fremdsprachen für Deutsche) gestrichen und entsprechende Institutionen (ZFI) aufgelöst würden. So werden auch hier (siehe auch Abschnitt 3) erhöhte Qualifikationsanforderungen in den privaten Bereich verlegt und soziale Nachteile gerade bei ausländischen Studierenden verschärft. Nicht der Austausch mit Menschen aus anderen Ländern ist gewünscht, sondern das „Anwerben ausländischer Elite“. In diesem Sinne fordert die Kommission auch ausländerrechtliche Erleichterungen für „qualifizierte“ ausländische Studienbewerber statt prinzipielle rechtliche Erleichterungen für alle Menschen ohne deutschen Paß. Entsprechend standortfixiert ist dann auch die Ausrichtung der Studierendenzahlen am vermeintlichen regionalen Bedarf Hamburgs.

Besonders deutlich wird das heuchlerische der propagierten „Internationalität“, wenn die Kommission an anderer Stelle die Reduzierung der Geistes-, Sprach- und Kulturwissenschaftlichen Disziplinen an der Uni um 50% fordert. Eine inhaltlich wissenschaftliche oder gar kritische Auseinandersetzung mit anderen Sprachen, Kulturkreisen oder Ländern ist also nicht erwünscht. Dies wäre aber eigentlich erforderlich, vor dem Hintergrund aktueller internationaler Konflikte und der Notwendigkeit internationalen sozialen Fortschritts.

Besonderer Würdigung bedarf hier noch die Forderung nach flächendeckender Anwendung des „Credit Point Systems ECTS“, „ohne das“ laut Kommission „eine Anerkennung der Studienleistung aus Deutschland im Ausland (und umgekehrt) nur schwer zu bewerkstelligen“ sei. Wer ECTS voll ausschreibt, nämlich als European-Credit-Transfer-System, merkt schon, dass diese Aussage nur beschränkt Gültigkeit haben kann. Tatsächlich gilt, dass die unter der Überschrift ECTS in einigen Fächern an einigen Hochschulen eingeführten Credit-Point-Systeme so unterschiedlich ausfallen, daß sie nicht einmal innerhalb ein und derselben Hochschule vergleichbar sind. Damit Studienleistungen an jeweils anderen Hochschulen anerkannt werden können, ist ohnehin eine inhaltliche Qualifizierung notwendig und kann durch kein auch noch so gut abgestimmtes formales System ersetzt werden.

Wenn trotzdem immer wieder Credit-Points gefordert werden, so deshalb, um in einem entwissenschaftlichten Studium gleichzeitig die Studierenden besser kontrollieren zu können (siehe auch Abschnitt III).

7. Anpassung des Systems der Hochschulsteuerung und der Organisationsstruktur der Hochschulen

Die Kommission orientiert auf folgende Entwicklung: Zum einen sollen verstärkt Entscheidungskompetenzen von staatlicher Seite an die Hochschulen übergehen. Zum anderen soll der Staat aber Steuerungsinstrumente erhalten, „die auch zukünftig eine strategische Zielbestimmung der Hochschulen ermöglichen.“

Aus dieser Setzung entwickelt die Kommission folgende Empfehlungen:

  1. „Leistungs“orientierte Mittelvergabe an die Hochschulen als Steuerungsinstrument, worunter die Kommission verstanden wissen will, „die staatliche Finanzierung in Zukunft insbesondere an der Zahl der Examenskandidaten bzw. Absolventen und nicht mehr an der Zahl der Studienplätze festzumachen.“
  2. Einführung von Studiengebühren für alle Studierenden. Davon erhofft sich die Kommission eine „bewusstere Studienentscheidung“ wie auch mehr Einfluß der Studierenden als Nachfrager auf die Studiengestaltung.
  3. „Gremienstruktur sparsamer und effizienter gestalten“. Das heißt „stärkere Zusammenführung von Person, Amt und Verantwortung“ sowie „Zurücknahme einer inzwischen als allzu aufwändig erkannten, Lehr- und Lernkräfte übermäßig bindenden Gremienstruktur.“

Kritik und Perspektive:

Der an dieser Stelle wiederholt zum Ausdruck gebrachte Wunsch, stärkere „Autonomie“ der Hochschulen mit „Steuerungsinstrumenten“ für den Staat „zur strategischen Zielbestimmung der Hochschulen“ zu verbinden, ist als Entwicklung dahin zu verstehen, dass der Staat politische Entscheidungen nicht mehr argumentativ inhaltlich gegenüber den Betroffenen begründen muss, sondern mit finanziellen Sanktionen einfach durchdrücken kann. So gingen mit der Umsetzung dieser Orientierung nur scheinbar Entscheidungskompetenzen an die Hochschule über, denn sobald die in den Hochschulen getroffenen Entscheidungen nicht genehm wären, drohen den Hochschulen finanzielle „Strafen“. (Besonders belustigend ist in diesem Zusammenhang die Empfehlung der Kommission, die staatliche Finanzierung der Hochschulen „nicht mehr anhand der Studienplätze festzumachen“, denn dies ist bisher gar nicht geschehen. Im Rahmen der Öffnung und des Ausbaus der Hochschulen Anfang der siebziger Jahre wurde das Budget einmal anhand der erforderlichen Personal-, Material-, Geräte, Gebäudekosten und anderer Posten und seitdem durch die simple Formel Vorjahresbudget minus Sparquote bestimmt.)

Zusätzlich kann schon deshalb nicht von Übertragung von Entscheidungskompetenzen an „die Hochschulen“ gesprochen werden, weil mit dem Abbau der Gremien und der hochschulinternen Übertragung von Entscheidungsbefugnissen an Einzelpersonen die Beteiligungsmöglichkeiten für die Hochschulmitglieder als die Gesamtheit der Hochschule weiter reduziert werden soll.

Dabei bleibt die Kommission mit ihren Empfehlungen an dieser Stelle relativ knapp, weil sie ohnehin die Umsetzung der von Dräger mit dem „Hochschulmodernisierungsgesetz“ angestrebten Maßnahmen für beschlossene Sache hält und mit dem Gesetz ganz wesentlich die Entdemokratisierung der Hochschule forciert werden soll (Hochschulrat, Entmachtung der Hochschul-Senate und der Fachbereichsräte, Entscheidungskompetenzen an den Präsidenten und die Dekane, etc.). Allerdings macht die Kommission deutlich, welche Perspektive mit der Einführung der Hochschulräte verbunden ist: Sie sollen letztendlich einziges Bindeglied zwischen den zu gründenden „Schools“ bleiben - eine gemeinsame Selbstverwaltung vollständig beseitigt werden.

Der echte Ausbau der Hochschulautonomie hätte dagegen als notwendige Voraussetzungen: 1. eine klare Regelung der Befugnisse zwischen Staat und Hochschule, die einen inhaltlich begründeten Austausch zwischen den Beteiligten impliziert, 2. eine bedarfsdeckende materielle Ausstattung der Hochschulen, die ihnen statt negativer Sparentscheidungen positive Entwicklungsentscheidungen ermöglicht und 3. den Ausbau der akademischen Selbstverwaltung als Beteiligungsmöglichkeit für alle Hochschulmitglieder, sowohl zur demokratische Legitimation wie auch als Grundlage der produktiven Zusammenführung von Lehre, Forschung und Selbstverwaltung.

Die Angabe, Studiengebühren als Ausbau der Einflussmöglichkeiten von Studierenden einführen zu wollen, darf getrost als geheuchelt betrachtet werden. In einem Geschäft hätten die Kunden über ein gemeinsames Gremium mit Angestellten und Geschäftsführer allemal mehr Einfluß auf das Warenangebot als zur Zeit als simple Nachfrager, ganz abgesehen davon, dass die Hochschulen nicht zum „Bildungssupermarkt“ verkommen sollten. So gilt auch hier der Beschluß der studentischen Vollversammlung: „Studiengebühren sind unsozial, degradieren Bildung zu einer Ware, wirken für die Entdemokratisierung der hochschulischen Selbstverwaltung und die Reduzierung der Wissenschaft auf ihre wirtschaftliche Verwertbarkeit.

Wir fordern die soziale Absicherung aller Studierenden, humanistische Bildung, den Ausbau demokratischer Teilhabe in den Hochschulen und Wissenschaft in kritischer gesellschaftlicher Verantwortung.

Wir lehnen deswegen jede Form von Studiengebühren grundsätzlich ab.“

Weitere Informationen im Internet unter: www.fsrk.de.tf