| FSRK Semesteranfangsbroschüre vom 21.10.2003 |
"Wenns stürmt und regnet, spricht man von Schietwetter. Und sobald die Temperaturen über Null steigen, werden fröhlich die Cabrio-Dächer aufgerissen. Das nenne ich Grundoptimismus. Deshalb glaube ich, dass Hamburg bei der Lösung der Probleme in unserem Land Vorreiter und Vorbild sein kann. Denn unser Hauptproblem ist doch nicht, dass wir so große Probleme haben - wir jammern immer noch vergleichsweise auf hohem Niveau -, sondern dass wir so viel Angst vor Problemen und potenziellen Problemen haben."
Dr. Mathias Döpfner, Vorstandsvorsitzender des Axel Springer Verlages,
anläßlich des 16. Neujahrs-Empfanges des "Hamburger Abendblattes"
zum Thema "426 Begriffe für Angst - Hamburg wird das Nötige tun..."
Davon träumt der Hamburger Wissenschaftssenator Jörg Dräger: Hamburg als Vorreiter eines "modernen" Hochschulsystems. Seine Vorstellungen von einem solchen lassen sich relativ schnöde zusammenfassen: Hochschulen als regionaler "Standortfaktor" für die Profitmehrung der ortsansässigen Großunternehmer, als "Forschungsdienstleister" mit Ergebnissen just-in-time zur unmittelbaren Verwertbarkeit, als Produktionsstätte von "Humankapital", das sind: fachidiotische Hochschulabsolventen, die sich willig billig als Arbeitskraft feilbieten. In diesem Konzept der Marktkonformität hat Orientierung der wissenschaftlichen Tätigkeit, von Forschung, Lehre und Studium an der Überwindung "relativ kleiner" Probleme, wie Massenarbeitslosigkeit, sozialem Elend, Umweltzerstörung, Kriegen in aller Welt keinen Platz.
"Hochschulmodernisierungsgesetz" und "Dohnanyi-Kommission"
Mit zwei Kernprojekten hat Senator Dräger dieses Programm in Form gegossen. Mit dem "Hochschulmodernisierungsgesetz", einer Änderung also des Hamburgischen Hochschulgesetztes, und mit der "externen Beraterkommission" auch "Dohnanyi-Kommission" genannt, eine dieser berüchtigten "Experten"-kommissionen, die den politisch Verantwortlichen die Aufgabe abnehmen, Maßnahmen zur neoliberalen Umstrukturierungen in allen nur möglichen gesellschaftlichen Bereichen selbst zu entwickeln.
Das "Hochschulmodernisierungsgesetz" ist inzwischen verabschiedet und beinhaltet diverse "Disziplinierungsmaßnahmen" und Restriktionen zur Einschränkung eigenverantwortlicher Studiengestaltung, die Verschlechterung der sozialen Lage der Studierenden mittels Studiengebühren, die Schaffung einer Zweiklassen-Bildung durch Bachelor/Master als Regelabschlüsse, Beschränkungen des Hochschulzugangs und verschärfte Exmatrikulationsbedingungen, die Einschränkung freier Forschung durch Sanktionen für Lehrende und die Marginalisierung inneruniversitärer Gremien bei gleichzeitiger Übertragung von Entscheidungskompetenzen an nicht demokratisch legitimierte externe Personen und Institutionen.
Die Ergebnisse der Dohnanyi-Kommission hat der Rechtssenat übersetzt in sogenannte Leitentscheidungen. Die sehen unter anderem vor: die Zerschlagung der Universität in eigenständige "Fakultäten", die weitere Reduzierung und Beschränkung der universitären Selbstverwaltungsgremien, die Absenkung der Zulassungszahlen und die Beschränkung des Zugangs zum wissenschaftlichen Studium (Diplom/Magister/Master) zu Gunsten der pseudowissenschaftlichen Bachelor-Kurzzeitsstudiengänge.
Über die Wissenschaftspolitik des Rechtssenats wird aus den Hochschulen, insbesondere von den Studierenden, aber auch von den Gremien der universitären Selbstverwaltung, reichlich "gejammert". Auf hohem Niveau? Allerdings. In der Kritik an herrschender Hochschulpolitik ist der Anspruch einer Wissenschaft und Bildung entwickelt, die darauf orientiert, daß die in Wissenschaft Tätigen in kritischer Aneignung der Welt in die Lage versetzt werden, ihre eigenen verallgemeinerbaren Interessen zu erkennen und diese gesellschaftlich wirksam werden zu lassen. Das höchste Gremium der Universität hat eine Grundordnung verabschiedet, in der es heißt: "Im Bewusstsein ihrer wechselvollen und widersprüchlichen Geschichte stellt sich die Universität Hamburg in die Tradition demokratischen Engagements und humanistischer Aufklärung. Wissenschaftliche Kooperation, demokratische Entscheidungsfindung und allgemeiner gesellschaftlicher Nutzen der Wissenschaften sind der Universität und ihren Mitgliedern Aufgabe und Verpflichtung.
Die Universität Hamburg verpflichtet sich, Lehre und Studium im Hinblick auf Entwicklungen in Gesellschaft, Wissenschaft und Kultur, Veränderungen in der Berufswelt sowie Folgen von Wissenschaft und Technik zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Freiheit und Kooperation in der Erarbeitung und Aneignung von Wissen sollen Grundlage der Studienreform sein. Die Durchlässigkeit, Sozialverträglichkeit, Transparenz und gesellschaftliche Verantwortung sind Grundsätze der Gestaltung von Studiengängen."
In diesem humanistischen Wissenschaftsverständnis steckt also reichlich mehr verallgemeinerungswürdige Substanz als in dem marktunterwürfigen Technokratismus eines Drägers.Diese positive Qualität muß weiterentwickelt, näher fundiert und offensiver gegen die Politik des Rechtssenates zur Geltung gebracht werden.
Entsprechend besteht bei den Hochschulmitgliedern allerdings reichlich "Angst vor Problemen und potentiellen Problemen" angesichts der Politik des Rechtssenats. Denn Angst ist, rational betrachtet, nichts anderes ein emotionaler Gradmesser für bedrängende Bedingungen, zu denen auch gehört, daß die Aussichten für eine positive individuelle Entwicklung im gesellschaftlichen Zusammenhang - vorsichtig formuliert - unsicher sind.
Zu dieser Unsicherheit trägt Dräger mit seiner Hochschulpolitik im doppelten Sinne bei: sowohl, weil individuelle Qualifizierungsmöglichkeiten als Erweiterung kritischer Handlungsfähigkeit eingeschränkt werden sollen, als auch, weil die Hochschulen mit der Profitorientierung zur Verschärfung bestehender gesellschaftlicher Probleme beitragen statt sie zu lösen.
Wer allerdings seine Befürchtungen kritisch gegen die Ursachen dieser negativen Bewertung wendet, kann entdecken, daß sich andere in derselben Lage befinden, die man gemeinsam erkennen und verändern kann.
Die Ursachen wollen wir mit der vorliegenden Broschüre näher beleuchten und so die Möglichkeit geben, sich für den solidarischen Kampf gegen den Rechtssenat und für eine soziale Politik zu qualifizieren.
Die Politik des CDU/Schill-Partei/FDP-Senats ist auf die Zurichtung der ganzen Stadt gemäß den Verwertungsanforderungen international agierender Kapitalanleger gerichtet. Um in deren Interesse Hamburg als Wirtschaftsstandort zu stärken, soll die Stadt ein Unternehmen werden, das Investoren beste Infrastruktur, ,hochqualifizierte', aber unkritische Angestellte und ,Sicherheit' bietet.
Die Politik des CDU/Schill-Partei/FDP-Senats ist auf die Zurichtung der ganzen Stadt gemäß den Verwertungsanforderungen international agierender Kapitalanleger gerichtet
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Die Einnahmen dieses ,Unternehmens Hamburg' versucht der Senat durch Zuzug gut auszubeutender und finanzstarker Bevölkerungsteile abzusichern, weil Unternehmens- , Gewinn- und Vermögensbesteuerung weiter abgesenkt werden sollen. Um dies zu erreichen, hat der Senat ein Konzept erarbeitet, genannt "Leitbild: Metropole Hamburg - Wachsende Stadt". Hierin werden Richtlinien zur Umgestaltung aller Bereiche gesellschaftlichen Lebens in Hamburg formuliert: Nicht allein klassisch-konservative Infrastrukturmaßnahmen (von der Vergabe staatlicher Subventionen für nicht oder kaum beschäftigungswirksame Wirtschaftsprojekte bis zum Straßenbau), sondern auch die Berücksichtigung "weicher Standortfaktoren" aus den Bereichen Kultur, Bildungs-, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie die Gestaltung des öffentlichen Raumes sollen dem Kapital dienen.
Ohne jede argumentative Begründung ist immer die Grundannahme dieser Politik gesetzt, dass die internationale Konkurrenz von Standorten nicht nur real vorhanden, sondern vor allem umfassend, ,gut' und unveränderbar sei.
Ohne jede argumentative Begründung ist immer die Grundannahme gesetzt, dass die internationale Konkurrenz von Standorten
nicht nur real vorhanden, sondern vor allem umfassend, ,gut' und
unveränderbar sei.
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Bildung und Wissenschaft nehmen zur Durchsetzung all dessen aus Sicht des Rechtsenats eine zentrale Rolle ein: Die Hochschulen sollen anziehend für die gewünschte Elite sein. Und sie sollen gleichzeitig für die festgelegten sechs Schwerpunkbereiche der Wirtschaftspolitik ("Hafen/Logistik", "Life-Siences", "Welthandel/China" (sic!), "IT/Medien", "Luft-/Raumfahrt", "Nanotechnologie") qualifiziertes Personal und Dienstleistungen in Form kultureller oder sprachlicher Kenntnisse ebenso wie staatlich finanzierte, verwertbare Forschungsleistungen produzieren. Die kapitalkonforme Verwertung von Menschen und Kenntnissen wird deshalb als entscheidende Maßgabe der Hochschulentwicklung mit viel Druck eingefordert: Mittels finanzieller Erpressung, Senatsdekreten und gesetzlichen Maßnahmen, aber auch durch hohen kulturellen und politischen Druck über Medien, Rankings, Drittmittelfinanzierung und "Beratung" durch arbeitgebernahe Stiftungen.
Dabei ist die grundlegende ideologische Setzung eine neoliberale: Gesellschaftliche Verhältnisse, insbesondere ihre wirtschaftlichen Grundlagen, gelten als nicht planbar, lenkbar und zu Gunsten aller veränderbar.
Die eigene Politik der Verwertungszurichtung will der Senat daher nicht als die dirigistischen Eingriffe in gesellschaftliches Leben verstanden wissen, die sie sind.
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Die eigene Politik der Verwertungszurichtung will der Senat daher nicht als die dirigistischen Eingriffe in gesellschaftliches Leben verstanden wissen, die sie sind. Statt dessen verkauft er sie als notwendige Anpassung des städtischen Lebens an quasi-natürliche Rahmenbedingungen. Die Menschen sollen zwar qualifiziert genug sein, "rational" im Sinne der Profitoptimierung zu handeln, sie sollen jedoch nicht in der Lage sein, ihre eigenen Lebensbedingungen umfassend zu verstehen und zu gestalten.
Gelänge es, bereits entwickelte Fähigkeiten und Erkenntnisse zum Verstehen und Verändern der Lebensbedingungen der Menschen kooperativ und solidarisch weiterzuentwickeln und einzusetzen, wäre es möglich, die weltweite zerstörerische Ausbeutung von Mensch und Umwelt durch den Menschen zu überwinden. Die gesellschaftliche Minderheit, für die der Hamburger Senat seine Politik macht, hat daran kein Interesse.
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Gerade in diesem umfassenden Abwicklungsprogramm jedoch wird das große humanistische Potential der Hochschulen deutlich: Gelänge es, bereits entwickelte Fähigkeiten und Erkenntnisse zum Verstehen und Verändern der Lebensbedingungen der Menschen kooperativ und solidarisch weiterzuentwickeln und einzusetzen, wäre es möglich, die weltweite zerstörerische Ausbeutung von Mensch und Umwelt durch den Menschen zu überwinden. Die gesellschaftliche Minderheit, für die der Hamburger Senat seine Politik macht, hat daran kein Interesse.
Gelänge es, bereits entwickelte Fähigkeiten und Erkenntnisse zum Verstehen und Verändern der Lebensbedingungen der Menschen kooperativ und solidarisch weiterzuentwickeln und einzusetzen, wäre es möglich, die weltweite zerstörerische Ausbeutung von Mensch und Umwelt durch den Menschen zu überwinden. Die gesellschaftliche Minderheit, für die der Hamburger Senat seine Politik macht, hat daran kein Interesse.
Im Rahmen der aktuellen neoliberalen Deformierungen der Hochschulen taucht immer wieder die Forderung nach Eignungs- und Eingangstests als Voraussetzung zur Zulassung zum Studium auf.
Hochschulen sollten sich ihre Studierenden "selber" aussuchen können, wie dies auch vom Hamburger Wissenschaftssenator gewollt und durch seinen verordnetes Hochschulgesetz ermöglicht wird. Dabei setzen die derzeit CDU-geführten Bundesländer Hamburg, Sachsen und Baden-Württemberg den Bund zunehmend unter Druck, um den gesetzlichen Rahmen hierfür zu erweitern. Sollten die gesetzlichen Möglichkeiten für Auswahlverfahren nicht drastisch erweitert werden, drohen diese Länder z.B. mit Kündigung des ZVS-Staatsvertrags1 (Grundlage für die bundesweite Vergabe von Studienplätzen über die ZVS) oder einer Verfassungsklage2.
Die Vergabe von Studienplätzen über die ZVS ist zwar im Grunde selbst auch ein Selektionsverfahren, im Gegensatz zu den nun vorgesehenen Auswahlverfahren ist es jedoch vergleichsweise transparent und die Studienplatzbewerber werden zumindest auf Grundlage ihrer Abiturnote und der Wartesemester formal gleich behandelt. Der entscheidende Unterschied zwischen Studienplatzvergabe über ZVS und universitären Auswahlverfahren ist jedoch ein anderer: Während die ZVS als "Mangelverwaltung" eingeführt wurde und somit immerhin ausdrückt, dass mehr Studienplätze nötig sind, zielen universitäre Auswahlverfahren darauf ab, einen Teil der Studienplatzbewerber für nicht "Studiengeeignet" zu deklarieren. Der eigentliche Mangel - die Unterausstattung der Universitäten und die fehlenden Studienplätze - wird so verschleiert, die Schuld für eine nicht erfolgte Zulassung zum Studium dem Einzelnen zugeschrieben.
Begründet wird die Notwendigkeit von Selektion mit einer angeblich unterschiedlichen "Begabung" der Studierenden.
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Dem Konzept der "verschiedenen Begabung" liegt ein biologistisches Menschenbild zugrunde, nachdem Menschen vor allem naturgegebene, also unveränderliche Fähigkeiten hätten.
Diese Vorstellung blendet das eigentliche menschliche Potential volkommen aus. Nicht als vernunftbegabtes und vor allem entwicklungsfähiges Wesen wird der Mensch gedacht. Nicht die Bedingtheit des Menschen von seiner sozialen Umgebung und den gesellschaftlichen Verhältnissen wird betrachtet. Kein Gedanke daran, dass genau diese Verhältnisse verstehbar und veränderbar sind.
Die Vorstellung von menschlicher Entfaltung beschränkt sich für den Marktradikalen im Gärtnern an individualisierten (möglichst gut ausbeutbaren) Ungleichheiten, um seinen Platz im großen Räderwerk einzunehmen. Von kooperativer Praxis zur gemeinsamen Aneignung von Erkenntnis, von solidarischen Gestaltung der eigenen Lebensverhältnisse und der hierfür notwendigen und angestrebten sozialen Gleichheit will er nichts wissen. Sollten die Propheten der Begabung auf diesem Gebiet unbegabt sein?
Allen Ansätzen und Untersuchungen zum Trotz ist es bis heute nicht gelungen, "Begabung" als eigenständige bzw. unabhängige Größe empirisch zu verifizieren. |
Objektiv lassen sich durchaus individuelle "Leistungs"-unterschiede feststellen, denn Leistung ist in diesem Zusammenhang nichts anderes als das möglichst rasche Erfüllen der von außen gesetzten Maßstäbe. Die geeignete Grundlage hierfür sind zum einen individuell erworbene Vorkenntnisse und zum anderen der Wille, sich den Leistungsmaßstäben zu unterwerfen, statt diese in Frage zu stellen.
Dementsprechend ist das eigentliche Grundprinzip der Auswahlverfahren also "Leistungsstarke rein" - "Leistungsschwache raus".
Die nebulöse "Begabung" kommt, im Gegensatz zu dieser Erkenntnis, grade recht, um soziale Ungleichheiten in Gesellschaft und Hochschule zu rechtfertigen und weiter zu reproduzieren. |
Wissenschaftlich haltbar ist - im Gegensatz zum Begabungsbegriff - lediglich der, eigentlich allgemein bekannte, Zusammenhang von Erfolg im Bildunswesen und sozialer Herkunft4. Die nebulöse "Begabung" kommt, im Gegensatz zu dieser Erkenntnis, grade recht um soziale Ungleichheiten in Gesellschaft und Hochschule zu rechtfertigen und weiter zu reproduzieren.
Grundsätzlich sind derzeit zwei verschiedene Modelle von Auswahlverfahren im Gespräch:
Solche bei denen die allgemeine "Persönlichkeit" des Bewerbers geprüft wird. Möglich sind z.B. Bewerbung über ein Studienmotivationsschreiben oder Bewerbungsgespräche - also einer Gesinnungsprüfung nicht unähnlich.
Noch einfacher ist das zweite Modell: Der Studienbewerber muss durch Tests oder Zertifikate seine fachliche Vorab-Qualifikation nachweisen. Die Studierenden werden individuell in eine Art Bringschuld versetzt. Sie müssen selbst dafür sorgen den Zulassungsanforderungen zu entsprechen. Oft ist dies mit erheblichem finanziellen Aufwand verbunden z.B. beim Erwerb von Zertifikaten in einer Fremdsprache5, welche zur Zulassungsvoraussetzung gemacht wird. Der staatliche Bildungsauftrag wird privatisiert und auf den Einzelnen abgewälzt.
Durch die Aufstellung von klaren Verwertungskriterien wird permant "Leistungs"druck ausgeübt. Dieser bleibt nach Eintritt in die Hochschule weiter bestehen und wird beispielsweise durch die geplante Zulassungsquote zum Masterstudium weiter erhöht (vgl. S. BA/MA: Studieren an der kurzen Leine): . Die geforderte "Begabung" ist hierbei Bravheit, die zu erbringende Leistung: Anpassung.
Auswahlverfahren sind so auf vielfältige Weise unmittelbar mit einer Ausrichtung der Hochschulen als Wirtschaftsdienstleister verknüpft. Demgegenüber steht nach wie vor der Anspruch auf "Bildung für alle" im doppelten Sinn: Eine Bildung, die zum einen allen nutzen soll, nicht im Sinne härterer Ellenbogen für alle, sondern durch Ausrichtung auf gesellschaftliche Probleme und gesamtgesellschaftlichen Fortschritt; und zum anderen daher auch allen zugänglich und ermöglicht sein muss.
Für eine höhere Verbundenheit der Studierenden mit ihrem Stoff ist es unabdingbar, dass sich alle Beteiligten gegenseitig als
entwicklungsfähig ernstnehmen und alle Beteiligten kooperativ realen Einfluss auf die inhaltliche wie methodische Gestaltung des Studiums
haben. |
Ein gleichberechtigteres Lehr-Lern-Verhältnis und die Orientierung des Stoffes an den realen und verallgemeinerbaren Interessen der Studierenden ist somit die Alternative zu Druck und Selektion über Auswahlverfahren.
Wer jedoch Studierende über Auswahlfahren vom Studium ausschließt, scheint diese vor ihrem - scheinbar irrgeleiteten - Interesse schützen bzw. davon abhalten zu müssen.
Die Ausbildung hochqualifizierter Arbeitskräfte birgt das Risiko, dass die tägliche Unterwerfung im Wissenschaftsbetrieb und darüber hinaus noch ganz andere gesellschaftliche Zumutungen erkannt, benannt und bekämpft werden. Dieser Widerspruch soll durch Auswahlverfahren eingedämmt werden.
"Leistung, deren sog. Träger sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung und humaner Möglichkeiten bewußt sind, kann nur im Widerstand gegen derartige Zumutungen und Zurichtungen entäußert werden."6
Am 21. Mai dieses Jahres hat die Bürgerschaft mit der Koalitionsmehrheit des Rechtssenates das "Hochschulmodernisierungsgesetz" zur Änderung des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) verabschiedet. Darin ist unter anderem vorgesehen, ab dem Sommersemester 2004 von "Bummelstudenten" und Studierenden mit Wohnsitz außerhalb der "Metropolregion Hamburg" Studiengebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester zu kassieren.
Dem Wissenschaftssenator und anderen Lobbyisten von Studiengebühren geht es dabei nicht etwa um die finanzielle Stärkung der Hochschulen und um weit mehr als den in der Begründung zum Gesetz angegebenen "Anreiz zur Verkürzung der Studienzeiten". Mit der Einführung von Studiengebühren soll vielmehr ein von Verwertungslogik und Standortideologie bestimmtes Verständnis von Bildung und Wissenschaft durchgesetzt werden.
Beseitigt werden soll ein kritisches Verständnis der gesellschaftlichen Verantwortung der Hochschulen, wonach deren Mitglieder im kooperativen Prozeß wissenschaftlicher Tätigkeit zur Lösung gesellschaftlicher Probleme beitragen und dabei in der Aneignung der Welt eigene verallgemeinerbare Interessen erkennen und einen höheren Grad gemeinsamer Handlungsfähigkeit erlangen. Beseitigt werden soll also Bildung im aufklärerischen Sinne, als "Befreiung der Menschen aus der selbstverschuldeten Unmündigkeit" (Imanuel Kant), als Einsicht in die Bedingungen gesellschaftlicher Entwicklung, um diese kooperativ bewußt gestalten zu können. Statt dessen sollen sich die Menschen der unsichtbaren Hand des Marktes unterwerfen und Bildung als Qualifizierung für das reibungslose Funktionieren in scheinbar naturgegebenen Verhältnissen entgegennehmen.
Dafür fungieren Studiengebühren in besonderer Weise. Durch die Kostenpflichtigkeit wird das Studium zu einer Ware degradiert. Die Studierenden sollen also Bildung nicht als Recht und gesellschaftliche Notwendigkeit für alle Menschen, sondern als Investition in die individuelle Karriere begreifen. Wissen wird erworben zur Erhöhung des eigenen Tauschwertes. Bildung wird somit zu etwas Äußerlichem. Entsprechend sollen Inhalt und Form des Studiums dann auch nicht mehr gemeinsam von den Hochschulmitgliedern in den Selbstverwaltungsgremien entwickelt, sondern vom Angebot-Nachfrage-Prinzip bestimmt werden. An die Stelle der Kooperation tritt das Kunden-Dienstleister- Verhältnis.
Das hat durchschlagende Wirkung auf die Inhalte der Wissenschaft: Unter dem sozialen Druck der Belastung durch Studiengebühren verlangen die "Kunden" Studierende dem "Dienstleister" Hochschule vor allem das ab, was unmittelbar der Karriere dienlich sein kann. Der Karriere dienlich ist aber nur das, was künftige Arbeitgeber in Gewinne umsetzen können. Studieninhalte oder ganze Studiengänge, die dieses Kriterium nicht erfüllen, sollen aus den Hochschulen verschwinden. Auf diese Weise soll also mittels Studiengebühren die Profitorientierung des Hochschulstudiums durchgesetzt werden, zumindest nach der Vorstellung ihrer Befürworter.
Doch wollen sich die Gebührenbefürworter die bereits jetzt schon schwierige soziale Lage der Studierenden zunutze machen. So soll alleine schon die Ankündigung der Studiengebühren dazu führen, daß die Studierenden, statt sich gegen die Einführung begründet zur Wehr zu setzen, eiligst ihr Studium durchziehen und zu Ende führen. Wer dies durchschaut kann sich jedoch zur Wehr setzen und für die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung kritischer Wissenschaft und humanistischer Bildung streiten.
Bis die Studiengebühren im Sommersemester 2004 tatsächlich erhoben werden sollen ist noch ausreichend Zeit, um durch vielfältigen Protest und juristisches Vorgehen die Gebühren zu Fall zu bringen und damit Vorraussetzungen für eine andere Entwicklung in der Wissenschaftspolitik zu schaffen. Juristisch können wir gemeinsam zum Beispiel gegen die Gebühren für "Nicht-Hamburger" vorgehen, da sie zum einen gegen das Wohnortprinzip und zum anderen gegen die im Hochschulrahmengesetz (HRG) vorgeschriebene Gebührenfreiheit des grundständigen Studiums verstoßen. Außerdem sind auch Klagen beim Verfassungsgericht gegen Studiengebühren wegen Verletzung des Rechts auf freie Berufswahl etc. aussichtsreich.
Dafür ist jedoch erforderlich, dass aus den Hochschulen die kritische Position für eine allgemein nützliche Wissenschaft gegen die Kommerzialisierung durch Studiengebühren offensiv vertreten wird und die Studierenden diese Auffassungen in Demonstrationen, Veranstaltungen, Bündnistätigkeit, etc. öffentlich wirksam werden lassen. Bestandteil unseres Widerstandes ist die Kampagne gegen Studiengebühren. Wir rufen Alle auf, sich an der Unterschriftensammlung zu beteiligen, an Infotischen, in Seminaren, bei Freunden. Bereits jetzt liegen 2.000 Unterschriften bei der Bürgerschaft vor. Unser Ziel: 10.000 Unterschriften!
"Die Kommission [...] hält es für dringend erforderlich, die internen Gremienstrukturen der Hochschulen sparsamer und effizienter zu gestalten"
(aus dem "Bericht der Kommission zur Strukturreform der Hamburger Hochschulen").
Um den Hochschulen umfassende strukturelle und inhaltliche Veränderungen aufdrängen zu können, wurden gesetzliche (HochschulModernisierungsGesetz) und auch ungesetzliche Maßnahmen (Leitlinien für die Entwicklung der Hamburger Hochschulen) vom Senat in die Wege geleitet.
Angestrebt ist die Zurichtung der gesamten Stadt und gerade auch der Hochschullandschaft auf wirtschaftliche Verwertbarkeit. Laut "Leitbild: Metropole Hamburg - Wachsende Stadt" des Rechtssenats wird die "Akkumulation von Humankapital" zunehmend zum "treibenden Faktor des wirtschaftlichen Wachstums", und "Forschungs- und Bildungsinstitutionen [...] dienen dem Aufbau von Standort- und Wettbewerbsvorteilen"1). Der Senat will Lehre und Forschung zur Ausbildungsstätte funktionierender Rädchen fürs Getriebe und zum Bereitsteller von Forschungs- und Dienstleistungs-Zuarbeit machen, die am Profit ausgerichtet wird. Dieser Ausbau der Profitmöglichkeiten soll dabei staatlich finanziert werden. Effizienz heißt also: Maximaler Profit bei minimalem (finanziellen) Aufwand.
Gesellschaftliche Nützlichkeit und Weiterentwicklung können angesichts des Maßstabs der Profitmaximierung keine Rolle spielen. So muss die Entdemokratisierung erzwungen werden, denn vor dem Maßstab gesellschaftlichen Fortschritts, der das Leben Aller verbessern soll, lassen sich weder inhaltlich die schnöde Profitorientierung im Interesse weniger begründen, noch die Maßnahmen, die die Einzelnen dazu zwingen sollen, dieser Orientierung nachzukommen. Die kritischen Stellungnahmen der (teil-)demokratischen Gremien der Universität gegenüber dem Entwurf des HochModernG und dem Bericht der Kommission zur Strukturreform konnten in den Senats- und Bürgerschaftsbeschlüssen überhaupt nicht berücksichtigt werden, ohne den gesamten Plan ins Wanken zu bringen. Die praktische Anti-Aufklärung, die in Studiengebühren, entwissenschaftlichten Studiengängen und der Steigerung der Konkurrenz auf allen Ebenen liegen, um (nicht nur) die Studierenden unmündig zu halten, der Abbau problemorientierten und interdisziplinären Forschens und Lernens, sowie die marktkonforme Zurichtung der Studien- und Forschungsinhalte und Methoden, lassen sich auf demokratischem Wege nicht durchsetzen. Sozialer Druck, Erpressung mit dem zugedrehten Geldhahn und Konkurrenz auf der Basis von politisch verknappten Mitteln sollen das gesetzlich neu verankerte Fehlen von Demokratie stabilisieren. Übrig bleiben soll die "Freiheit", sich individuell und eigentätig dem Dogma der Effizienz unterzuordnen.
Dagegen hieße die Demokratisierung der Hochschulen, dass Forschung und Lehre am allgemeinen Nutzen für alle ausgerichtet werden können. Die Forschung muss auf die Lösung gesellschaftlicher Probleme wie Ausbeutung, Armut, Umweltzerstörung und Krieg ausgerichtet werden. Die als kooperative Emanzipation aller ausgerichtete Lehre ist die Grundlage dafür, gemeinsame Interessen zu erkennen, und die gemeinsamen Lebensbedingungen daraufhin zu verändern, statt sich je individuell die Profitlogik diktieren zu lassen. Die Hochschulen und die in ihnen Tätigen müssen im Interesse aller Menschen Position beziehen, und so wissenschaftlich begründete Maßstäbe für die Politik geltend machen. Dafür ist die demokratische Bestimmung von Methoden und Inhalten von Forschung und Lehre auf eine breitest mögliche Basis zu stellen.
Erforderlich sind die Ausweitung der demokratischen Gremien und ihrer Befugnisse, sowie die stärkere Einheit von Forschung, Lehre, Studium und Selbstverwaltung: Die Forschungstätigkeit muss stärker in der Lehre berücksichtigt werden, wissenschaftliche Erkenntnisse müssen in der Selbstverwaltung geltend gemacht werden,Studien- und Forschungsinhalte lassen sich auf demokratischem Wege nicht durchsetzen. das Studium muss sich auf die Hochschulpolitik beziehen. Um das Prinzip der Konkurrenz durch die erforderliche Kooperation zu ersetzen, müssen die Institutionen staatlich bedarfsdeckend finanziert werden. Für die soziale Öffnung der Hochschulen ist die umfassende elternunabhängige Finanzierung des Studiums erforderlich. Um dies durchzusetzen, müssen wir die Demokratisierung soweit als möglich vorweg nehmen, also gemeinsam bestimmen, was unser gemeinsames und über den Kreis der Studierenden und Lehrenden hinaus verallgemeinerbares Anliegen ist, und danach handeln. Jeder Einzelne hat die Wahl, sich für diese Kooperation zu entscheiden.
HochModernUndemokratisch konkretDie wesentlichen Schritte zum Abbau innerhochschulischer Demokratie hat der Senat im HochschulModernisierungsGesetz (HochModernG) und in den Leitlinien für die Entwicklung der Hamburger Hochschulen formuliert. Das größte demokratische und paritätisch2 besetzte Repräsentativorgan, der Große Senat, soll abgeschafft werden. Statt dessen soll ein Hochschulrat seine und auch noch weitere Befugnisse des Akademischen Senats (das zweite zentrale parlamentarische Gremium der Hochschulen) übernehmen. Dabei schreibt das HochModernG einen Hochschulrat vor, der weder parlamentarisch aufgebaut sein soll, noch sollen alle Statusgruppen vertreten sein: Der Hochschulrat soll fast nur mit Externen besetzt sein, also mit hochschulfernen Menschen. Bei den Kompetenzen dieses Rates geht es um strukturelle und Richtung gebende langfristige Entscheidungen: Die Wahl und Abwahl des Präsidenten, die Beschlussfassung über die Grundordnung (Hochschulverfassung), die Verfügung über die Finanzplanung, die Kriterien zur Mittelvergabe und die Beratung und Beschlussfassung über die grundsätzlichen Struktur- und Entwicklungsentscheidungen der Hochschule (z.B.: Schließung, Zusammenlegung oder Förderung einzelner Arbeits-, Studien-, oder Fachbereiche) sollen vom Hochschulrat getätigt werden (§ 84). An Stelle demokratischer Wahlen sollen Präsidenten vom Hochschulrat ausgewählt werden (§ 80), die ihrerseits die Vizepräsidenten bestimmen (§ 82) und Dekane der Fachbereiche vorschlagen dürfen (§ 91). Die Dekane und die ihnen zur Seite gestellten "kaufmännischen Geschäftsführer" müssten auch nicht Mitglieder der Hochschule sein. Den jeweiligen Gremien (hier Fachbereiche, da der Hochschulsenat) bliebe lediglich erlaubt allem zuzustimmen, denn bei Uneinigkeit entschiede ohnehin der Hochschulrat. So sieht das HochModernG also implizit auch für die Fachbereiche streng hierarchische Strukturen vor. Während das HochModernG weitreichende Kompetenzen lässt, die innere Struktur der Hochschulen zu bestimmen, setzen die Leitlinien auch hier an. Die Leitlinien verlangen den Hochschulen damit Maßnahmen ab, die selbst im Gegensatz zu diesem Gesetz stehen. In den Leitlinien für die Entwicklung der Hamburger Hochschulen ist die Zerschlagung der Hochschulen in Fakultäten/Sektionen festgeschrieben. Weitreichende Kompetenzen bezüglich Strukturen, Mittelvergabe, Studium und Lehre uvm. sollen von den Gremien auf Fachbereichs- und zentraler Ebene an die Sektionen gegeben werden. Doch diese sollen nicht parlamentarisch organisiert sein, sondern quasi als Unternehmensvorstand, bestehend aus Dekan, Vizedekan und Geschäftsführer. So sollen auch auf Sektionsebene die wesentlichen Entscheidungen nicht demokratisch bestimmt sein. Das alles soll verkauft werden als eine Stärkung der Autonomie der Hochschulen. In den 60er und 70er Jahren wurde unter dem Stichwort der Autonomie der Hochschulen die Ausweitung ihres kritischen Gesellschaftsbezuges, und damit die teilweise Befreiung von der Verwertungslogik erkämpft. Nun soll unter Autonomie die Erlaubnis verstanden werden, sich selbsttätig dem im Sinne der Verwertungslogik abverlangten unterzuordnen. |
"Bisher gehen wir davon aus, dass jemand, der das Gymnasium absolviert hat, damit nicht nur eine Hochschulzugangsberechtigung hat, sondern ein Zeugnis der Reife. Der- oder diejenige soll eine Person sein, die in selbständiger Verantwortung ihr Studium gestalten kann. Davon nehmen wir in Grenzen Abschied mit dem zweistufigen Modell, in dem sehr viel mehr vorgegeben wird."
Peter Gaehtgens, Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, zur Begründung des Bachelor-/Master-Modells am 12.09.03 in der Frankfurter Rundschau
Man möchte Peter Gaehtgens fast dankbar sein für die erfrischende Ehrlichkeit, mit der er so kürzlich das Wesen des Bachelor-/Mastersystems erklärte : Nicht nur, dass er die Studentinnen und Studenten von heute für unfähig hält, ihr Studium selbst in die Hand zu nehmen. Offensichtlich ist er mit dieser Vorstellung auch ganz zufrieden. Denn als Konsequenz hieraus sollen sich die neuen Studiengänge nicht etwa zum Ziel setzen, verstärkt Kenntnisse und Fähigkeiten zur selbstverantwortlichen Studien- und Lebensgestaltung zu vermitteln.
Im Gegenteil: Während für Gaehtgens offensichtlich bisher bereits alle Menschen ohne Abitur als 'unreif' galten, ihre Lern- und Lebensbedingungen eigenständig zu gestalten, soll dies nun auch für Studentinnen und Studenten gelten. Emanzipative Bildung, die Menschen eine umfassende wissenschaftliche Urteils- und Handlungskompetenz vermittelt, um sie zu befähigen, gesellschaftliche Entwicklungen kritisch zu hinterfragen und aktiv zu gestalten, soll damit an den Nagel gehängt werden. Bachelor-/Masterstudiengänge sollen Studierte hervorbringen, die sich unkritisch vorsetzen lassen, was gut für sie ist.
Auf Zwang "von Obenïst jedoch nicht nur die herrschende Hochschulpolitik ausgerichtet - Zur Durchsetzung der neuen Abschlüsse praktiziert sie ihn auch gleich : Denn die vielerorts neu eingerichteten Bachelor- und Masterstudiengänge inhaltlich offensichtlich nicht überzeugen können (bundesweit haben sich nicht einmal fünf Prozent der Studentinnen und Studenten in diese Studiengänge eingeschrieben). Nur wenige Studienanfängerinnen und -anfänger wollen sich bereits vor Studienbeginn auf ein hochspezialisiertes Studienfach festlegen; der Bachelor als eng gestecktes Paukstudium entspricht kaum den Erwartungen, die Studentinnen und Studenten an die Universität mitbringen - da kann auch die massive Werbung bislang nichts dran ändern.
Bis 2005, so verkündete Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn im September allen studentischen Protesten zum Trotz, soll die neue Studienstruktur flächendeckend Wirklichkeit sein. "Von Europa gehen starke Impulse für unsere Hochschulreform in Deutschland aus", freuen sich die Kultusministerinnen und Kultusminister. Faktisch aber fällt es schwer, internationale Aspekte in der deutschen Bildungsdebatte zu entdecken. Statt internationaler Verständigung als Querschnittsthema aller Lehr- und Lernbereiche soll es darum gehen, den 'Bildungsstandort' Deutschland in der internationalen Konkurrenz zu positionieren. Mit Internationalismus hat das nichts zu tun. Mit bürgerlich-elitären Visionen von Hochschulrektoren und Wissenschaftsrat aus den 60er Jahren können die Ziele der aktuellen Strukturveränderung zum zweistufigen Studiensystem dagegen in beeindruckender Weise zur Deckung gebracht werden.
Während im Vordergrund der politischen Absichtserklärungen stets die Schaffung von zusätzlichen Möglichkeiten individueller, interdisziplinärer und internationaler Studienwege stand, lässt sich immer schlechter verbergen, dass mit dem Bachelor-/Mastermodell vor allem eine stärkere Selektivität des Hochschulsystems, Wirtschaftsorientierung der Studiengänge und insgesamt ein massiver Bildungsabbau vorangetrieben werden.
Geht es nach dem Willen der KultusministerInnen, werden die Hochschulen künftig mehr als die Hälfte der StudentInnen nach dem Bachelor rausschmeißen. Gebührenfreiheit und finanzielle Absicherung durch das BAföG sind für Masterstudiengänge (das heißt in der Regel ab dem siebten Semester) nach wie vor in Frage gestellt. Mindestens für die sogenannten 'nicht-konsekutiven' Master (hier fällt der gesamte interdisziplinäre Bereich hinein) sollen die Studentinnen und Studenten sich künftig ganz eigenverantwortlich um ihre Finanzierung kümmern.
Hier bildet sich die traditionell-konservative Vorstellung ab, dass eigentlich nur ein sehr kleiner Teil eines Altersjahrganges für ein wissenschaftliches Studium 'geeignet' ist (vgl. S.Auswahlverfahren: Der Pöbel raus aus der Universität). Der maßgeblich durch studentische Proteste erkämpften sozialen Öffnung der Hochschulen seit den 70er Jahren wird nun erneut die Forderung nach einer ausgeprägteren Elitenbildung innerhalb der Hochschulen entgegen gestellt.
Geht es nach dem Willen der KultusministerInnen, werden die Hochschulen künftig mehr als die Hälfte der StudentInnen nach dem Bachelor rausschmeißen. |
Um dieses Ziel zu erreichen, kommt der Konkurrenz unter den Studentinnen und Studenten eine Schlüsselfunktion zu. "Form und Gegenstand des Lernens [im Wettbewerb] bewirken notwendigerweise, Wissen zur aktiven Gestaltung der Gesellschaft nicht zu erwerben (das heißt unpolitisch zu sein), statt dessen aber den gesellschaftlichen Prozeß als extern, als unbeeinflußbar zu verstehen und sich ihm zu unterwerfen. [...] Durch Wettbewerb werden auf dem freien Markt die überlegenen Verfahren und Verhalten herausgesiebt. Überlegen ist hierbei, was zu persönlichem Erfolg und Wohlstand verhilft, zumindest aber das Überleben absichert. Diese Überlegenheit wird also in dieser Weise als Anreiz und Vorbild erfahrbar; sie fordert zur Nachahmung auf. Die erlernbaren Verfahren und Verhalten sind hierbei stets individuell, da sie sich ja bei der Verfolgung persönlicher Ziele als erfolgreich erwiesen haben. Folglich können in einer solchen Gesellschaft effektiv nur individuelle Überlebens- und Bereicherungspraktiken erlernt werden; mehr zu lernen lassen die von den erfolgreichen Personen ausgesandten Signale nicht zu." 1. Gelernt werden soll nicht, gemeinsam und solidarisch gesellschaftliche Veränderung zu gestalten, sondern individuell das eigene 'Humankapital' zu veredeln und anschließend erfolgreich auf dem Arbeitsmarkt feilzubieten.
Die Befähigung zum lebenslangen Lernen steht aber in direkter Relation zum wissenschaftlichen Niveau der Erstausbildung, welche in dieser Qualität daher nicht weniger, sondern mehr Menschen als bisher zugänglich sein muss. |
Die Befähigung zum lebenslangen Lernen steht aber in direkter Relation zum wissenschaftlichen Niveau der Erstausbildung, welche in dieser Qualität daher nicht weniger, sondern mehr Menschen als bisher zugänglich sein muss.
Nicht zuletzt der Hamburger Senat macht Druck auf eine konsequent restriktive Gestaltung der neuen Studiengänge. Auf Bundesebene wirkt Wissenschaftssenator Jörg Dräger offensiv für Zugangsbeschränkungen, Studiengebühren und die Abschaffung des BAföG. Gleichzeitig hat es in Hamburg vehementen Protest gegen die Einführung des Bachelor-/Mastermodells gegeben. Als Kompromiss wurde auf Uniebene das 'Hamburger Modell' entwickelt, welches es den Studentinnen und Studenten ermöglicht, den Bachelor als Querein- oder ausstieg innerhalb von Diplom- und Magisterstudiengängen zu nutzen - ohne Gefahr, nach dem Bachelor aufgrund von Quoten, Studiengebühren oder gestrichener Ausbildungsförderung unfreiwillig die Hochschule zu verlassen.
Dieses Modell gerät unter anderem in den aktuellen Verhandlungen über "Ziel- und Leistungsvereinbarungen" zwischen Universität und Senat zunehmend unter Druck. Das neue Uni-Präsidium hat daraufhin angeregt, eine neue Rahmenordnung für die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen zu beschließen. Im Ausschuss für Lehre und Studium (ALSt) der Uni konnte dagegen durchgesetzt werden, dass es zu diesem Thema keinen Schnellschuss 'von oben' gibt, sondern zu Beginn des Semesters eine öffentliche Studienreformkonferenz der Universität stattfinden wird, an deren Vorbereitung sich auch die FSRK beteiligt. Sorgen wir dafür, dass dort unsere Maßstäbe für Studienreform zu Geltung kommen, wie sie in der Grundordnung (Eine Art 'Verfassung') der Universität gefasst sind:
"Freiheit und Kooperation in der Erarbeitung und Aneignung von Wissen sollen Grundlage der Studienreform sein. Die Durchlässigkeit, Sozialverträglichkeit, Transparenz und gesellschaftliche Verantwortung sind Grundsätze der Gestaltung von Studiengängen. Studiengebühren verstärken die soziale Benachteiligung beim Hochschulzugang und drängen allgemein bildende Anteile im Studium zurück."
Grundordnung der Universität Hamburg, beschlossen vom Großen Senat am 30.01.03
Die Fachschaftsrätekonferenz (FSRK) ist die uni-weite gemeinsame Vertretung der Fachschaftsräte (FSRe) der Uni. Die FSRe sind Gremien zur Vertretung der Interessen der Studierenden eines Studiengangs. In der FSRK diskutieren die FSRe gemeinsam die Probleme, mit denen sie jeweils an ihren Fachbereichen befasst sind, da diese meist dieselben Ursachen haben. So kann sowohl für die gesamtuniversitäre Auseinadersetzung als auch für das jeweilige Agieren am Fachbereich gemeinsame Handlungsfähigkeit entwickelt werden. Dabei wirkt die FSRK für ein kritisches Verständnis von Bildung und Wissenschaft, die sich an der Verbesserung der Lebensbedingungen aller Menschen orientieren: humane, gesellschaftlich nützliche Arbeit, soziale Absicherung, kulturelle Entfaltung und ein Leben in Frieden für alle Menschen.
Der Rechtssenat in Hamburg hingegen betreibt neoliberale Standortpolitik, wonach alle Lebensbereiche der Profitmaximierung unterworfen werden sollen. Nicht kooperative und kritische Aneignung der Welt soll der Maßstab menschlichen Handelns sein, sondern die individuelle Durchsetzung zum vermeintlich eigenen Vorteil. So wird auch in den Hochschulen die Konkurrenz durch Zulassungsbeschränkung, Studiengebühren, finanzielle Knappheit, Abbau der Anzahl von Seminaren und Androhung der Exmatrikulation bei ,ungebührlichem Betragen' verschärft. Jeder soll alleine sehen, wie er da durch kommt.
Gegen diese Entsolidarisierung setzt sich die FSRK gemeinsam und solidarisch mit anderen an der Uni Tätigen - Studierende, Angestellte und Lehrende - für kritische Wissenschaft und eine Demokratisierung der Hochschulen ein. Deshalb war die FSRK in den letzten Semestern aktiv in der Bewegung gegen den Rechtssenat und seine Verwertungsorientierung. So initiierte die FSRK im letzten Semester eine Unterschriftensammlung gegen Studiengebühren, die nun mit schon über 2.000 Unterschriften als Petition an die Bürgerschaft weitergereicht wurde. Die FSRK organisiert regelmäßig Veranstaltungen zu hochschulpolitischen Themen, führt Seminare für OE-TutorInnen und GremienvertreterInnen durch und beteiligt sich natürlich auch sonst an den hochschulpolitischen Aktivitäten. Um den Widerstand der Universität weiter zu verstärken kann sich jedeR in seinem /ihrem FSR engagieren sowie zur FSRK (auch ohne Mitgliedschaft in einem FSR) kommen, die sich jeden zweiten Dienstag um 18 Uhr trifft (wo erfahrt Ihr unter www.fsrk.de.tf oder am FSRK-Brett im AStA).
Da die Profit- und Verwertungsideologie aber nicht nur an den Hochschulen, sondern in der ganzen Gesellschaft weiter verschärft werden soll, ist die FSRK auch in Bündnissen außerhalb der Universität aktiv. Zusammen mit fortschrittlichen Kräften in Gewerkschaften, Parteien, Verbänden, der Friedensbewegung sowie anderen wollen wir in den nächsten Semestern dem Rechtssenat verstärkt entgegentreten und dafür wirken, dass seine Entsolidarisierungspolitik, das Ausspielen des einen gesellschaftlichen Bereichs gegen den anderen, nicht gelingt und seine inhumane Politik scheitert.
Dieses Dokument liegt im Internet unter http://www.fsrk.de.tf