dokumentiert: ALSt

Beschluss des Ausschusses für Lehre und Studium vom 26.02.04 zum Tagesordnungspunkt

„Einführung von Studiengebühren“:

I.

Der ALST fordert die Universität dazu auf, zu prüfen ob eine Rechtsgrundlage gegeben ist, das Anhörungsverfahren zu Studiengebühren ohne ein Anhörung des Akademischen Senats zur Gebührensatzung sowie ohne eine vom Hochschulrat beschlossene Satzung durchzuführen.

Der ALSt fordert das Präsidium dazu auf, dazu Stellung zu nehmen, dass ein Brief an Studierende verschickt wurde in dem eine Satzung abgedruckt ist in deren Präambel steht, dass der Hochschulrat die Satzung bereits genehmigt hätte. Außerdem verweist der Anhörungsbogen auf einen alten Entwurf der Satzung.

Der ALSt fordert die Universität dazu auf, die Frist zu verlängern, auf die Anhörung zu antworten. Dadurch, dass ein zweiter Brief verschickt wird und der erste somit ungültig wird verkürzt sich die Frist noch weiter.

Der ALSt fordert die Universität zudem dazu auf, die Frist zu verlängern, auf die Anhörung zu antworten.

Der ALSt fordert die Universität zudem dazu auf, das Verfahren zur Gebührenerhebung vom Rückmeldeverfahren zu entkoppeln und bittet das Präsidium so schnell wie möglich dazu schriftlich Stellung zu nehmen.

Der ALSt fordert die Universität dazu auf, die Studierenden zukünftig schneller über Neuigkeiten und neue Entwicklungen zur Erhebung von Studiengebühren zu informieren und dazu Stellung zu nehmen, warum dies bisher nicht ausreichend geschehen ist.

II.

Die vom Präsidium der Universität erlassene und vom Zentrum für Studierende verschickte “vorläufige Satzung der Universität Hamburg zur Befreiung von Studiengebühren vom 19.2.04” wird umgehend zurückgenommen. Alle Studierenden und die Öffentlichkeit werden umgehend und umfassend über die Rücknahme der “vorläufigen Gebührensatzung” aufgeklärt. Für das weitere Verfahren wird den Beschlüssen der Universität Rechnung getragen.

Der ALSt, alle zentralen Gremien der Universität, das Studierendenparlament sowie Vollversammlungen der Studierenden haben sich mehrfach und eindeutig gegen die Erhebung von Studiengebühren jeglicher Art und Gestaltung ausgesprochen, da sie die soziale Benachteiligung beim Hochschulzugang verstärken, allgemeinbildende Anteile im Studium zurückdrängen und wesentlich ordnungspolitisches Mittel zur restriktiven Gestaltung der Studienbedingungen sind. In seinen Beschlüssen vom 18.12.04 und 5.2.04 misst sich der Akademische Senat zu, in die aktuellen politischen Auseinandersetzungen mit dem Ziel eines gebührenfreien Studiums für alle Studierenden einzugreifen.

Das Präsidium der Universität hat sich mit seinem Beschluss über eine “vorläufige Gebührensatzung” über die Beschlüsse der Universität hinweggesetzt.

III. Für das weiter Vorgehen empfiehlt der ALSt:

IV. Erläuterungen:

Dieses Dokument liegt im Internet unter http://www.fsrk.de.tf