| dokumentiert: Akademischer Senat |
Beschluss des Akademischen Senats der Universität Hamburg vom 04. März 2004
Der Akademische Senat lehnt die Gebührensatzung in der vorliegenden Fassung ab.
Der Akademische Senat fordert das Präsidium auf, eine Satzung zu erlassen, die wenigstens die folgenden zusätzlichen Regelungen enthält:
Der Akademische Senat bittet den Hochschulrat, eine Satzung die diese Änderungen nicht enthält, nicht zu genehmigen.
Die vom Präsidium der Universität erlassene und vom Zentrum für Studierende verschickte „Vorläufige Satzung der Universität zur Befreiung von Studiengebühren vom 19. Februar 2004“ wird umgehend zurückgenommen. Alle Studierenden und die Öffentlichkeit werden umgehend und umfassend über die Rücknahme der „Vorläufigen Gebührensatzung“ aufgeklärt. Für das weitere Verfahren wird den Beschlüssen der Universität Rechnung getragen.
Darüber hinaus wendet sich die Universität verstärkt der dramatischen Unterfinanzierung der Wissenschaften und der miserablen sozialen Lage der Studierenden (dies in besonderer Zusammenarbeit mit dem Studentenwerk) zu, um auf diese Problemlagen öffentlich wie dem Senat gegenüber hinzuweisen. In diesem Zusammenhang sollte auf die problemlösende Potentialität der Wissenschaften mit Nachdruck aufmerksam gemacht werden.
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