| dokumentiert: AS-Stellungnahme zur Expertenkommission vom 08.05.2003 |
| Inhaltsverzeichnis | Seite | |
| 1 | Stellungnahme zu den Grundsätzen für eine Strukturreform der Hamburger Hochschulen | 2 |
| 2 | Zukunftsprogramm für die Universität Hamburg | 4 |
| (1) | Die Universitätsentwicklung am Qualifikationsbedarf der Metropolregion und an der Studiennachfrage orientieren | 5 |
| (2) | Fächerspezifische Bedarfsprognosen müssen den wirtschaftsstrukturellen und soziokulturellen Wandel berücksichtigen | 6 |
| (3) | Gestufte Studienabschlüsse (Baccalaureus-/Bachelor-, Magister-/Master-Struktur) fachspezifisch gestalten und mit anderen Universitäten abstimmen | 6 |
| (4) | Den Zugang zum Magister-/Masterstudium offen halten | 7 |
| (5) | Die Betreuung verbessern und die Wahlmöglichkeiten der Studierenden erhalten | 7 |
| (6) | Personalstruktur und Lehrverpflichtung an bundesweiten und internationalen Maßstäben orientieren | 8 |
| (7) | Die Studienbedingungen verbessern | 8 |
| (8) | Durch Gründung von Fakultäten (Schools) eine fächerübergreifende Management-Ebene schaffen | 9 |
| (9) | Exzellenz in der Forschung fördern und Wirtschaftsschwerpunkte der Stadt berücksichtigen | 10 |
| (10) | Internationalität als traditionelle Stärke der Universität Hamburg ausbauen | 10 |
| (11) | Das System der Hochschulsteuerung und die Organisationsstruktur neu gestalten | 11 |
| (12) | In der Lehrerbildung Wissenschaftlichkeit und Praxisbezug verbinden | 12 |
| (13) | Die Vielfalt von Geistes-, Kultur-, Sprach-, Bildungs- und Bewegungswissenschaften als Reichtum und Chance nutzen | 13 |
| (14) | Die Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an höchsten Ansprüchen messen | 14 |
| (15) | Die Stärken der Rechtswissenschaften pflegen und ausbauen | 15 |
| (16) | Die Naturwissenschaften als Chance der Stadt und der Metropolregion nutzen | 15 |
| (17) | Die Medien- und Kommunikationswissenschaften in der Universität bündeln und stärken | 16 |
| (18) | Musikwissenschaft und Theaterwissenschaft im universitären Zusammenhang entwickeln | 16 |
| (19) | Die Unterausstattung der Universität Hamburg schnellstmöglich beheben | 17 |
| (20) | Die Universitätsentwicklung an Qualität und Exzellenz orientieren | 17 |
1.1 Die Universität Hamburg teilt angesichts ihrer langjährigen Überlastung und Unterfinanzierung die Auffassung der Kommission zur „Strukturreform für Hamburgs Hochschulen", dass bestehende Strukturen und Ausstattungen in Lehre und Forschung hochschulübergreifend einer Überprüfung unterzogen werden müssen, um in der Freien und Hansestadt Hamburg aufeinander abgestimmte und sich ergänzende Ausbildungsangebote zu schaffen. Die Universität erkennt an, dass sich die Strukturkommission innerhalb eines für ihre Aufgabe zu knappen Zeitrahmens von nur drei Monaten bemüht hat, sich die erforderlichen Informationen zu verschaffen. Sie bedauert allerdings, dass die Kommission die ihr vorgelegte Stellungnahme zur Entwicklung und zu den Perspektiven der Universität Hamburg nur unzulänglich ausgewertet und darum die Vorstellungen, Probleme, Leistungen und Erfolge der Universität und ihrer Einrichtungen nicht angemessen berücksichtigt hat. Die Universität hätte erwartet, dass die Kommission den Willen und die Fähigkeit der Universität zur Reform würdigt. Zahlreiche Entwicklungsprozesse, die von der Universität bereits eingeleitet worden sind, verdienen die Chance, ihre Tragfähigkeit zu erweisen. Es wäre eine Verschwendung von Ressourcen und Engagement, wenn laufende Reformprozesse unterbrochen würden. Zudem widersprechen die primär am Status quo orientierten Arbeitsmarktprognosen als Grundlage der quantitativen Empfehlungen dem Arbeitsauftrag der Kommission, demzufolge bei der „wissenschaftlichen, kulturellen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Perspektive" die „Entwicklungsperspektiven Hamburgs über die reine Arbeitsmarkterwartung hinaus als Kriterium einbezogen werden" sollten. Trotz dieser Einwände haben sich die Einrichtungen und Gremien der Universität intensiv mit den Analysen und Empfehlungen der Kommission auseinandergesetzt und eine Vielzahl positiver Anregungen und Vorschläge aufgegriffen.
1.2 Die Universität misst die Empfehlungen an ihrem Leitbild, das insbesondere die
1.3 Es ist einhellige Auffassung aller an der Meinungsbildung der Universität Beteiligten, dass eine Auflösung des Verbundes aller Fächer in einer „Universität" oder das Herauslösen einzelner Fächer oder Fächergruppen nicht mitgetragen oder hingenommen werden können. Die Universität hält die Bewahrung ihres Profils als Zentrum wissenschaftlicher Kompetenz im Norden und als Kern des Hamburgischen Hochschul- und Forschungssystems für unabdingbar. Die internationale Bedeutung und das wissenschaftliche Renommee der Universität Hamburg, aber auch ihr bildungspolitischer Auftrag als „Tor zur Welt der Wissenschaft" darf nicht durch Aufteilung geschwächt werden. Das die deutsche Universitätstradition auch im internationalen Vergleich auszeichnende Ziel, die Selbständigkeit der Studierenden zu fördern und wissenschaftliche Bildung als Ausbildung der Fähigkeit zu verantwortlichem und rationalem Handeln in der Gesellschaft zu verstehen, darf nicht aufgegeben werden.
1.4 Auch die Vielfalt der Fächer und Studienangebote ist unverzichtbar, wenn die Universität in der Tradition der Freien und Hansestadt Hamburg Weltoffenheit, internationale Zusammenarbeit und Universalität von Wissenschaft verwirklichen soll. Eine großstädtische Metropole, die sich an Barcelona, Mailand, Kopenhagen oder Toronto misst, kann ihre größte Universität nicht nur am lokalen Bedarf ausrichten. Als eine der größten, leistungsfähigsten und forschungsstärksten Universitäten der Bundesrepublik Deutschland erfüllt die Universität Hamburg Aufgaben von nationaler und internationaler Bedeutung und trägt dadurch zum internationalen Rang Hamburgs bei.
1.5 Die Universität bedauert, dass die Kommission die für eine Universität wichtigen Aspek-te der Forschung und der Nachwuchsförderung weitgehend ausklammert. Unzureichend gewürdigt sieht die Universität auch ihre Funktion als Ausbildungsstätte für eine große Zahl Studierender, die sich zugleich dem Anspruch stellt, hohe Forschungsleistungen zu erbringen. Damit erfüllt die Universität Hamburg eine über die lokalen Grenzen weit hinausreichende Funktion. Die Kommission wird daher der Universität als Stätte akademischer Bildung und wissenschaftlicher Forschung, die sich an Maßstäben wissenschaftlicher Exzellenz sowie fächerübergreifender und internationaler Kooperation orientiert und zugleich ein hohes Maß an Ausbildungsleistungen erbringt, nicht gerecht. Die Universität muss größten Wert auf die für eine Universität unverzichtbare Verbindung von Forschung und Lehre legen, wenn sie sich im internationalen Wettbewerb durch wissenschaftliche Exzellenz behaupten und profilieren soll. Die Universität strebt an, die Betreuungsintensität im Studium zu erhöhen und verweist auf ihre bereits verwirklichten Maßnahmen. In sich widersprüchlich sind die Empfehlungen der Kommission allerdings, wenn die verbesserte Betreuung zu Lasten der Forschung und der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses erfüllt werden sollen, die gerade Voraussetzungen der gleichzeitig geforderten wissenschaftlichen Exzellenz sind.
1.6 Die Universität betrachtet die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen als eine wichtige Querschnittsaufgabe, die sie bereits mit beachtlichem Erfolg wahrnimmt. Die Universität bekennt sich weiterhin zur Erfüllung ihrer noch weiter reichenden Ziele und erwartet auch in Zukunft eine Unterstützung dieser Aufgaben durch die Freie und Hansestadt Hamburg.
Die Universität ist bereit, an einer universitätsadäquaten Umsetzung von Empfehlungen der Strukturkommission aktiv und konstruktiv mitzuwirken. Der vielfach sehr allgemeine Charakter der Empfehlungen erfordert jedoch Konkretisierungen und Modifikationen, die sich an den Aufgaben und Zielen der Universität Hamburg ausrichten und ihrer Einbettung in das nationale und internationale Hochschul- und Wissenschaftssystem Rechnung tragen müssen. Die Universität fordert den Senat der FHH auf, die zu erarbeitenden Leitlinien der Hochschulentwicklung aus einem ergebnisoffenen Diskussionsprozess mit den Hochschulen heraus zu entwickeln.
Auf dieser Grundlage hat der Akademische Senat am 08. Mai 2003 folgende Leitlinien für die Entwicklung der Universität Hamburg beschlossen:
Eine Ausrichtung der Universitätsentwicklung allein am prognostizierten Qualifikationsbedarf der Stadt ist weder verfassungsrechtlich zulässig noch gesellschaftlich verantwortbar. Neben dem Qualifikationsbedarf ist auch die Studiennachfrage als Ausdruck grundrechtlich garantierter Freiheitsverwirklichung zu berücksichtigen. Da in der Vergangenheit nahezu alle Prognosen den Qualifikationsbedarf falsch eingeschätzt und zumeist erheblich unterschätzt haben, behindert eine weitgehend am gegenwärtigen Akademikerbestand orientierte Bedarfsschätzung die Entwicklung der Stadt. Die Universität weist darauf hin, dass die Zahl der Studierenden und Hochschulabsolventen in Deutschland weit hinter der in vergleichbaren Industrienationen zurückliegt. Es ist demnach notwendig, die Quote der Schulabgänger mit Hochschulzugangsberechtigung und damit die Zahl der Studierenden und Absolventen in Zukunft deutlich zu erhöhen.
Vor allem aber vernachlässigt eine nur auf die Kernstadt mit 1,7 Mio. Einwohnern bezogene Berechnung des Ersatzbedarfs für gegenwärtig beschäftigte Akademiker trotz Hinzurechnung einer zurückhaltend bemessenen Akademikerwachstumsquote und eines sehr begrenzten Beschäftigungswachstums den Qualifikationsbedarf der Metropolregion mit 4 Mio. Einwohnern. Da im Umland Hamburgs nur wenige kleine Hochschulen mit geringen Absolventenzahlen existieren und die umliegenden Bundesländer Schleswig-Holstein und Niedersachsen im Bundesvergleich eine weit unterdurchschnittliche Zahl von Studienplätzen anbieten, behindert eine auf den Qualifikationsbedarf nur der Kernstadt beschränkte Bedarfsermittlung die Entwicklung der Stadt und des gesamten norddeutschen Raumes. Sie gefährdet zudem den Einwohnerzuschlag des Stadtstaates Hamburg für die Versorgung des Umlandes bei der Berechnung des Länderfinanzausgleichs. Dieser setzt voraus, dass Hamburg in allen wichtigen Infrastrukturbereichen ein Angebot vorhält, das um 35 Prozent über dem für die Kernstadt erforderlichen liegt.
Zu den Aufgaben der Universität gehört es, durch Lehre und Forschung ihren Beitrag zur Weltoffenheit der Stadt, zu internationaler Verständigung sowie zu friedlicher und kooperativer Entwicklung und internationaler Zusammenarbeit zu leisten. Demgemäß muss sich die Entwicklung der Universität an Maßstäben ausrichten, die über die von der Kommission zu Grunde gelegten hinausgehen.
Die mit einer wissenschaftlich unzureichenden Methode abgeleiteten fächerspezifischen Bedarfszahlen für Akademiker können nicht zur Grundlage einer massiven Reduktion der Kapazitäten im Bereich der Geistes-, Kultur-, Sprach- und Sozialwissenschaften gemacht werden. Wesentliche Aspekte, die den künftigen Akademikerbedarf beeinflussen, sind nicht oder nicht hinreichend berücksichtigt worden. Insbesondere Substitutionsbeziehungen zwischen den Teilarbeitsmärkten und Auswirkungen der Internationalisierung von Arbeitsmärkten wurden ausgeblendet. Fächergruppenspezifische Zielzahlen müssen wirtschaftsstrukturelle und soziokulturelle sowie überregionale und internationale Entwicklungen und Veränderungen angemessen berücksichtigen. Hierfür sind nur anspruchsvolle, wissenschaftlich fundierte Verfahren geeignet, die Erkenntnisse hinsichtlich der sich stark wandelnden Berufsanforderungen erfassen.
Gerade wenn die Strukturkommission die Umstellung auf ein völlig neues System gestufter Studienabschlüsse empfiehlt, verbietet es sich, den Bedarf an Absolventinnen und Absolventen der verschiedenen Abschlussstufen auf der Grundlage des Bestandes gegenwärtig beschäftigter Akademiker mit einem traditionellen Hochschulabschluss abzuleiten. Ein erheblicher Teil der künftigen Absolventinnen und Absolventen mit Baccalaureus-/Bachelor-Abschluss wird Tätigkeiten wahrnehmen, die heute nicht von Akademikern ausgeübt werden. Diese weitreichende strukturelle Veränderung ist bei Annahme einer Akademikerwachstumsquote von 0,22 Prozent nicht berücksichtigt.
Eine grundlegende Studienreform, welche die Internationalisierung des Studiums, die Aktualisierung von Qualifikationsprofilen, die Anforderungen der Arbeitsmärkte sowie die Innovation von Studieninhalten und -methoden berücksichtigt, muss einer Vielzahl fachspezifischer Besonderheiten Rechnung tragen. Es muss deshalb den Hochschulen überlassen bleiben zu entscheiden, welche der nach dem HRG gleichberechtigten Abschluss- und Studienstrukturen (Diplom, Magister, Baccalaureus / Bachelor, Magister / Master) die Reformziele jeweils fachspezifisch am besten verwirklichen.
Die Universität Hamburg sieht die Einführung gestufter Studienabschlüsse (Baccalaureus/ Bachelor, Magister/Master) als sinnvolle Ergänzung ihrer traditionellen Studiengänge und -abschlüsse (Diplom, Magister), die ihrerseits hohes internationales Renommee genießen. Die Universität wird die bereits in der Hälfte aller Studiengänge vollzogene Einführung gestufter Abschlüsse, bei denen sie sich bundesweit durchaus in einer Vorreiterrolle sieht, konsequent fortführen. Sie wird im Interesse ihrer Studierenden dafür Sorge tragen, dass dieser Reformprozess in enger Abstimmung mit anderen Universitäten im Rahmen der HRK und unter Nutzung des sich entwickelnden Akkreditierungssystems koordiniert wird, um die nationale und internationale Anerkennung der Studienabschlüsse der Universität Hamburg auch weiterhin zu gewährleisten. Dabei müssen im Hinblick auf fachspezifische Besonderheiten neben konsekutiven auch integrierte Lösungen möglich sein. In Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und der Politik wird die Universität die Akzeptanz der Bachelor-Abschlüsse auf dem Arbeitsmarkt aktiv fördern. Den Erfolg dieser Bemühungen wird sie zu einem Maßstab ihres Reformprozesses machen.
Ein gesondertes Aufnahmeverfahren zum Magister-/Masterstudium ist nur dann erforderlich, wenn im Magister-/Master-Studium ein anderes Fach als im vorhergehenden Baccalaureats-/ Bachelor-Studium gewählt wird. Die Universität wird auf eine entsprechende Klarstellung der KMK- und HRK-Beschlüsse hinwirken.
Für die Zulassung zu einem konsekutiv angelegten Magister-/Master-Studiengang dürfen ausschließlich Qualifikationskriterien (i.d.R. der Bachelor-Grad) maßgebend sein. Ausdrücklich wendet sich die Universität gegen den Vorschlag der Kommission, den Zugang zu Magister-/Master-Studiengängen durch Quoten zu reglementieren.
Eine Erhöhung der Betreuungsintensität ist in den überlasteten Studienfächern für alle Phasen des Studiums erforderlich. Dadurch darf aber die Wahlfreiheit der Studierenden hinsichtlich ihres Hochschulabschlusses nicht eingeschränkt werden. Eine Reduktion der Fächervielfalt ist nur in begründeten Ausnahmefällen vertretbar. Die Fächervielfalt als Profilelement und Wettbewerbsvorteil der Universität Hamburg darf nicht aufgegeben werden. Unter Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Studienfachpräferenzen wird die Universität ein für beide Geschlechter attraktives und zugängliches Studienangebot sicherstellen.
Die Kombinationsvielfalt bei der Gestaltung des Studiums darf nicht eingeschränkt werden. Gerade eine Modularisierung und die Stärkung der Interdisziplinarität der Studiengänge spricht dafür, die Vielfalt von Fächern und Kombinationsmöglichkeiten zu erhalten.
Die angestrebte Verbesserung der Betreuung erfordert eine Erhöhung der Curricularnormwerte. Solange die Stadt nicht in der Lage oder bereit ist, der Universität zusätzliche Stellen und Mittel zuzuweisen, wird dies zu einer Absenkung der Studienanfängerzahlen führen. Die Verantwortung für angemessene Ausbildungsmöglichkeiten der nicht zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber kann die Universität nicht übernehmen. Ihr müssen sich Politik und Wirtschaft stellen.
Die Universität begrüßt die Möglichkeit, die Erfüllung der Lehrverpflichtungen im Rahmen einer neuen Personalstruktur flexibel gestalten zu können. Sie sieht darin jedoch keine Möglichkeit, zusätzliche Lehrkapazitäten zu schaffen. Eine von den bundesweiten und internationalen Maßstäben abweichende Festlegung der Lehrverpflichtungen würde die Wettbewerbsfähigkeit der Universität Hamburg gefährden. Vor dem Hintergrund der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung kann die Übernahme zusätzlicher Lehrverpflichtungen, wie sie viele Lehrende seit langem praktizieren, erst nach Änderungen der Gesetzgebung durch finanzielle oder immaterielle Anreize anerkannt werden. Die Rechtsprechung muss eine verbesserte Betreuung zu Lasten des Prinzips der maximalen Kapazitätsausschöpfung akzeptieren. Die Neugestaltung der Personalstruktur darf nicht dazu führen, dass sich eine Trennung von Lehrprofessuren und Forschungsprofessuren entwickelt. Der Anspruch einer akademischen Ausbildung zu wissenschaftlichem Arbeiten durch forschendes Lernen darf nicht aufgegeben werden. Möglich sind aber eine Verstärkung des Praxisbezuges und die Vermittlung berufsbezogener Qualifikationen durch Lehrkräfte, die nebenberuflich oder in Teilzeitbeschäftigung tätig sind. Für solche Lehrkräfte sind angemessene Vergütungen und attraktive Funktionsbezeichnungen zu ermöglichen.
Die Erhöhung der Lehrkapazität kann nicht zu Lasten der Stellen im Bereich des TVP finanziert werden. Weitere Stellenstreichungen hätten negative Folgen für die Unterstützung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und für die Betreuung der Studierenden.
Die Universität ist ebenso wie die Kommission daran interessiert, den Studienerfolg zu verbessern. Sie ist aber in Kenntnis der Ergebnisse empirischer Bildungsforschung davon überzeugt, dass die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen nicht automatisch und keinesfalls für sich allein zu der angestrebten Verbesserung der Studienerfolgsquoten führen. Dazu sind weitere Verbesserungen der Studienbedingungen und der Beschäftigungsmöglichkeiten erforderlich, die nicht dem Einfluss der Hochschulen unterliegen. Beispielsweise sind auch die Bedingungen der Vereinbarkeit von Elternschaft und Studium zu verbessern.
Die Universität begrüßt die Möglichkeit, am Aufnahmeverfahren für Studierende verstärkt mitwirken zu können. An einer Ausbildungsstätte für eine sehr große Zahl von Studierenden müssen bei der Gestaltung des Verfahrens aber die Grenzen der personellen und materiellen Ressourcen berücksichtigt werden.
Der Stand des Wissens über die prognostische Validität von Tests und Auswahlgesprächen legt es nahe, eher auf studienbegleitende – auch diagnostische – Verfahren der Eignungsbeurteilung als auf selektive Zulassungsverfahren zu setzen, um den Studienerfolg zu erhöhen. Jedes Zulassungsverfahren muss ein Höchstmaß an Chancengleichheit und Transparenz verwirklichen.
Zur Verbesserung der Studienbedingungen muss die staatliche Seite die Rechtsgrundlagen für das Zulassungsverfahren und die Berechnung der Zulassungszahlen ändern, aber auch die Möglichkeiten der Studienfinanzierung grundlegend verbessern.
Die Universität hält die Bewahrung der Einheit der Universität und ihrer Fächervielfalt für unverzichtbar. Sie kann auch nicht erkennen, dass die bisherige Fachbereichs- und Institutsstruktur eine fächer- und fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit in Forschung und Lehre ernsthaft behindert hat. Die Vielzahl fächer- und fachbereichsübergreifender Studiengänge, Zentren, Sonderforschungsbereiche, Forschergruppen, Graduiertenkollegs, Research Schools, Schwerpunkte und Programme widerlegt diese pauschale und unbelegte Feststellung der Kommission.
Die Universität wird solche Aufgaben, die auf einer fachbereichsübergreifenden Ebene wirksamer wahrgenommen werden können (z.B. Ressourcennutzung und strategisches Management), auf eine gegenüber der bisherigen Zahl von Fachbereichen deutlich geringere Anzahl von Fakultäten (Schools) übertragen. Die Binnenstruktur der Fakultäten (Schools) sollte durch die Fachbereiche selbst in eigener Verantwortung unter Beachtung der Grundordnung erarbeitet und durch die Fakultäten und Fachbereiche gemeinsam weiterentwickelt werden. Dabei bleiben die Fachbereiche im Sinne einer Departmentstruktur als fachnahe Selbstverwaltungseinheiten für die Gestaltung von Forschung, Lehre und Studium unter Wahrung der Mitbestimmungsrechte aller Gruppen zuständig.
Für diejenigen Studierenden, die noch keine eindeutige Studienentscheidung treffen können, werden die Fakultäten ein fächerübergreifendes, für eine Fächergruppe grundlegendes Studienjahr (Universitätskolleg) entwickeln und erproben, das ohne Verlängerung der Studienzeit zu einer fundierten Entscheidung für einen Studiengang mit fachspezifischer Kernkompetenz führen soll. Für promotionsbegleitende Studien können die Fakultäten Graduierten- und Promotionskollegs (Graduate Schools) bilden, denen auch Zuständigkeiten für das Magister-/Masterstudium übertragen werden können.
Die Universität wird ihre Schwerpunkte in der Forschung weiterhin auch unter Berücksichtigung der Wirtschaftsschwerpunkte der Region entwickeln. Sie wird sich jedoch nicht einseitig oder ausschließlich daran orientieren. Gerade ihre Unabhängigkeit in Forschung und Lehre hat es der Universität ermöglicht, Grundlagen für den verantwortungsvollen wissenschaftlichen und technologischen Umgang mit aktuellen Entwicklungserfordernissen zu erarbeiten. Die Universität Hamburg begrüßt, dass die Schwerpunkte Life Sciences, Nanotechnologie, optische Technologien, IT und Medien, Logistik, China und Asien sowie Ostseeregion, die von der Universität seit vielen Jahren als wissenschaftliche Schwerpunkte gestärkt und gepflegt wurden, nunmehr auch zu Schwerpunkten der Entwicklungsstrategie der Stadt erklärt werden.
Die Universität betont zugleich, dass sie über zahlreiche weitere Exzellenzbereiche verfügt, die bislang nicht in der gleichen Weise gefördert werden konnten. Sie wird diese Exzellenzbereiche – die in den Naturwissenschaften ebenso wie in den geistes-, kultur-, bildungs- und sozialwissenschaftlichen Fächern angesiedelt sind –, weiterhin und verstärkt fördern. Die Universität erwartet, dass die Stadt entsprechende finanzpolitische Prioritäten setzt und auch ihre Wirtschaftsförderung stärker als bisher zur Entwicklung und Förderung wissenschaftlicher Potenziale einsetzt.
Die Empfehlungen der Kommission zur Internationalisierung bestärken die Universität in der Weiterentwicklung ihres seit der Universitätsgründung gepflegten Profils. Eine der wichtigsten Komponenten der Internationalisierung ist die Vielfalt der an der Universität Hamburg vertretenen Sprachen und Kulturen. Dieser Internationalisierungsvorteil muss erhalten und ausgebaut werden. Die bereits weit vorangebrachte Reform der Studiengänge und -ab-schlüsse mit dem Ziel internationaler Kompatibilität und Anschlussfähigkeit wird die Universität konsequent fortsetzen. Dabei wird das Aufnahmeverfahren für Studierende aus anderen Ländern mit dem Ziel neu gestaltet, die Betreuung und den Studienerfolg zu verbessern und unter Wahrung sozialer Aspekte die fachlichen Fähigkeiten stärker zu berücksichtigen. Die Universität strebt an, den Austausch von Graduierten und Promovenden mit Universitäten anderer Länder verstärkt zu fördern, bedarf dazu aber der Unterstützung durch ein attraktives Stipendienangebot. Bei Berufungen und Stellenbesetzungen wird die Universität internationale Bewerbungen als Chancen zur Internationalisierung der Universität nutzen und sich dabei gerade auch um die Berufung hervorragender Wissenschaftlerinnen bemühen.
Die Fähigkeit, Lehrveranstaltungen in englischer Sprache oder in anderen Weltsprachen anzubieten, wird als Qualifikationsmerkmal in die Auswahlentscheidungen einbezogen. Die Universität wird aber keinesfalls die bedeutsame, international anerkannte Wissenschaftstradition in deutscher Sprache vernachlässigen. Vielmehr wird sie sich um eine Balance zwischen der Pflege und Weiterentwicklung der deutschsprachigen Wissenschaftstradition in allen dafür geeigneten Fächern und der Nutzung des Englischen als Lingua Franca sowie anderer Sprachen im internationalen Diskurs der Wissenschaften bemühen. Entscheidende Bedeutung für die Internationalisierung der Universität kommt einem zügigen Ausbau des Wohnungsangebotes und einer ausländerfreundlichen Rechts- und Verwaltungspraxis zu. In dieser Hinsicht sind in Hamburg in der jüngsten Zeit kaum Verbesserungen, sondern eher Verschlechterungen zu verzeichnen. Hier besteht ein dringlicher Umsteuerungsbedarf, der nicht dem Einfluss der Universität unterliegt. Insbesondere die Reform des Zuwanderungs- und Aufenthaltsrechtes duldet keinen weiteren Aufschub.
In ihrem weiteren Reformprozess wird die Universität die für die Grundordnung entwickelten Grundsätze der Struktur- und Studienreform verwirklichen. Die Universität wird die Gründung von Fakultäten (Schools) mit der Einführung von Vorständen verbinden, die durch die Fachbereichsräte legitimiert sind. Die Fakultäten (Schools) sollen angemessene Eigenverantwortung innerhalb der Universität erhalten, anderseits aber auch mit der zentralen Selbstverwaltungs- und Leitungsebene wirksam kooperieren. Die Binnenstruktur der Fakultäten soll eigenverantwortlich und fachspezifisch gestaltet werden, um nationalen und internationalen Facherfordernissen und -traditionen entsprechen zu können. Für die Effektivität und Funktionalität von neu gebildeten Einheiten und Strukturen wird die Akzeptanz durch alle Mitglieder der Universität von entscheidender Bedeutung sein. Dazu ist es notwendig, die Partizipation aller universitären Gruppen an allen Selbstverwaltungsentscheidungen sicher zu stellen. Zielvereinbarungen, strategisches Controlling, leistungsbezogene Ressourcenallokation und Rahmen setzendes Satzungsrecht stellen die strategische und strukturelle Gesamtsteuerung der Universität sicher.
Die Universität hält an der Wissenschaftlichkeit und Gleichwertigkeit der Ausbildung für alle Lehrämter fest. Sie lehnt die Einführung eines Lehramtes für Grund- und Hauptschulen ebenso ab wie eine Verkürzung der Ausbildung. Eine Verlagerung der gewerblich-technischen Fächer des Lehramts für die Oberstufe an Beruflichen Schulen zur HAW sowie eine Baccalaureus-/Bachelor-/Magister-/Master-Struktur für Lehramtsstudiengänge versprechen aus Sicht der Universität keine Vorteile.
Die Universität hält die integrierte Lehramtsausbildung für das bessere Ausbildungsmodell für alle Studierenden, die sich frühzeitig für ein Lehramtsstudium entscheiden. Eine Verlagerung der Fachdidaktiken in die Fachwissenschaften ist nicht erforderlich, gemeinsame Berufungen sind aber zweckmäßig. Die Universität wird ihre Tradition der gegenseitigen Beteiligung von Fächern und Fachdidaktiken bei Berufungen weiterentwickeln. Die Einrichtung eines Magister-/Masterstudiengangs mit erziehungswissenschaftlichen und fachdidaktischen Schwerpunkten für Studierende mit einem ersten Studienabschluss in einer Fachwissenschaft wird angestrebt. Desgleichen wird die Weiterentwicklung bestehender Angebote zum berufsbegleitenden Erwerb von Zusatzqualifikationen angestrebt. Hierdurch kommt die Universität dem absehbar wachsenden Weiterbildungsbedarf von Lehrerinnen und Lehrern entgegen.
Zur Koordination aller das Lehramtsstudium und die weiteren Ausbildungsphasen betreffenden Fragen wird die Universität in Kooperation mit dem neu eingerichteten Landesinstitut der BBS ein Zentrum für Lehrerbildung einrichten, an dem die künftige Fakultät für Bildungswissenschaften, die an der Lehrerbildung beteiligten weiteren Fakultäten und Hochschulen sowie das Landesinstitut für Lehrerbildung zu beteiligen sind. Dieses Zentrum soll wirksame Kompetenzen zur Mitgestaltung der Lehrerbildung in allen Phasen erhalten und die Verbindung von Wissenschaftlichkeit und Praxisbezug in der Lehrerbildung sicherstellen. In dieses Zentrum für Lehrerbildung sollte auch das Lehrerprüfungsamt eingegliedert werden.
Die neu zu gründende Fakultät für Bildungswissenschaften bietet neben Lehrveranstaltungen für die Lehramtsstudiengänge die grundständigen bildungs- und erziehungswissenschaftlichen Studiengänge mit auch außerschulischem Berufsfeldbezug an.
Der empfohlenen Verringerung des Fächer- und Studienangebotes in den Geistes-, Kultur- und Sprachwissenschaften widerspricht die Universität mit allem Nachdruck. Eine Medien-, Kultur- und Dienstleistungsmetropole benötigt ein möglichst vielfältiges Qualifikationsangebot in den Geistes-, Kultur-, Sprach-, Bewegungs- und Medienwissenschaften. Gerade in diesen Wissenschaften nehmen die Fächer der Universität Hamburg nicht nur lokale und regionale Aufgaben wahr, sondern Aufgaben von nationalem und internationalem Rang. Damit tragen sie entscheidend zur internationalen Ausstrahlung und Bedeutung der Freien und Hansestadt Hamburg bei.
Mit den auf alle Weltregionen bezogenen Instituten des Übersee-Instituts sowie den Ländervereinen der Wirtschaft und deren jährlichen Veranstaltungen (z.B. Überseetag, Ostasiatisches Liebesmahl und Ibero-Amerika-Tage) bilden die sprach- und kulturwissenschaftlichen Fächer der Universität Hamburg bundesweit einzigartige Kompetenz-Cluster, die für die internationale Verflechtung der Hamburger Wirtschaft unverzichtbar sind. Die intensiven Beziehungen der Universitätsfächer zu den über 90 Konsulaten in Hamburg würden durch die Schließung sprach- und kulturwissenschaftlicher Fächer irreparablen Schaden erleiden.
Die ersten Pläne zur Gründung einer Universität in Hamburg galten zunächst einer „Übersee-Universität". Und Werner von Melle erreichte noch vor Gründung der Hamburgischen Universität in hartem Wettbewerb mit Berlin die Gründung des „Kolonial-Instituts" des Deutschen Reiches in Hamburg, aus dem die Universität 1919 als republikanische Gründung hervorging. Gerade eingedenk dieser widersprüchlichen Geschichte der Universität käme es einem Schildbürgerstreich gleich, wenn Hamburg den Reichtum seiner Sprach- und Kulturwissenschaften verspielen würde, um dadurch nur wenige zusätzliche Studienplätze in den Natur- und Ingenieurwissenschaften finanzieren zu können. Die Sprach- und Kulturwissenschaften sind Grundlage zahlreicher und weltweiter wirtschaftlicher, wissenschaftlicher und kultureller Kooperationen. Sie sehen eine zentrale Aufgabe in der Förderung internationaler Verständigung und Zusammenarbeit. Damit tragen sie zu dauerhafter Prosperität der Hansestadt und einer Vielzahl weiterer Regionen bei.
Eine Stadt, in der die ersten Professuren für Afrikanistik, Japanologie und Sinologie in Deutschland geschaffen wurden, würde durch Aufgabe oder Einschränkung der Vielfalt von Sprachen und Kulturen national und international nur verwundertes Kopfschütteln hervorrufen.
Die Fachbereiche Wirtschaftswissenschaften und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg werden sich an einem ergebnisoffenen Diskussionsprozess um die zukünftigen Strukturen ihrer Fächergruppen konstruktiv beteiligen und begrüßen, dass bei diesen Diskussionen externe, unabhängige Experten und Moderatoren eingeschaltet werden sollen. Bei der Weiterentwicklung von Forschung, Studium und Lehre werden sie sich weiterhin an höchsten nationalen und internationalen Ansprüchen orientieren.
Sollten größere Fakultäten gebildet werden, ist zu beachten, dass keine zu großen, schwer führbaren Einheiten entstehen. Insbesondere beim Fachbereich Wirtschaftswissenschaften könnte diese kritische Größe bereits erreicht sein. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Wirtschafts- und Sozialwissenschaften zu den wichtigsten Kombinationsfächern für nahezu alle Studiengänge der Universität gehören. Eine Integration weiterer Institutionen (wie z.B. der HWP) würde daher und wegen der unterschiedlichen Ausbildungsziele und Studienorientierungen keinen zusätzlichen Nutzen, jedoch erhebliche Fusionskosten entstehen lassen.
Unabhängig davon, ob eine Fakultät (School) oder im Hinblick auf optimale Größen zwei Fakultäten (Schools) gebildet werden, ist die Zugehörigkeit der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften zur Universität völlig unverzichtbar. Sie gehören zu den wichtigsten Kombinationsfächern für nahezu alle Studiengänge der Universität. Ihre Forschungsschwerpunkte sind auf die enge Verflechtung mit der Mathematik, den Rechtswissenschaften, der Psychologie, den Sprach-, Kultur- und Medienwissenschaften, der Informatik und vielen naturwissenschaftlichen Fächern angewiesen. Eine Ausgliederung aus der Universität würde diese interdisziplinäre Verflechtung schwerwiegend beeinträchtigen.
Die von der Kommission erwogene Einstellung des Studiengangs Soziologie lehnt die Universität ebenso entschieden ab wie einen Kapazitätsabbau in den Sozialwissenschaften um 50 %. Die der Empfehlung zu Grunde liegende Bedarfsprognose steht im Widerspruch zu allen einschlägigen Analysen und Erfahrungen.
Nachdem der FB Sozialwissenschaften unter Beteiligung internationaler und wissenschaftlich herausragender externer Berater ein attraktives Entwicklungskonzept für die Sozialwissenschaften erarbeitet und entsprechend anspruchsvolle Berufungslisten beschlossen hat, besteht die Universität auf der unverzüglichen Berufung der vorgeschlagenen, wissenschaftlich herausragenden Bewerberinnen und Bewerber auf die unverzichtbaren Professuren.
Eine maßvolle Begrenzung der Studienanfängerplätze darf nur der Verbesserung der Studienbedingungen dienen. Sie erfordert neue kapazitätsrechtliche Regelungen (vor allem eine deutliche Anhebung des CNW), die durch die staatliche Seite zu veranlassen sind.
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Hamburg wird ihr leistungsstarkes und attraktives wissenschaftliches Profil behaupten und weiter schärfen. Die von der Kommission empfohlene Schwerpunktbildung entspricht den seit der Zusammenlegung der früher getrennten juristischen Fachbereiche bereits verwirklichten Entwicklungen. Eine weitergehende Schwerpunktbildung erfordert zusätzliche Ressourcen, wenn sie nicht zu Lasten der allgemeinen Ausbildungsqualität gehen soll.
Der FB Rechtswissenschaft wird seine längst vollzogene Internationalisierung fortsetzen und seinen hervorragenden wissenschaftlichen Leistungsstand weiter ausbauen. Mit diesem Ziel wird er seine anspruchsvollen Studienangebote für graduierte Studierende in einer „International Graduate School of Law" bündeln und besser sichtbar organisieren.
Die Zusammenführung der naturwissenschaftlichen Fachbereiche in einer Fakultät (School) wird begrüßt. Die Fachbereiche werden in der Funktion von Departments erhalten bleiben und sollen unter Wahrung der Mitbestimmungsrechte aller Gruppen als fachnahe Selbstverwaltungseinheiten für die operative Gestaltung von Forschung, Lehre und Studium zuständig bleiben.
Die von der Kommission empfohlenen Schwerpunkte entsprechen den seit vielen Jahren von der Universität selbst gesetzten Schwerpunkten. Die Forschungskapazitäten der Medizintechnik und der Nanotechnologie, die in dem Life-Science Konzept der Stadt Hamburg als Schwerpunkte definiert wurden, sollten nicht durch eine zu starke Förderung der Biotechnologie geschmälert werden.
Die von der Kommission empfohlene Schwerpunktbildung in den Naturwissenschaften und deren Nutzung für die Wirtschaftsentwicklung in der Metropolregion wird sich allein im Rahmen des gegenwärtigen Hochschulbudgets kaum verwirklichen lassen. Wenn Hamburg die angestrebten Entwicklungsimpulse setzen und nachhaltige Erfolge erreichen will, muss auch die Wirtschaftsförderung der Stadt sehr viel gezielter als bisher die Entwicklung entsprechender wissenschaftlicher Potenziale fördern. Die Hansestadt Bremen hat insoweit in den letzten Jahren höchst erfolgreiche Beispiele gegeben.
Bei der Entwicklung ihrer naturwissenschaftlichen Schwerpunkte wird die Universität die bereits jetzt hervorragende Zusammenarbeit mit den außeruniversitären Forschungseinrichtungen weiter intensivieren und strukturell absichern. Die Entwicklung der Synchrotronstrahlquellen, des Röntgen-Lasers und des Linearbeschleunigers (TESLA) werden in Hamburg weltweit einzigartige Forschungsmöglichkeiten schaffen, die durch die Naturwissenschaften und die Medizin optimal genutzt werden müssen.
Bei der Einführung der Baccalaureats-/Bachelor- und Magister-/Master-Abschlüsse in den Naturwissenschaften wird die Universität Hamburg keinen Sonderweg unter vorzeitiger Aufgabe des auf dem Arbeitsmarkt wertgeschätzten Diploms beschreiten. Ein abgestimmtes Vorgehen der Universitäten im gesamten Bundesgebiet ist unabdingbar. Zulassungsquoten für das Magister-/Masterstudium werden den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes nicht gerecht.
Die Universität wird sich insbesondere darum bemühen, auch weibliche Studierende, deren Leistungspotenziale noch immer nicht genügend gefördert werden, für diese Fächer zu gewinnen.
Die Universität beteiligt sich als Mitgesellschafterin an der Entwicklung der Hamburg Media School (HMS). Sie setzt dabei voraus, dass die bestehenden Medienstudiengänge erhalten und uneingeschränkt in die Bachelor-/Master-Struktur überführt werden. Einen Abzug oder eine Einschränkung ihrer medien- und kommunikationswissenschaftlichen Studiengänge lehnt die Universität entschieden ab. Vielmehr hat die Universität inzwischen ihre medien- und kommunikationswissenschaftlichen Kompetenzen im „Zentrum für Medienkommunikation" (ZfM) gebündelt und dadurch deren Leistungsfähigkeit, Attraktivität und Anwendungsbezug weiter gesteigert; der weitere Ausbau dieses Zentrums, u.a. durch die Beteiligung bildungswissenschaftlicher Angebote, wird angestrebt. Die HMS wird den medienwissenschaftlichen Qualifikationsbedarf der Metropolregion Hamburg auch langfristig weder quantitativ noch qualitativ decken können. Da der Bedarf an wissenschaftlich qualifizierter Ausbildung in den Medien ständig steigt, kann die Medienmetropole Hamburg auf die einschlägigen Studienangebote der Universität nicht verzichten. Ein Verzicht auf das Hauptfach Journalistik und Kommunikationswissenschaft kommt für die Universität nicht in Betracht.
Die Universität wird prüfen, ob die Überführung der Studiengänge Musiktheater- und Schauspieltheater-Regie sowie des Aufbaustudiengangs Dramaturgie in eine Theaterakademie zweckmäßig ist. Eine Eingliederung der Theaterakademie in die HfMT ist problematisch, da die Hochschule die für die Regiestudiengänge erforderlichen wissenschaftlichen Veranstaltungen nicht anbieten kann. Eine Theaterakademie könnte eine gemeinsame Institution aller Hamburger Hochschulen werden.
Die Theaterwissenschaft muss ebenso wie die Musikwissenschaft Teil der Kulturwissenschaften der Universität bleiben. Ihre historische, systematische und hermeneutische Ausrichtung erfordert die methodische Einbindung in einen universitären Fächerverbund.
Die Universität begrüßt, dass die Strukturkommission die langjährige Unterausstattung und Überlastung der Universität grundsätzlich anerkennt. Damit wird diese bereits mehrfach – wenn auch bisher folgenlos – getroffene Feststellung erneut bestätigt. Die Universität erwartet, dass nun endlich einmal die erforderlichen Konsequenzen gezogen werden. Der Versuch, das Ausmaß der Unterausstattung zu beziffern, beruht auf der Annahme, dass bis zum Jahre 2012 alle angestrebten Veränderungen verwirklicht werden. Diese Prämisse ist höchst ungewiss. Vor allem aber blendet sie die bis dahin wesentlich höhere Unterausstattung und die durch langjährige Unterfinanzierung entstandenen Lücken völlig aus. Die Kommission beantwortet nicht die Frage, wie die Universität in den nächsten Jahren bei zwei- bis dreifach höherer Unterausstattung die empfohlenen und keineswegs kostenneutralen Reformmaßnahmen finanzieren und durchführen soll. Die Überführung der gegenwärtigen in die künftig gewollten Studienbedingungen erfordert eine zusätzliche Finanzierung, die über die berechnete Unterausstattung hinausgeht.
Die Universität Hamburg bedauert, dass innerhalb der mit nur drei Monaten sehr kurz befristeten Arbeitsphase der Kommission qualitative Bewertungen nicht möglich waren. Eine Strukturreform, die Qualität und Exzellenz nicht berücksichtigt und betont, kann aber die wissenschaftliche Leistungsfähigkeit des Hamburger Hochschulsystems nicht nachhaltig stärken.
Die Universität Hamburg wird daher eine qualitative Begutachtung aller ihrer Fächer und Einrichtungen unter Beteiligung internationaler Expertinnen und Experten durchführen. Die Universität erwartet, dass die Leitentscheidungen des Senats den Ergebnissen der Erörterungen mit den Hochschulen, der in der Umsetzung befindlichen Reformvorhaben sowie der qualitativen Begutachtung nicht vorgreifen und der Universität genügend Entscheidungsraum zur Sicherung und Förderung von Qualität und Exzellenz belassen.
Dieses Dokument liegt im Internet unter http://www.fsrk.de.tf