| dokumentiert: BWF PM zu ZLV vom 10.02.2004 |
(bwf, 10.02.2004) Die Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) 2004 für alle sechs staatlichen Hamburger Hochschulen sind abgeschlossen. Wissenschaftsbehörde und Hochschulen haben gemeinsam die Verfahrensschritte für die Umsetzung der Leitlinien für die Entwicklung der Hamburger Hochschulen vom 17. Juni 2003 vereinbart. Damit ist die Strukturreform in den Hochschulen fest verankert.
Wissenschaftssenator Jörg Dräger, Ph.D.: "Mit dem Abschluss der Ziel- und Leistungs-vereinbarungen 2004 ist die Hochschulreform einen wichtigen Schritt voran gekommen. Hochschulen und Wissenschaftsbehörde haben sich im Dialog auf Meilensteine für die Um-setzung dieser wichtigen und notwendigen Reform geeinigt. Damit ist die Hochschulreform in den Hochschulen fest verankert."
Die ZLV erstrecken sich über die Schwerpunkt-Bereich Hochschulentwicklung, Lehre und Studium, Forschung und Transfer, Internationalisierung sowie Personal. Ein Überblick über die Regelungen:
Erste Planungen für die Struktur- und Entwicklungspläne legen die Hochschulen bis Früh-jahr 2004 vor. Die Hochschule für bildende Künste hat ihren Struktur- und Entwicklungsplan bereits im Herbst 2003 vorgelegt.
Die Neubildung von Fakultäten erfolgt anhand der Leitlinien. Die Universität Hamburg über-führt die bestehenden Fachbereiche in sechs Fakultäten. Für die drei Fakultäten mit Modera-tionsprozessen (Bauen; Design, Medien, Information; Wirtschafts- und Sozialwissenschaf-ten) gelten gesonderte Verfahrensvereinbarungen.
Verfahrensvereinbarungen zu einzelnen Feldern der Hochschulentwicklung, die in den Leit-linien angesprochen sind (z.B. Luftfahrt, Logistik, Hamburg Media School und Theaterakademie) wurden ebenfalls beschlossen.
Zur Umsetzung des Hochschulmodernisierungsgesetzes haben sich die Hochschulen zu verschiedenen Satzungsänderungen verpflichtet. Dies betrifft Qualitätsbewertungssatzungen (§ 3 Abs. 2 HmbHG), Studiengebührensatzungen (§ 6 Abs. 7 HmbHG), die Anpassung der Prüfungsordnungen (§ 127 HmbHG) und Satzungen der Studierendenschaft (§§ 102 ? 106 HmbHG).
Die Hochschul-Finanzierung wird schrittweise auf das in § 6 Abs. 1 HmbHG vorgegebene 3-Säulen-Modell mit Grundbudget, Anreizbudget und Innovationsbudget umgestellt.
Vereinbart ist die flächendeckende Einführung des Bachelor-Master-Studiensystems bis 2009 (Ausnahme: Staatsexamens-Studiengänge). Mit der Universität sind dabei folgende Schritte vereinbart: Bis Wintersemester 2004/05 sollen 10 bis 30 Prozent der Studiengänge umgestellt werden, bis Wintersemester 2006/07 sollen 50 bis 70 Prozent der Studiengänge und zum Wintersemester 2009/10 alle Studiengänge mit akademischer Abschlussprüfung auf das Bachelor-Master-System umgestellt sein.
In Bereichen, in denen noch kein Länderkonsens über Vorgaben hergestellt ist (z.B. Kunst und Musik), besteht eine gewisse Offenheit. Quantitative Schritte der Umstellung bis 2009 werden insbesondere mit der Universität vereinbart. Dazu gehören auch Folgeänderungen des neuen Studiensystems als Bestandteil der Umstellung der einzelnen Studien (Modularisierung der Studienangebote, Leistungspunktesystem gemäß ECTS, Diploma-Supplements, Verbesserung der Betreuungsintensität im Bachelor-Studium).
In den ZLV sind die Studienanfänger- und Absolventenzahlen geregelt. Außerdem ist vereinbart, dass die Hochschulen Satzungen zu Hochschulauswahlverfahren und zusätzlichen Hochschulzugangserfordernissen (§ 37 Abs. 2 HmbHG) erlassen und in ausgewählten Fächern bereits für das Wintersemester 2004/2005 Hochschulauswahlverfahren organisieren.
Zur Qualitätssicherung sind die Akkreditierung von Studienangeboten und die Evaluation von Studienangeboten mit Blick auf die Umstellung auf Bachelor-Master-Strukturen verein-bart.
Für die Reform der Lehrerbildung sind entsprechend der Senatsentscheidung Kerncurricula sowie ein Masterstudiengang in Erziehungswissenschaften einzurichten. Die Projektstruktur wird in einem Zentrum für Lehrerbildung verankert. Außerdem sind Joint Appointments zwischen Fach- und Erziehungswissenschaft bei fachdidaktischen Professuren vorgesehen.
Profilbildung, Entwicklung von Forschungsschwerpunkten und Förderung interdisziplinärer Forschungsansätze sind insbesondere im Rahmen der Sektionsbildung Aufgabe der Hoch-schulen. Dabei sollen auch die Kompetenzcluster des Leitbildes "Metropole Hamburg - Wachsende Stadt" (Life Science, Nanotechnologie, IT- und Medien, Luftfahrt, Hafen und Logistik sowie China-Kompetenz) einbezogen werden.
Durch Forschungs- und Studienkooperationen sollen qualifizierte Studierende gewonnen werden. Weitere Ziele sind neue Kooperationen mit international hoch angesehenen Hochschulen und die deutsch-französische Zusammenarbeit im Luftfahrtsektor (z.B. Toulouse). Die Betreuung ausländischer Studierender soll durch die Umsetzung der Hamburger Betreuungsstandards für ausländische Studierende verbessert werden.
Personalstrukturreformen an den Hochschulen müssen die Vorgaben der Leitentscheidung berücksichtigen, die Lehrleistung zu steigern. Die Hochschulen verpflichten sich, die Professorenbesoldungsreform umzusetzen, die noch im ersten Halbjahr 2004 in Kraft treten soll.
Dieser Text liegt im Internet unter: www.fsrk.de.tf