| dokumentiert: Gewerkschaftliche Positionen zum HochModernG |
DGB Bezirk Nord - GEW Hamburg - ver.di Hamburg
Weder modern noch demokratisch!
Eine Kritik der Gewerkschaften am Referentenentwurf für ein "Hochschulmodernisierungsgesetz" der Freien und Hansestadt Hamburg
Stellungnahme des DGB Nord und der Gewerkschaften ver.di Hamburg und GEW Hamburg
Juni/Juli 2002
Bildung und Wissenschaft sind gesellschaftliche Aufgaben, die - demokratisch legitimiert und öffentlich realisiert - zur Optimierung des Erkenntnisprozesses und zur demokratischen Qualifizierung aller Menschen beitragen sollen.
Hierfür müssen gesellschaftliche Auseinandersetzungen Grundlage wissenschaftlicher Tätigkeit und die Lösung globaler Probleme Ziel des wissenschaftlichen Erkenntnisprozesses sein.
Größtmögliche Freiheit in der Forschung und in der Vermittlung und Aneignung von Wissen sollte alle Mitglieder der Hochschule befähigen, eigenständig an der gesellschaftlichen Entwicklung zu partizipieren und sie mitgestalten zu können.
Demokratische Diskussion und Entscheidungen über Inhalt und Methode von Lehre und Forschung sollten als praktische Erfahrung für das gesellschaftliche Wirken der Hochschulmitglieder verwirklicht werden. In diesem Sinne kommt der Demokratie in den Hochschulen eine besondere Bedeutung zu.
Eine zeitgemäße Neuordnung des Hochschulwesens muss daher eine Stärkung der akademischen Gremien über die Partizipation aller Hochschulmitglieder, der studentischen Interessenvertretung sowie der Personalvertretung beinhalten.
Der vorliegende Entwurf für ein "Hochschulmodernisierungsgesetz" wird diesem Anspruch nicht gerecht. Er wird von undemokratischen und unsozialen Vorstellungen getragen und stellt in Teilen eine unerträgliche Mixtur aus neoliberalen und reaktionären Ideologien dar.
Beispiellos für die Bundesrepublik bricht der Entwurf mit fast jeder Form grundgesetzlich geschützter demokratischer Teilhabe an den Hochschulen.
In der Begründung wird Demokratisierung mit mangelnder Effizienz gleichgesetzt: Demokratisierung an den Hochschulen zu fordern bedeute, diese romantisch zu verklären. Hingegen seien Hochschulen stärker wie Wirtschaftsunternehmen zu führen, die zu schnellen Entscheidungen bei klaren Verantwortungsbereichen fähig seien. Zu schaffen seien also straffere Leitungsstrukturen bei gleichzeitiger Vermehrung der Kompetenzen der Leitungorgane.
Mit dieser Begründung sollen den Hochschulen dirigistische Strukturen übergestülpt werden, die nicht einmal den in der sonst als vorbildlich hingestellten Wirtschaft gängigen betriebswirtschaftlichen Prinzipien von Partizipation, flachen Hierarchien und Dezentralisierung genügen.
Diese Strukturen werden in keiner Weise den besonderen Aufgaben der Hochschulen gerecht. Sie zerstören die letzten Reste Humboldtscher Tradition, nach der die Hochschulen " ein ununterbrochenes, sich immer wieder belebendes Zusammenwirken ihrer Mitglieder hervorbringen und unterhalten " sollte.
Die einschneidendste Veränderung der Leitungsstrukturen der Hochschulen ist die Einführung eines Hochschulrates, der je nach Größe der Hochschule aus fünf bis neun Personen besteht, die weder der Hochschule noch der zuständigen Behörde angehören. Sie sollen zu gleichen Teilen vom Senat der Hansestadt und vom höchsten Selbstverwaltungsgremium der jeweiligen Hochschule, dem Hochschulsenat, bestimmt werden und wählen sich eine weitere Person hinzu.
Der Hochschulrat übernimmt im wesentlichen die Funktion des bisher höchsten Selbstverwaltungsorgans der Hochschulen, des Großen Senats. Er erlässt die Grundordnung der jeweiligen Hochschule und entscheidet über so wesentliche Fragen wie Wahl und Abwahl der Präsidentin oder des Präsidenten und der Kanzlerin oder des Kanzlers, alle grundsätzlichen Strukturfragen von Forschung und Lehre, die Grundsätze von Ausstattung und Mittelverteilung sowie den jährlichen Wirtschaftsplan.
Mit dem Hochschulrat soll eine Institution mit weitreichenden hochschulpolitischen Entscheidungsbefugnissen geschaffen werden, die keinem demokratisch legitimierten Gremium mehr verantwortlich ist. Die demokratische Selbstverwaltung der Hochschulen wird dadurch ebenso ausgehebelt wie die hochschulpolitische Verantwortung demokratisch legitimierter politischer Instanzen der Hansestadt. Schließlich wird der Wirtschaft durch die Hochschulräte ein direkter Zugriff auf die Hochschulen eröffnet.
Dem setzen wir unsere Forderung entgegen, den gerade erst geschaffenen Großen Senat beizubehalten und viertelparitätisch zu besetzen.
Undemokratischen Tendenzen folgt der Entwurf auch bei der Besetzung der Leitungsfunktionen der Hochschulen.
Die Präsidentin oder der Präsident sollen vom Hochschulrat gewählt und vom Hochschulsenat als höchstem Selbstverwaltungsorgan bestätigt werden - bei Nichteinigung entscheidet die zuständige Senatorin oder der zuständige Senator. Die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten werden von der Präsidentin oder dem Präsidenten und vom Hochschulsenat bestätigt - bei Nichteinigung entscheidet der Hochschulrat.
Die Dekaninnen und Dekane der Fachbereiche, die nicht mehr Mitglieder der Hochschule sein müssen, werden vom Präsidium der Hochschule ausgewählt und vom zuständigen Selbstverwaltungsgremium des Fachbereichs bestätigt - bei Nichteinigung entscheidet wiederum der Hochschulrat. Diese undemokratischen Tendenzen gehen einher mit einer Stärkung der administrativen Führung - Präsidium und Dekanate - gegenüber den demokratisch gewählten Organen der akademischen Selbstverwaltung.
Ein ehrenamtliches Leitungsgremium, das wie der Hochschulrat mit Personen ohne eigenes internes Wissen aus den Hochschulen besetzt ist, gerät in direkte Abhängigkeit zum Präsidium, das wiederum direkt auf die Präsidentin oder den Präsidenten ausgerichtet ist.
Andererseits steht die Präsidentin oder der Präsident in einer unmittelbaren existenziellen Abhängigkeit zu dem Gremium Hochschulrat und den Interessen seiner Mitglieder - liegt doch ihre bzw. seine Wiederwahl direkt in den Händen dieses Hochschulrates.
Die Hamburger Hochschulen sollen also künftig durch ein Netz persönlicher, inhaltlicher und formaler Abhängigkeiten streng an der Person der jeweiligen Präsidentin oder des jeweiligen Präsidenten ausgerichtet werden, der bzw. dem der dirigistische Durchgriff in alle Strukturverästelungen der Hochschule hinein ermöglicht wird, selbstverständlich ohne dass dabei Mitbestimmungs- und Kontrollgremien mit adäquaten Kompetenzen geschaffen werden bzw. erhalten bleiben.
Dem setzen wir unsere Forderung entgegen, dass alle Leitungsfunktionen in demokratischer Wahl von den Gremien der akademischen Selbstverwaltung gewählt werden, die Gewählten den Gremien gegenüber verantwortlich sind und von diesen durch konstruktives Misstrauensvotum abberufen werden können.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Gewerkschaften ver.di und GEW lehnen den Referentenentwurf ab, weil er ohne Rücksicht auf die Ergebnisse und Folgen der letzten Novellierung des Hochschulgesetzes eine Vorstellung von Hochschule etabliert, über die es keinerlei Konsens in unserer Stadt gibt.
Wir setzen dieser Politik eine andere Vorstellung von Hochschule entgegen, die von gesellschaftlicher Verantwortung, weitergehender Demokratie und Aufklärung getragen wird:
- Bildung ist eine gesellschaftliche Aufgabe. Auch der tertiäre Bereich muss deshalb demokratisch legitimiert, staatlich organisiert und öffentlich finanziert werden und darf nicht von marktwirtschaftlichen Interessen abhängig gemacht werden.
Die Aufgabe des Staates darf nicht auf die Finanzierung der Hochschulen reduziert werden. Staat und Politik haben grundsätzliche Entscheidungen zu treffen und politisch zu verantworten.
- Das Parlament hat Rahmendaten für die Hochschul-entwicklungsplanung des Landes vorzugeben. Ziel- und Leistungsvereinbarungen sollen strategische Übereinkünfte von Hochschule und Staat sein. Durch sie sind gemeinsame Entwicklungsziele zu fixieren sowie die entsprechenden Bedarfsgrundlagen zu sichern.
Diese Vereinbarungen sollten einer Kultur der Gegenseitigkeit entsprechen und durch die Gremien der akademischen Selbstverwaltung sowie Senat und Bürgerschaft beraten und beschlossen werden.
Die Hochschulen übernehmen die inhaltliche Ausgestaltung von Forschung, Lehre und Studium. Dazu gehören die selbständige Durchführung von Berufungs-verfahren, das Erlassen von Studien- und Prüfungsordnungen, die Übernahme der Disziplinargewalt für das gesamte Personal sowie die Verantwortung über den Haushalt. Die zuständige Behörde hat die Rechtsaufsicht wahrzunehmen.
- Die Hochschulen haben ihre Arbeit in den Dienst der Gesellschaft zu stellen und zur Lösung der drängenden Probleme beizutragen. Die verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen sind an der Formulierung der Ziele von Bildung und Wissenschaft zu beteiligen und müssen an den Ergebnissen von Forschung und Lehre gleichermaßen teilhaben können.
Die Vertretungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind deshalb in mögliche neu zu schaffende Organe wie z.B. beratende Beiräte mit einzubeziehen.
Der Beteiligung der Mitglieder der Hochschule an den Entscheidungsprozessen über Ziele, Inhalte und Methoden von Lehre, Studium und Forschung kommt wesentliche Bedeutung im Rahmen der Hochschulautonomie zu.
Zur Stärkung der Mitwirkungsmöglichkeiten aller Hoch-schulmitglieder ist daher die Kooperation und Entscheidungs-beteiligung von akademischen Gremien, studentischer Interessenvertretung sowie Personalvertretung auf allen Ebenen zu institutionalisieren.
- Leitungsorgane auf zentraler und dezentraler Ebene müssen über ein klares Mandat der Selbstverwaltungsgremien verfügen und diesen gegenüber Rechenschaft ablegen.
Die Selbstverwaltungsgremien müssen deshalb die Leitungspositionen nicht nur durch Wahlakt besetzen, sondern auch als wirksame Kontrollorgane fungieren können. Hierzu müssen sich die Entscheidungen der Leitung auf die Beratungen und Entscheidungsprozesse der Gremien der Hochschulselbstverwaltung stützen.
Eine Abwahl der Leitungsorgane, etwa durch ein konstruktives Misstrauensvotum, muss möglich sein.
Kollegiale Leitungsorgane sind sowohl auf zentraler als auch dezentraler Ebene einzuführen und müssen allen Mitgliedern der Hochschule offen stehen.
- Die Stärkung der Hochschulautonomie muss einhergehen mit einer Stärkung der innerhochschulischen Demokratie. Entscheidungsstrukturen und Entscheidungsmechanismen müssen die gleichberechtigte Partizipation aller Hochschulmit-glieder ( aller Beschäftigter und Studierender ) gewährleisten.
- Die Wahrnehmung sozialer, kultureller und politischer Belange der Studierenden ist Aufgabe der Hochschulen sowie unverzichtbarer Bestandteil des Studiums und der Gesamtheit aller Hochschulmitglieder.
Die verfasste Studierendenschaft ist notwendiger Bestandteil einer demokratischen Hochschule. Die Einrichtung einer verfassten Studierendenschaft und deren Recht auf ein politisches Mandat ist verbindlich abzusichern.
- Wir lehnen die Einführung von Studiengebühren gleich welcher Art und Gestaltung ab. Sie verstärken die soziale Benachteiligung beim Hochschulzugang und drängen allgemein bildende Anteile im Studium zurück.
Studiengebühren sind wesentlich ein ordnungspolitisches Mittel zur restriktiven Gestaltung der Studienbedingungen. Sie exekutieren ein rein technokratisches und ökonomisches Menschenbild. Sie sollen dazu dienen, Studierende und Hochschulen in ein Kunden-/Dienstleistungsverhältnis zu bringen. Durch diese Form der Privatisierung von Bildungskosten wird der soziale Numerus clausus verschärft.
Ein Verbot von Studien- und Verwaltungsgebühren ( z.B. Einschreibe- und Prüfungsgebühren ) ist gesetzlich festzuschreiben.
- Wer eine Hochschulzugangsberechtigung erhalten hat, soll auch faktisch studieren können.
Eine Einschränkung des Hochschulzugangs nicht nur durch Studiengebühren, sondern auch durch hochschulspezifische Auswahlverfahren und die Verschlechterung der Zugangs-bedingungen für Berufstätige widersprechen fundamentalen gewerkschaftlichen Forderungen.
Der gleiche, freie und offene Hochschulzugang sollte Grundsatz und Bestreben von Hochschule und Gesellschaft sein.
- Zwangsexmatrikulationen von Studierenden sind abzulehnen. Sie sind ausschließlich punktuelle und restriktive Maßnahmen, die sich mit dem erforderlichen Gestaltungsspielraum für ein Studium nicht vertragen.
Die vorgesehene Zwangsexmatrikulation nach einer definierten Zeitdauer (doppelte Regelstudienzeit) lehnen wir ab. Insbesondere die Exmatrikulation von Studierenden wegen "schädlichen Verhaltens" lehnen wir ab, da sie die willkürliche und politisch motivierte Entfernung unliebsamer Studierender von der Hochschule ermöglicht und ein autoritäres Relikt vordemokratischer Zeit ist.
Die Verbesserung der allgemeinen Lebens- und Studienbedingungen stellen die beste Förderung eines angemessenen Studierverhaltens dar.
- Die Hochschulen haben die ständige Aufgabe, Ziele, Inhalte und Formen von Lehre, Studium und Forschung im Hinblick auf die gesellschaftlichen Bedürfnisse, die Entwicklungen in Wissenschaft und Kunst, die Anforderungen der beruflichen Praxis sowie die notwendigen Veränderungen in der Berufswelt zu überprüfen und weiter zu entwickeln.
Die Studieninhalte dürfen sich nicht an der Verwertbarkeit der erworbenen Qualifikation am Markt ausrichten, sondern müssen sowohl die Möglichkeit der umfassenden Berufsqualifikation als auch der Gestaltung gesellschaftlicher Verhältnisse über das Bestehende hinaus eröffnen.
Das Studium soll vor allem gewährleisten, dass die Studierenden befähigt werden, wissenschaftliche Fragestellungen selbständig zu entwickeln, zu bearbeiten und deren Bezug zur Praxis zu erkennen und herzustellen. Dabei müssen die Studieninhalte den Studierenden breite berufliche Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen.
- Es gehört zu den wesentlichen Aufgaben der Hochschulen, selbst über die von ihnen angebotenen Studiengänge und ihre Organisation nach wissenschaftlichen Kriterien zu befinden.
Nach Auffassung der Gewerkschaften muss bei der Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen die Gleichwertigkeit einander entsprechender Hochschulabschlüsse und die Möglichkeit des darauf gründenden Hochschulwechsels gewährleistet werden. Eine Spaltung der Studierendenschaft in eine wissenschaftlich niedrigqualifizierte Masse und eine interdisziplinär und vertiefend gebildete Elite darf nicht Ergebnis der Reform sein.
Ebenso muss dabei eine Zementierung der Spaltung zwischen Fachhochschulen und Universitäten vermieden werden.
Zu berücksichtigen ist bei einer Änderung der Regelabschlüsse auch, dass in der öffentlichen Diskussion von Seiten der Arbeitgeber widersprüchliche Aussagen über Art und Umfang der durch die Studierenden zu erwerbenden Qualifikation getroffen werden. Entsprechende Maßnahmen sollten daher auf zentraler Ebene der Hochschulen beraten und entschieden werden. Staatliche Genehmigungsvorbehalte für neue Studiengänge stellen darüber hinaus sicher, dass die staatliche Einflussnahme auf jeden Fall wahrgenommen werden kann.
Presserechtlich verantwortlich: Wolfgang Bartnicki, ver.di Hamburg, Fachbereich 5 - Bildung, Wissenschaft und Forschung Besenbinderhof 60, 20097 Hamburg
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