| dokumentiert: Letter of Intent |
[Anrede an die Präsidentin und die Präsidenten der Hamburg Hochschulen]
am 24.2.2002 haben Sie mit Senator Dräger vereinbart, einen Letter of Intent gemeinsam mit dem Ersten Bürgermeister, dem Finanzsenator und Senator Dräger anzustreben. Darin wollen Sie zusichern, einen ergebnisoffenen hochschulübergreifenden Strukturprozess zu unterstützen, sofern bestimmte qualitative Ziele und Rahmenbedingungen zugesagt werden. Diese Absichtserklärung sollte nach den seinerzeitigen Vorstellungen noch vor einer Senatsklausur unterzeichnet werden.
Nach eingehenden Erörterungen in unserem Haus hat Herr Senator Dräger entschieden, diesen Akt gegenseitiger Verpflichtung dem Ersten Bürgermeister und dem Finanzsenator für einen Termin kurz nach der Senatsklausur am 4.5.2002 vorzuschlagen. Dies erscheint aus verschiedenen Gründen politisch vorteilhaft.
Gleichwohl soll das konkretisierte Verfahrensszenario Hintergrund für Senator Drägers Darstellung in der Senatsklausur am 4.5.2002 sein. Daher soll der Entwurf eines Letter of Intent und eines entsprechenden Auftrags an eine Struktur-Kommission mit Ihnen spätestens bis 25.4.2002 abgestimmt sein. Wegen der Terminziele für das Kommissionsgutachten ist es auch schon jetzt erforderlich, dass die Leitung potentielle Mitglieder der Kommission anspricht und erste terminliche Verfahrensabsprachen trifft.
Wir möchten Ihnen den ersten Entwurf eines Letter of Intent sowie eines Auftrags an die Kommission bis zum 28.3.2002 übermitteln und bitten Sie jetzt schon, uns ihre Anregungen hierzu kurzfristig bis zum 5.4.2002 herzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
[gez. H. Datzer]
Harald Datzer
[Anrede an die Präsidentin und die Präsidenten der Hamburg Hochschulen]
auf unserer gemeinsamen Klausurtagung am 24. Februar 2002 haben wir uns darüber verständigt, einen hochschulübergreifenden Strukturreformprozess durchzuführen, dessen Grundlage ein von einer externen Beratungskommission noch innerhalb diesen Jahres zu erstellendes Gutachten bilden soll. In einer Absichtserklärung wollen wir die Kernpunkte des gemeinsamen Reformprozesses zusammenfassend vereinbaren.
Vor dem Hintergrund der während der Klausurtagung erarbeiteten Ziele ist diesem Schreiben der Entwurf einer politischen Absichtserklärung zu dem Strukturreformprozess sowie der Entwurf eines den Strukturreformprozess konkretisierenden Auftrags an die zu berufende Kommission mit der Bitte beigefügt, hierzu gegebenenfalls Änderungs- oder Ergänzungswünsche innerhalb der nächsten zwei Wochen zu äußern.
Hinsichtlich der Einsetzung der Gutachterkommission danke ich Ihnen zunächst für die eingereichten Vorschläge und komme in Kürze zur näheren Abstimmung des weiteren Verfahrens auf Sie zu.
Mit besten Grüßen
[gez. Jörg Dräger]
Jörg Dräger, Ph.D.
Die Freie und Hansestadt Hamburg als Trägerin der Hochschulen, vertreten durch den Ersten Bürgermeister und den Senator für Wissenschaft und Forschung, vereinbaren mit den Hamburger Hochschulen, vertreten durch die Präsidentin der Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik und den Präsidenten der Universität Hamburg, der Hochschule für Angewandte Wissenschaften, der Technischen Universität Hamburg Harburg, der Hochschule für bildende Künste und der Hochschule für Musik und Theater, mit der Unterzeichnung dieses Dokuments einen Zukunftspakt "Qualität und Innovation für die Hamburger Wissenschaft" und erklären damit ihre Absicht zur Durchführung eines hochschulübergreifenden Strukturreformprozesses.
Im Zuge der Globalisierung und des Wandels von der Industrie- zur Wissensgesellschaft des 21. Jahrhunderts kommt den Hochschulen eine zentrale Bedeutung bei der Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Standortes Hamburg zu. Die Hochschulen sind dabei sowohl in ihrer traditionellen Rolle als Stätten der Forschung und Ausbildung gefordert, als auch in zunehmendem Maße in der Funktion als Impulsgeber zur Initiierung neuer innovativer Geschäftsfelder und Motor der Entwicklungen in Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft.
Die Hamburger Wissenschaftslandschaft zeigt heute neben weltweit konkurrenzfähigen Spitzenleistungen in einigen Bereichen auch erhebliche Defizite. Die Ursachen dafür liegen einerseits in einer teilweise unterdurchschnittlichen Ausstattung der Hochschulen und ihrer Wissenschaftler. Andererseits sind jedoch auch strukturelle Schwächen in der Angebotsausrichtung der Hochschulen sowie deren Forschungsschwerpunkten erkennbar.
Der bevorstehende Generationswechsel in der Professorenschaft bietet Hamburg die Chance, innovative Geschäftsfelder im Hochschulbereich mit qualifiziertesten Persönlichkeiten zu besetzen, die neuen fachlichen Herausforderungen in Lehre, Forschung und Wissenstransfer zu bestehen und wieder in die Spitze der europäischen Wissenschaft vorzurücken. Hamburg wird allerdings nur dann erfolgreich sein können, wenn es gelingt, die Hochschulen in die wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Stärken und Potenziale der Stadt einzubeziehen und die Qualität und Innovationsfähigkeit in Forschung und Lehre zu verbessern. Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Bereitschaft zu erheblichen strukturellen Reformen erforderlich. Senat und Hochschulen wollen sich dieser Herausforderung gemeinsam stellen. Die Stadt wird den Hochschulen hierfür die nötigen finanziellen und gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen, die Präsidenten der Hochschulen werden die erforderlichen Reformen umsetzen und damit den Zukunftspakt besiegeln.
Grundlage des Zukunftspakts ist die Begutachtung der Hamburger Wissenschaftslandschaft durch eine externe Expertenkommission. Deren Empfehlungen bilden die Basis für die zukünftige strategische Ausrichtung der Geschäftsfelder und Strukturen der Hochschulen in Hamburg. So werden die Hochschulen optimal auf die Herausforderungen des nationalen und internationalen Bildungswettbewerbs vorbereitet und die kulturellen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Perspektiven der wachsenden Stadt in ihrer Metropolfunktion berücksichtigt.
Insbesondere wird mit der Beauftragung der Gutachterkommission sichergestellt,
Im Bewusstsein der finanziellen Rahmenbedingungen Hamburgs, liegen der Beantwortung der an die Gutachter gestellten Fragen zudem folgende inhaltliche Prämissen zugrunde:
Mit der hochschulübergreifenden Strukturreform soll sichergestellt werden,
Ausgehend von den Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen Hamburgs und Norddeutschlands (d.h. auch den nicht unmittelbar in diesem Zukunftspakt vertretenen Hochschulen), nimmt das Gutachten vor dem Hintergrund der genannten Prämissen zu folgenden Fragen Stellung:
Die Hochschulen schlagen der Behörde für Wissenschaft und Forschung bis zum 30. März 2002 geeignete Gutachterpersönlichkeiten vor. Die Behörde beauftragt die Gutachterkommission bis zum 15. Mai 2002. Das Gutachten soll bis zum 30.11.2002 erstellt werden. Unmittelbar anschließend folgt die Umsetzungsphase.
Die Behörde für Wissenschaft und Forschung verpflichtet sich, die sich aus den Empfehlungen des Gutachtens folgenden erforderlichen Umsetzungsentscheidungen zu treffen.
Die Präsidenten vertreten die Ergebnisse der Gutachtenempfehlungen gegenüber ihren Hochschulen, die aktiv bei der Umsetzung mitwirken.
Hamburg, den ... Mai 2002
| Universität Hamburg Dr. Dr. h.c. Jürgen Lüthje |
Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg Dr. Hans-Gerhard Husung |
| Technische Universität Hamburg-Harburg Prof. Dr. Christian Nedeß |
HWP - Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik Dr. Dorothee Bittscheidt |
| Hochschule für Musik und Theater Prof. Dr. Hermann Rauhe |
Hochschule für bildende Künste Prof. Hartmut Frank |
Der Präses der Behörde für Wissenschaft und Forschung, Senator Jörg Dräger, Ph.D., beauftragt eine Kommission hochrangiger externer Experten, Vorschläge für die weitere Entwicklung des staatlichen Hamburger Hochschulsystems zu machen. Im folgenden werden der Expertenkommission nach Schilderung der grundsätzlichen Problemlage (hierzu 1.) die politischen Rahmenbedingungen dargestellt, die den Bewertungen der Kommission zugrunde gelegt werden können (hierzu 2). Sodann werden die Ziele aufgezeigt, deren Realisierung die von der Kommission erbetenen Vorschläge dienen sollen (hierzu 3). Schließlich werden auf dieser Basis konkrete Fragen an die Kommission gerichtet (hierzu 4.).
Die finanziellen Rahmenbedingungen des staatlichen Hochschulsystems in Deutschland haben sich restriktiv verändert: Soweit nicht Sparprogramme regieren, ist im staatlich finanzierten Bereich auf absehbare Zeit davon auszugehen, dass Neues nicht durch zusätzliche Ressourcen geschaffen werden kann, sondern dadurch, dass vorhandene Ressourcen optimal eingesetzt werden.
Gleichzeitig steigen mit dem Wandel zur Wissensgesellschaft die quantitativen und qualitativen Anforderungen an Hochschulen, werden neue, innovative Schwerpunkte von Ihnen gefordert. Hochschulen sind insb. für Hamburg, das sich im Wettbewerb mit den höchstentwickelten Regionen der Welt sieht, als Institutionen der Generierung und Vermittlung neuen Wissens notwendige Ressource. Als Element der Infrastruktur stellen sie einen dynamischer Faktor für Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft dar: Hoch qualifizierte Arbeitskräfte sind für den Standort Hamburg ebenso unabdingbar wie die Verfügbarkeit wissenschaftlicher Expertise. Darüber hinaus geben Hochschulen Impulse für neue Entwicklungen in der Wirtschaft.
Ausstattung und Leistungsfähigkeit der Hamburger Hochschulen sind bereichsweise durchaus unterschiedlich: Hervorragendes steht neben weniger Gutem, in manchen Bereichen sind Modernisierungsstaus und Ausstattungsdefizite zu beklagen. Zudem haben die Hochschulen trotz der anhaltenden Sparpolitik der letzten Jahre ihr Leistungsangebot quantitativ und strukturell im wesentlichen gehalten. Damit sind Spielräume, in Lehre und Forschung auf neue Entwicklungen zu reagieren, aufgegeben worden. Der Generationenwechsel beim Hochschulpersonal muss daher jetzt genutzt werden, neue Schwerpunkte zu setzen.
Die Kommission kann Ihren Bewertungen folgende politischen Rahmenbedingungen zugrundelegen:
Die Wissenschaftspolitik des neuen Senats zielt angesichts der Problemlage zunächst auf Schwerpunktbildung an den Hamburger Hochschulen und schließt hierfür hochschulübergreifende Ressourcenverlagerungen ebenso wenig aus wie institutionelle Veränderungen. Nur so sind trotz begrenzter Ressourcen Innovation und Qualitätssteigerung für den Standort Hamburg im Hochschulbereich erreichbar.
Daneben wird die Finanzierung der Hochschulen im Sinn der belastungs-, leistungs- und innovations- bzw. profilorientierten Mittelzuweisung weiter entwickelt. Das Instrument der Ziel- und Leistungsvereinbarungen wird zum Zweck der ergebnisorientierten Steuerung und der Leistungskontrolle verbessert. Die mehr auf Konsensbildung denn auf Effektivität angelegten Leitungsstrukturen sollen schon bald mit dem Ziel größerer Entscheidungsfähigkeit modernisiert werden. Neue Personal- und Besoldungsstrukturen sollen so bald wie möglich eingeführt werden.
Die Hochschulen haben zudem damit begonnen, ihre Schwerpunkte sowie ihre Organisation zu überprüfen und werden auf dieser Basis im weiteren ihre innere Ordnung neu regeln. Dieser Prozess zielt auch darauf, größere und im Sinne der Effizienz, der Effektivität und der Innovationsfähigkeit flexiblere Einheiten zu bilden.
Die staatlichen Hamburger Hochschulen werden aktiv daran mitwirken, die Empfehlungen der Kommission umzusetzen. Sie haben mit dem Ersten Bürgermeister und dem Wissenschaftssenator einen Zukunftspakt "Qualität und Innovation" geschlossen. Darin verpflichten sich die Hochschulen durch auch hochschulübergreifende Schwerpunktbildung aktiv an Qualitätsverbesserungen und Innovationen im Hamburger Hochschulbereich mitzuwirken. Dem steht die politische Verpflichtung gegenüber dafür Sorge zu tragen, dass mindestens auf dem Niveau des Haushaltes 2002 eine Planungssicherheit für die Jahre 2003 - 2005 gewährleistet wird, um die Ausstattung der einzelnen Hochschulen mindestens auf das durchschnittliche Niveau der vergleichbaren norddeutschen Hochschultypen zu heben sowie die Unterfinanzierung im Stellenbereich der einzelnen Hochschulen zu beheben.
Weiter kann die Kommission davon ausgehen, dass die Behörde die Autonomie der Hochschulen weiter stärken will. Sie sollen so weit wie möglich aus den Bindungen von regulierenden Vorgaben entlassen und zugleich in die Lage gesetzt werden, selbst marktorientiert zu handeln. In diesem Zusammenhang werden die Übertragung der Liegenschaften ebenso angestrebt wie die Übertragung der Dienstherreneigenschaft und ggf. die Veränderung der Rechtsform der Hochschulen.
Die Politik sieht sich für den staatlich finanzierten Hochschulbereich weiterhin in der Verantwortung dafür, dass die Hochschulen den Anforderungen aus Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft Rechnung tragen. Sie wird das System der Hochschulsteuerung entsprechend gestalten.
Mit dem Auftrag an die Kommission will die Behörde für Wissenschaft und Forschung vor allem externen Rat dafür erhalten, wie die folgenden von der Hamburger Wissenschaftspolitik angestrebten Effekte optimiert werden können:
Hamburger Wissenschaftspolitik will eine strategische Steuerung des Hochschulbereichs dahin erreichen, dass die Effekte der Hochschulen für Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft Hamburgs aber auch der norddeutschen Region optimiert werden. Dies erfordert notwendig eine Bewertung der Hochschulleistungen anhand der Bedarfe und der Entwicklungsperspektiven von Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft und setzt eine integrierte Betrachtung der Leistungen des Hamburger Hochschulbereichs auf definierten Leistungsfeldern voraus.
Hamburger Wissenschaftspolitik zielt auf Qualitätssteigerung in Lehre und Forschung und bekennt sich ausdrücklich zur Exzellenzförderung. Für die erforderlichen Schwerpunktsetzungen ist sie einerseits bereit, Abstriche vom bisher - als Folge des vor allem an der Lehrnachfrage orientierten Ausbaus der Hochschulen - sehr breiten Angebot der Hamburger Hochschulen in Kauf zu nehmen. Andererseits ist sie dazu bereit, die nötigen strukturellen Veränderungen gemeinsam, mit den Hochschulen herbei zu führen.
Innovation, Schwerpunktbildung und Qualitätssteigerung erfordern bei gegebenem Finanzrahmen Flexibilität sowohl innerhalb der Hochschulen wie auch zwischen den Hochschulen. Effektive Hochschulpolitik wird nicht am institutionellen Status quo scheitern und sollte auch neue Strukturen für die Hamburger Hochschulen aber auch das Hamburger Hochschulsystem in Betracht ziehen. Der Zukunftspakt "Qualität und Innovation" sichert das konstruktive Zusammenwirken der Stadt und Ihrer Hochschulen.
Der Hamburger Hochschulbereich soll der Metropolfunktion Hamburgs für die norddeutsche Region Rechnung tragen und zugleich seine regionale Einbettung im Sinne der Konzentration und der Schwerpunktbildung nutzen.
Die Kommission soll vor diesem Hintergrund - ggf. auch alternative - Wege aufzuzeigen, wie im Rahmen begrenzter finanzieller Ressourcen das Hamburger Hochschulsystem die von der Wissenschaftspolitik angestrebten Effekte für die Hamburger Wirtschaft, die Kultur und die Gesellschaft optimieren kann. Soweit die Kommission zu einzelnen Fächern Vorschläge entwickelt, sollte jeweils der quantitative, qualitative bzw. strukturelle wie der institutionelle Rahmen umrissen werden.
Insbesondere soll auf folgenden Fragestellungen eingegangen werden:
Welche Ausbildungsleistung soll der Hamburger Hochschulbereich - ausgehend von der Zahl der Studienanfänger einerseits und der Studienabsolventen andererseits - insgesamt anbieten? Wie soll sich diese Leistung auf die Abschlussarten in einem dreistufigen System von Bachelor-/Master- und Promotionsstudien verteilen?
Vor dem Hintergrund der vorstehenden Fragen sollen insbesondere Vorschläge zur hochschulübergreifenden Entwicklung folgender Leistungsbereiche der staatlichen Hamburger Hochschulen gemacht werden: