| dokumentiert: AS-Antrag vom 25.04.2002 |
| Golnar Sepehrnia (juso-hochschulgruppe) | Universität Hamburg |
| Olaf Walther (Liste LINKS) | Akademischer Senat |
Der Akademische Senat der Universität Hamburg möge in einem eigenständigen Tagesordnungspunkt beraten und beschließen:
Zum "letter of intent"
Die Freiheit des demokratisch selbstverwalteten wissenschaftlichen Erkenntnisprozesses, unbedrängt von kurzfristigen Verwertungsanforderungen, ist notwendige Voraussetzung für allgemein nützliche Entwicklung in Forschung und Lehre.
Der gestiegenen Bedeutung von Bildung und Wissenschaft für das Erkennen, Gestalten, Regulieren und Mitbestimmen von gesellschaftlichen Prozessen so wie für die individuelle Handlungsfähigkeit kann nur so angemessen Rechnung getragen werden.
Bildung und Wissenschaft müssen daher als gesellschaftliche Aufgaben demokratisch legitimiert und öffentlich realisiert werden. Den Mitgliedern der Universität kommt dabei die Verantwortung für die gesellschaftliche Relevanz ihres Tuns zu. Daher haben sie im Rahmen der institutionellen Autonomie der Hochschulen wesentliche Bedeutung für die demokratische Bestimmung und Entscheidung über Ziel, Inhalt und Methode von Lehre, Lernen und Forschung.
Die Erfüllung dieser Aufgaben zu ermöglichen, ist gemeinsame Aufgabe der Wissenschaftsbehörde und der Hamburger Hochschulen. Dieser Anforderung widerspricht das Ansinnen des Senates, mit den Hochschulpräsidenten eine Übereinkunft über die finanziellen Rahmenbedingungen und zum Teil sehr detaillierte politische Vorgaben der weiteren Hochschulentwicklung zu erzielen, die für die Hochschulen verbindlich seien soll. All dies geschieht unter Ausschluss der Öffentlichkeit und der Universitätsgremien. Insgesamt widerspricht dieses Vorgehen dem Anspruch, den Hochschulen weitreichende Autonomie in der Organisation und inhaltlichen Gestaltung des Wissenschaftsprozesses zukommen zu lassen.
Deshalb fordert der Akademische Senat den Präsidenten auf, die mit dem "Letter of Intent" angestrebte Vereinbarung zwischen Universitätspräsident und der FHH nicht zu unterzeichnen.
Insbesondere wendet sich der Akademische Senat gegen
Der Akademische Senat stellt fest, dass Entscheidungen von dieser Tragweite für die Weiterentwicklung der gesamten Universität sowie der Fachwissenschaften im Einzelnen der Befassung der Zentralen Universitätsgremien und der Organe der ggf. betroffenen dezentralen Selbstverwaltungseinheiten bedürfen. Einschließlich der Möglichkeit ihrer eindeutigen Ablehnung.
Entsprechend sind vor weiteren Verhandlungen mit der Behörde die Gremien über genauen Gegenstand und Verlauf der Verhandlung zu informieren. Ihre Stellungnahme muss Grundlage der Interessenwahrnehmung für die Universität durch den Präsidenten gegenüber der Behörde sein.