dokumentiert: Letter of Intent - 2. Version

Zukunftspakt "Qualität und Innovation"

Präambel

Die Freie und Hansestadt Hamburg als Trägerin der Hochschulen, vertreten durch den Ersten Bürgermeister und den Senator für Wissenschaft und Forschung, vereinbaren mit der Präsidentin der Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik und den Präsidenten der Universität Hamburg, der Hochschule für Angewandte Wissenschaften, der Technischen Universität Hamburg Harburg, der Hochschule für bildende Künste und der Hochschule für Musik und Theater einen Zukunftspakt "Qualität und Innovation für die Hamburger Wissenschaft" und erklären damit ihre Absicht zur Durchführung eines hochschulübergreifenden Strukturreformprozesses.

§ 1 Ziele des Zukunftspaktes

Im Zuge der Globalisierung und des Wandels von der Industrie- zur Wissensgesellschaft des 21. Jahrhunderts kommt den Hochschulen eine zentrale Bedeutung bei der Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Standortes Hamburg zu. Die Hochschulen sind dabei sowohl in ihrer traditionellen Rolle als Stätten der Forschung und Lehre gefordert, als auch in zunehmendem Maße in der Funktion als Impulsgeber innovativer Entwicklungen in Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft.

Die Hamburger Wissenschaftslandschaft weist heute neben weltweit konkurrenzfähigen Spitzenleistungen durchaus auch Defizite auf. Die Ursachen dafür liegen einerseits in einer teilweise unterdurchschnittlichen Ausstattung der Hochschulen und ihrer Wissenschaftler. Andererseits sind strukturelle Verbesserungsmöglichkeiten in der Angebotsausrichtung der Hochschulen sowie deren Forschungsschwerpunkten zu vermuten.

Der bevorstehende Generationswechsel in der Professorenschaft bietet Hamburg die Chance, innovative Aufgabenfelder im Hochschulbereich mit qualifiziertesten Persönlichkeiten zu besetzen, die neuen fachlichen Herausforderungen in Lehre, Forschung und Wissenstransfer zu bestehen und in die Spitze der europäischen Wissenschaft vorzurücken. Hamburg wird dabei nur dann erfolgreich sein können, wenn es gelingt, die Qualität und Innovationsfähigkeit in Forschung und Lehre weiter zu verbessern und die Hochschulen in die wissenschaftlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Stärken und Potenziale der Stadt einzubeziehen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Bereitschaft auch zu erheblichen strukturellen Reformen erforderlich. Senat und Hochschulen müssen sich dieser Herausforderung gemeinsam stellen. Die Stadt wird den Hochschulen hierfür die nötigen finanziellen und gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen, die Präsidenten der Hochschulen werden die erforderlichen Reformen im Rahmen Ihrer Zuständigkeit aktiv betreiben und damit den Zukunftspakt besiegeln.

§ 2 Inhaltliche Prämissen des Strukturreformprozesses

Grundlage des Zukunftspakts ist die Begutachtung der Hamburger Wissenschaftslandschaft durch eine externe Expertenkommission. Deren Empfehlungen bilden die Basis für die zukünftige strategische Ausrichtung der Aufgabenfelder und Strukturen der Hochschulen in Hamburg. So sollen die Hochschulen optimal auf die Herausforderungen des nationalen und internationalen Bildungswettbewerbs vorbereitet und die wissenschaftlichen, kulturellen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Perspektiven der wachsenden Stadt in ihrer Metropolfunktion berücksichtigt werden.

Insbesondere wird mit der Beauftragung der Gutachterkommission sichergestellt,

Im Bewusstsein der finanziellen Rahmenbedingungen Hamburgs, liegen der Beantwortung der an die Gutachter gestellten Fragen zudem folgende inhaltliche Prämissen zugrunde:

Mit der hochschulübergreifenden Strukturreform soll sichergestellt werden,

Die gleichzeitige Erfüllung dieser Prämissen erfordert eine Veränderung bestehender Strukturen im Bereich der Hamburger Hochschullandschaft und der verschiedenen Hochschulty-pen, der derzeitigen Studienkapazitäten sowie die Bereitschaft zu finanziellen Umschichtun-gen zwischen den einzelnen Hochschultypen.

§ 3 Fragestellungen

Ausgehend von den Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen Hamburgs und Norddeutschlands nimmt das Gutachten vor dem Hintergrund der genannten Prämissen zu folgenden Fragen Stellung:

§ 4 Zeitplan

Die Präsidentin und Präsidenten der beteiligten Hochschulen schlagen der Behörde für Wissenschaft und Forschung geeignete Gutachterpersönlichkeiten vor. Die Behörde beauftragt die Gutachterkommission schnellstmöglich. Die Hochschulen und ihre Einrichtungen erhalten Gelegenheit ihre Entwicklungsvorstellungen, Leistungen und Probleme darzustellen. Das Gutachten soll bis zum 30.11.2002 erstellt werden. Die zuständigen Gremien der Hochschulen werden unter Wahrung der Selbstverwaltungsrechte in der anschließenden Umsetzungsphase beteiligt.

§ 5 Auftraggeber des Gutachtens und Umsetzung der Gutachtenempfehlungen

Die Behörde für Wissenschaft und Forschung ist Auftraggeberin der Begutachtung und verpflichtet sich, die sich aus den Empfehlungen des Gutachtens folgenden erforderlichen Umsetzungsentscheidungen zu treffen.

Die Präsidentin und Präsidenten unterstützen in ihren Hochschulen die Durchführung des Begutachtungsverfahrens und wirken aktiv an der hochschuladäquaten Umsetzung der Empfehlungen mit.

Hamburg, den ... Mai 2002

Universität Hamburg
Dr. Dr. h.c. Jürgen Lüthje
Hochschule für angewandte Wissenschaften
Hamburg
Dr. Hans-Gerhard Husung
Technische Universität
Hamburg-Harburg
Prof. Dr. Christian Nedeß
HWP - Hamburger Universität für
Wirtschaft und Politik
Dr. Dorothee Bittscheidt
Hochschule für Musik und Theater
Prof. Dr. Hermann Rauhe
Hochschule für bildende Künste
Prof. Hartmut Frank
Präses der Behörde
für Wissenschaft und Forschung
Senator Jörg Dräger, Ph.D.

Erster Bürgermeister der
Freien und Hansestadt Hamburg
Ole von Beust