Presse: MOPO vom 10.10.2002

Millionenpleite für Senator Dräger

Von Sandra Schäfer

Der Bund stoppt Gebühr für auswärtige Studenten. Hamburg droht mit dem Bundesverfassungsgericht.

Mit sehr ehrgeizigen Plänen will Wissenschaftssenator Jörg Dräger Hamburgs Hochschullandschaft umkrempeln. Doch jetzt bekommt der parteilose Senator einen scharfen Schuss vor den Bug: Laut Bundesbildungsministerium ist eine von ihm geplante Gebühr für auswärtige Studenten nicht mit Bundesrecht vereinbar. Die Forderung: Diese Regelung muss aus dem geplanten Hamburger Hochschulgesetz gestrichen werden!

Deutliche Worte, die den Wissenschaftssenator in arge Bedrängnis bringen. Folgt Dräger der Rüge, so würde das ein Loch von rund 17 Millionen Euro in den Wissenschaftshaushalt reißen. Und auch den Hochschulen entginge eine neue Einnahmequelle. Die vom Bund kritisierte Regelung sieht vor, dass Studierende, die nicht in Hamburg und dem direkten Umland wohnen, jährlich 1000 Euro Gebühren zahlen müssen. Diese Mittel würden direkt an die Hochschulen gehen. Der weitaus größere Batzen Bares wird aber in Drägers Haushalt gespült. Denn Hamburg bekommt für jeden gemeldeten Einwohner - mit erstem Wohnsitz in der Stadt - jährlich 2500 Euro aus dem Länderfinanzausgleich. Und die geplante Gebühr wäre laut Dräger für viele Studenten ein schlagendes Argument, um in die Stadt zu ziehen und sich hier zu melden. Da etwa 8000 Studenten der Hamburger Hochschulen (20 Prozent) bisher nicht in Hamburg wohnen, könnte dem Haushalt durch eine Ummeldewelle ein Geldsegen von bis zu 20 Millionen Euro winken. Mittel, die der Wissenschaftssenator bereits in seinem Haushalt für die Jahre 2004 und 2005 verplant hat. Denn er und auch Finanzsenator Wolfgang Peiner haben den Hochschulpräsidenten zugesagt, dass ihre Haushalte bis 2005 auf dem Niveau ihrer Etats von 2002 bleiben - und sie zusätzlich dazu einen Inflationsausgleich bekommen. Und eben für diesen Inflationsausgleich braucht Dräger die Mittel aus dem Länderfinanzausgleich.

Das Bundesbildungsministerium beruft sich mit seiner Rüge auf die Novelle des Hochschulrahmengesetzes. Sie greift seit Sommer und legt fest, dass für ein Erststudium grundsätzlich keine Studiengebühren erhoben werden dürfen. "Und was Herr Dräger hier plant, ist nichts anderes als eine Studiengebühr", so Ministeriums-Sprecher Florian Frank. "Diese Gebühr ist rechtswidrig", betont auch der SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Jan Quast. Er hatte den Bund auf die Lage in Hamburg hingewiesen.

Jörg Dräger bietet dem Bildungsministerium die Stirn: "Das Verbot von Studiengebühren ist ein unzulässiger Eingriff in die Rechte der Länder." Deshalb will er eine Klage mehrerer Länder vor dem Verfassungsgericht unterstützen. Nur: Mit dieser Klage wurde bereits im März gedroht. Seitdem ist nichts passiert.