Presseinfo: ver.di vom 13.06.2002

Aushebelung der Demokratie

Heute, am 13.6. wurde ein Warnstreik der Studierenden im Philosophenturm der Universität Hamburg mit Polizeieinsatz aufgelöst.

Der Warnstreik richtete sich gegen die geplante "Modernisierung" des Hamburger Hochschulgesetzes, das auch nach Ansicht von ver.di die akademische Selbstverwaltung beseitigt und alle Rechte dem Präsidenten überträgt, die Hochschulen direkt Kapitalverwertungsinteressen unterwirft, Studiengebühren einführt, Zwangsexmatrikulation verschärft sowie den besonderen Zugang für bereits Berufstätige nahezu beseitigt.

Die friedliche Sitzblockade im Foyer des Philosophenturmes, bei der keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an ihrer Arbeit behindert wurden, hat dazu geführt, dass der Präsident der Universität Hamburg Bereitschaftspolizei anforderte und den Warnstreik beenden ließ.

Dies ist in unseren Augen eine unglaubliche Überreaktion auf eine demokratisch legitimierte Demonstration. Wir haben keinerlei Verständnis dafür, dass der Präsident jeglichen demokratischen Anstand verliert und derart massiv die undemokratische Hochschulpolitik des Mitte-Rechts-Senats unterstützt. ver.di erklärt sich mit den Studierenden in der Ablehnung dieses „Hochschulmodernisierungsgesetzes“ ausdrücklich solidarisch.

Das bisher als Referentenentwurf vorliegende „Hochschulmodernisierungsgesetz“ bietet das Gegenteil eines Hochschulmodernisierungsgesetzes: Die Hochschulen brauchen jetzt Zeit und Ruhe, um

Besonders brauchen die Hochschulen jetzt aber ein Ende der Spar- und Streichpolitik im Bildungsbereich, wie es die den Senat tragenden Parteien im Wahlkampf und in ihrer Koalitionsvereinbarung versprochen haben.

Die Betriebsgruppe der Gewerkschaft ver.di an der Universität sendet ausdrücklich ihre solidarischen Grüße an die studentischen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an dem Warnstreik im Philosophenturm. „Auch wir, die universitäre Betriebsgruppe von ver.di für den Bereich des Technischen und Verwaltungspersonals, sehen mit großer Sorge der geplanten Reform des Hamburger Hochschulgesetzes entgegen.“

Wolfgang Bartnicki

Hamburg, den 13. Juni 2002

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