dokumentiert: ZLV 2004

Ziel- und Leistungsvereinbarung für das Jahr 2004

zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg
Behörde für Wissenschaft und Forschung (BWF)
und der Universität Hamburg (Universität)

Inhalt

  1. Präambel
  2. Hochschulentwicklung
  3. Lehre und Studium
  4. Forschung und Transfer
  5. Wissens- und Informationsmanagement
  6. Alumni, Hochschulbeziehungen
  7. Wissenschaftliche Weiterbildung und Dienstleistungen
  8. Internationalisierung
  9. Personal
  10. Ressourcen
  11. Berichtswesen

1 Präambel

1.1 Ziel- und Leistungsvereinbarungen als Steuerungsinstrument

Die Hamburger Hochschulen haben für die wachstumorientierte Entwicklung der Metropolregion Hamburg entscheidende Bedeutung; sie sind zentraler Be-standteil der Strategie „Metropole Hamburg - Wachsende Stadt“. Dabei ste-hen sie vor der Herausforderung, in einem engen finanziellen Spielraum eine erstklassige Ausbildung und Forschung zu ermöglichen, sich im Wettbewerb national und international zu behaupten und hervorragende Lehr- und For-schungsbedingungen zu bieten.

Mit den Leitlinien für die Entwicklung der Hamburger Hochschulen vom 17. Juni 2003 (Drs. 17/2914) sowie dem Hochschulmodernisierungsgesetz vom 27. Mai 2003 (HmbGVBl S. 138) hat die FHH Grundlagen geschaffen, die in den kommenden zehn Jahren sicherstellen sollen, dass hochschulübergrei-fend strukturelle Defizite beseitigt, Hochschulen und Metropolregion stärker miteinander verzahnt, neue Spielräume für Qualitätssteigerung und Innovation geschaffen sowie eine angemessene Finanzierung der Hochschulen gewähr-leistet werden. In diesem Rahmen orientiert sich die Universität Hamburg an ihrem Zukunftsprogramm Exzellenz und Vielfalt vom 15.05.2003.

Ziel- und Leistungsvereinbarungen sind das zentrale Instrument eines sich auf strategische Steuerung der Hochschulen beschränkenden Staates. Schwer-punkt der Ziel- und Leistungsvereinbarungen 2004 ist, die Umsetzung der Leitlinien und des Hochschulmodernisierungsgesetzes einzuleiten und erste Schritte hierzu zu vereinbaren.

1.2 Geltungsdauer

Die Ziel- und Leistungsvereinbarung 2004 gilt ab dem 1.1.2004 und wird durch die Ziel- und Leistungsvereinbarung 2005 fortgeschrieben. Ziel- und Leistungsvereinbarungen ab 2005 sollen rechtzeitig zu den Haushaltsberatun-gen des Senats im Frühjahr des jeweils vorangehenden Jahres abgeschlos-sen werden.

1.3 Finanzielles Steuerungsinstrumentarium

Ab dem Haushaltsplan 2005 sollen die Hochschulbudgets schrittweise nach den Grundsätzen einer leistungsbezogenen Finanzierung transparent und be-rechenbar gemacht werden. Dazu dient ein Berechnungsmodell mit folgenden drei Säulen: ein output-orientiertes Grundbudget der Basisfinanzierung der Hochschulaufgaben, eine leistungsabhängige und kennzahlengebundene Komponente sowie ein Innovationsbudget, welches zusätzlich neue strategi-sche Leistungen der Hochschulen nachhaltig unterstützt.

Des Weiteren soll bei der Budgetbemessung ab dem Wirkungsjahr 2005 auch der Fortschritt der Hochschulen beim Umsetzen der Strukturreform berück-sichtigt werden.

2 Hochschulentwicklung

2.1 Teilgrundordnung

Die Universität wird ihre Teilgrundordnung bis Frühjahr 2004 im Hinblick auf die künftige Zusammensetzung des Hochschulsenats (§ 125 Abs. 2 HmbHG in der Fassung vom 27. Mai 2003) und die Zahl der Vizepräsidenten (§ 124 Abs. 2 HmbHG) ergänzen, soweit dies erforderlich ist.

2.2 Struktur- und Entwicklungspläne

Das Präsidium der Universität erarbeitet nach § 79 Abs. 2 HmbHG bis 31.7. 2004 einen Vorschlag für eine Struktur- und Entwicklungsplanung der Univer-sität, der dem Hochschulrat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird. Zentraler Bestandteil dieser Planung ist ein Stellenentwicklungsplan, der Grundlage der Stellenausschreibungen (§ 123 Abs. 2 HmbHG) sein soll. Die Verabschiedung durch den Hochschulrat wird von der Universität bis Oktober 2004 angestrebt.

2.3 Fakultätenbildung

2.3.1 Fakultätsgliederung

In Übereinstimmung mit den Leitlinien überführt die Universität die bestehen-den Fachbereiche in folgende Fakultäten:

Über die Zuordnung der Psychologie zu einer Fakultät der Universität soll nach der Leitlinie des Senats die Universität gemeinsam mit der BWF bis zum Frühjahr 2004 entscheiden. Der Zeitpunkt dieser Entscheidung soll mit Blick auf die geplante externe Beratung zum Profil der Psychologie Anfang 2004 gesondert konkretisiert werden.

2.3.2 Rahmenbedingungen und Verfahren

Die Universität wird bei der Gestaltung der Binnenorganisation der Fakultäten eine Struktur anstreben, die den fachlichen Zusammenhang mit Flexibilität und Innovationskraft verbindet und die Bildung leistungsfähiger und fächerübergrei-fender Forschungsschwerpunkte und Lehrorganisationen begünstigt. Die Uni-versität regelt das Verfahren zur Fakultätenbildung bis Anfang 2004 durch Vereinbarungen zwischen Präsidium und Fachbereichen.

2.4 Kooperation in Norddeutschland

Die Universität verstärkt die Kooperation mit der Universität Kiel und anderen norddeutschen Universitäten. Mit der Universität Kiel klärt sie zunächst im Hin-blick auf die Theologie, die kleinen Fächer der Geistes-, Kultur- und Sprachwissenschaftlichen Fakultät, Soziologie, Politologie, Lehrerbildung, Geo- und Meereswissenschaft, daneben auch Medizin, Pharmazie und Phy-sik, wie die Leistungsfähigkeit durch Zusammenarbeit und abgestimmte Schwerpunkt- und Profilbildung gestärkt werden kann.

Die Universität beteiligt sich aktiv an dem vom Staatsrat der BWF und vom Staatssekretär des Wissenschaftsministeriums Schleswig-Holstein eingeleite-ten Verfahren, das darauf abzielt, Kooperationen zwischen Hamburg und Kiel in dafür geeigneten Fächern zu entwickeln.

2.5 Einzelentscheidungen

2.5.1 Theaterakademie

Die Ressourcen, die von der Universität bisher für die Studiengänge Musik-theaterregie und Theaterregie eingesetzt worden sind, werden zum 1.4.2004 auf die Hochschule für Musik und Theater - HfMT - übertragen, um - wie in der Leitlinie des Senats vorgesehen - an der HfMT eine Theaterakademie zu gründen. Details hierzu werden ggf. in einer gesonderten Vereinbarung gere-gelt.

2.5.2 Hamburg Media School (HMS)

Die Universität beteiligt sich als Gesellschafterin am Aufbau und an der Ent-wicklung der HMS. Sie überträgt die für das Aufbaustudium Film vorgesehe-nen Stellen und Mittel auf die HMS zum 1.10.2004.

3 Lehre und Studium

3.1 Bachelor-/Master-Studiensystem

Die Universität überführt ihre Studiengänge bis 2009 entsprechend den Vor-gaben der KMK in die neue Bachelor-Master-Struktur. Sie leitet die Akkreditie-rung ihrer Bachelor- und Master-Studiengänge durch anerkannte Agenturen ein.

Mit Einführung von Bachelor-Master-Studiengängen werden keine Studieren-den mehr zu den entsprechenden Diplom- oder Magister-Studiengängen zu-gelassen.

Die Universität gliedert ihr Studienangebot in aufeinander abgestimmte, flexi-bel kombinierbare Module und führt studienbegleitende Leistungsbewertungen entsprechend dem European Credit Transfer System sowie Diploma-Supplements ein.

Die Universität strebt an, die Umstellung auf das neue Bachelor/Master-System in folgenden Schritten zu vollziehen:

a) Wintersemester 2004/05 10 - 30 % der Studiengänge

b) Wintersemester 2006/07 50 - 70 % der Studiengänge

c) Wintersemester 2009/10 alle Studiengänge mit akade- mischer Abschlussprüfung.

3.2 Kapazitäten, Hochschulzugang, Studienerfolg

3.2.1 Kapazitäten

Die Leitlinienentscheidung des Senats sieht bis 2009 für die einzelnen Fakultä-ten/Studiengänge folgende Studienanfängerkapazitäten vor:

Die Vorgaben werden entsprechend den Leitlinien des Senats im Jahr 2006 von der BWF gemeinsam mit den Hochschulen im Hinblick auf die Bedarfe des Ar-beitsmarktes und die studentische Nachfrage überprüft.

Auf dieser Grundlage stimmen BWF und Universität bis 31.3.2004 quantitative Zielprojektionen für die neuen Bachelor-Master-Studienangebote und die ihr zugrunde zu legende Personalstruktur ab. Dabei werden differenzierte Verbes-serungen der Betreuungsintensität insb. in den Bachelor-Studien und die ge-steigerte Lehrleistung (siehe unten Nr. 9.2) zu berücksichtigen sein. Weiter wer-den auf dieser Grundlage in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen 2005 erste Umsetzungsschritte für die nächsten Jahre quantifiziert.

3.2.2 Studierendenauswahl durch die Hochschule

Die Universität regelt die Auswahl der Studierenden durch Satzungen. Sie wird in ausgewählten Fächern Auswahlverfahren schon im Sommersemester 2005 durchführen.

Die BWF stellt sicher, dass die für die Hochschulsatzungen erforderlichen lan-desrechtlichen Grundlagen rechtzeitig vorliegen. Auf Bundesebene setzt sie sich für eine schnelle Neugestaltung der Hochschulzulassung ein.

3.2.3 Sicherung des Studienerfolgs

Die Universität erhöht durch verbesserte Studienbedingungen und Neugestal-tung der Studienstrukturen die Studienerfolgsquoten. Für die ZLV 2005 ff. wird sie Vorschläge unterbreiten, in welchen Schritten die für die einzelnen Bereiche angestrebten Ziele erreicht werden sollen.

3.3 Qualitätssicherung

3.3.1 Akkreditierung

Die Universität Hamburg wird auf der Grundlage der bereits herbeigeführten Vorakkreditierungen für die eingeführten Baccalaureus-/Bachelor- und Magis-ter-/Master-Studiengänge im Jahre 2004 die Akkreditierung einleiten.

3.3.2 Evaluation

Die Universität führt im Verbund Norddeutscher Universitäten die Evaluierung ihrer Studiengänge fort. Sie beteiligt die Studierenden an der Evaluation der Lehre und wertet die studentischen Beurteilungen gesondert aus.

3.4 Umsetzung des neuen HmbHG

  1. Die Universität erarbeitet und beschließt bis Ende 2004 eine Qualitätsbewer-tungssatzung nach § 3 Abs. 2 HmbHG.
  2. Mit Wirkung zum Sommersemester 2004 erarbeitet und beschließt die Uni-versität die Satzung zur Regelung der Studiengebühren.
  3. Die Universität passt die Prüfungsordnungen gemäß § 127 an das geltende Hamburgische Hochschulgesetz an.
  4. Die Universität wirkt auf die Anpassung der Satzung der Studierendenschaft gem. §§ 102 - 106 HmbHG hin.
  5. 3.5 Reform der Lehrerbildung

    Die Universität trägt zur Reform der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung auf der Grundlage der Beschlüsse des Senats vom 27.02.2001 und 17.06.2003 insbesondere durch folgende Maßnahmen bei:

    4 Forschung und Transfer

    Die Universität Hamburg setzt ihre Profilbildung auf der Grundlage ihres Zu-kunftsprogramms Exzellenz und Vielfalt und unter Berücksichtigung der ge-planten internationalen Evaluation der Forschung fort.

    Sie entwickelt unter Berücksichtigung der Leitlinie und der Kompetenzcluster des Senats Forschungsschwerpunkte und Exzellenzbereiche und fördert in-terdisziplinäre Forschungsansätze. Mit diesem Ziel gewährleistet sie konse-quente Schwerpunktsetzungen insb. in den Bereichen Life Science, Nano-technologie, IT- und Medien, Luftfahrt, Hafen und Logistik sowie China-Kompetenz durch Einrichtung in der Regel zeitlich befristeter und fakultäts-übergreifender Forschungskooperationen nach dem Muster von Sonderfor-schungsbereichen.

    Sie fördert den Innovations- und Wissenstransfer und nutzt die Dienstleis-tungsangebote der Hamburg Innovation GmbH - HI. Dadurch unterstützt sie den Transfer von Forschungsergebnissen und hochschuleigenem know-how insbesondere in kleine und mittlere Unternehmen.

    Die Universität leitet im Jahre 2004 eine internationale Evaluation ihrer wis-senschaftlichen Leistungen ein, deren Ergebnisse sie dem Hochschulrat und der BWF darlegt und in der Entwicklungsplanung sowie bei der Forschungs-förderung berücksichtigt.

    5 Wissens- und Informationsmanagement / Bibliotheksentwicklung

    Die Universität erarbeitet bis 31.12.2004 ein Entwicklungs- und Strukturkon-zept für den Bibliotheksbereich. Dabei werden organisatorische Fragen - wie etwa nach der Schaffung neuer, größerer Einheiten - ebenso zu bedenken sein wie die wachsende Relevanz elektronischer, WWW-basierter Informati-onsdienste im Verhältnis zu konventionellen, gedruckten Quellen und die im Zuge dieser Entwicklung sich wandelnden Arbeitstechniken und fachlichen Er-fordernissen in den Bibliotheken. Das Konzept ist integraler Bestandteil einer Gesamtkonzeption für das integrierte Informationsmanagement, in der dann auch Fragen des technischen Managements digitaler Inhalte jedweder Art zu klären sein werden.

    6 Alumni, Hochschulbeziehungen

    Die Universität entwickelt in 2004 ein Konzept zur Pflege des Kontaktes zu ih-ren Absolventinnen und Absolventen.

    Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Hamburg pflegt die Universität ihre Kooperationen mit der Wirtschaft insbesondere im Raum Hamburg. Sie unterstützt aktiv den Aufbau von Netzwerken zwischen Wissen-schaft sowie Wirtschafts- und Arbeitswelt.

    7 Wissenschaftliche Weiterbildung und Dienstleistungen

    Die Universität regelt die Gebühren für weiterbildende Studiengänge und Stu-dienangebote durch Satzungen gemäß § 6 Abs. 5 HmbHG bis zum 31.12.2004.

    8 Internationalisierung

    8.1 Forschungs-/Studienkooperation

    Die Universität pflegt und fördert die internationale Zusammenarbeit in For-schung, Lehre, Studium und Weiterbildung mit Hochschulen. Sie wird ihre Zu-sammenarbeit mit chinesischen Hochschulen weiter ausbauen.

    8.2 Verbesserung der Betreuung ausländischer Studierender

    Die Universität setzt die Hamburger „Betreuungsstandards für ausländische Studierende“ soweit hochschulspezifisch möglich um. Die BWF wirkt auf eine Verbesserung der Aufenthaltsbedingungen und der Zuwanderungsverfahren für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie für Studierende hin.

    9 Personal

    9.1. Stellenstreichungen

    Die Universität setzt die durch die Konsolidierungsprogramme 1994 bis 2001 geforderten Stellenstreichungen bis spätestens 31.12.2005 um. Die BWF stellt sicher, dass die Zulassungszahlen entsprechend herabgesetzt werden.

    9.2 Personalstruktur

    Auf der Grundlage der Leitlinien-Entscheidung werden Universität und BWF sich in den Zielvereinbarungen für die Jahre 2005 ff. auf Verfahrensschritte zur Weiterentwicklung der Personalstruktur verständigen. Die Gestaltung der Per-sonalstruktur soll eine bessere Betreuung der Studierenden und die zukünftige Berufungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Universität sicherstellen.

    Die BWF und die Universität setzen die Professorenbesoldungsreform zügig um. Die Inkraftsetzung des Gesetzes ist für das Frühjahr 2004 geplant. Im Rahmen dieser Reform wird die Universität die Zuständigkeit für die Gewäh-rung von Leistungsbezügen erhalten. Die Universität wird das Vergabeverfah-ren sowie die Voraussetzungen und Kriterien zur Vergabe von Leistungsbezü-gen so rechtzeitig in 2004 regeln, dass das neue Verfahren ab Inkrafttreten des Gesetzes praktiziert werden kann. In diesem Rahmen wird die Universität u.a. auch die finanzielle Honorierung der freiwilligen Übernahme höherer Lehr-leistungen vorsehen.

    9.3 Berufungsordnung

    Die Universität erarbeitet und beschließt im Jahr 2004 eine Berufungsordnung (auch mit Regelungen zu Junior-Professuren) nach § 14 Abs. 6 HmbHG, die auch die Beteiligung Externer an Berufungsverfahren regelt.

    9.4 Ausschreibungen, Besetzung von Stellen

    Die Universität stimmt die Stellenausschreibungen und das Besetzungsverfah-ren zwischen den Einrichtungen ab, die künftig eine Fakultät bilden.

    9.5 Frauenförderung

    Die Universität strebt die Förderung von Frauen mit dem Ziel einer gleichbe-rechtigten Vertretung auf allen Ebenen der Ausbildung und Berufstätigkeit an. Diesem Ziel dienen im Jahre 2004 unter anderem:

    10 Ressourcen

    10.1 Betriebsausgaben

    Nach Maßgabe der Beschlüsse der Bürgerschaft zum Haushaltsplan und im Rahmen der geltenden Haushaltsvorschriften erhält die Universität 2004 fol-gende Mittel:

    188.283 T€ für Betriebsausgaben (ohne Versorgungszuschläge).

    Für die ZLV ab 2005 wird bei der Budgetbemessung auch der Fortschritt der Hochschule beim Umsetzen der Strukturreform berücksichtigt. Dies gilt insbe-sondere für die Umsetzung der quantitativen und qualitativen Ziele in der Lehre und der angestrebten Personalstrukturen.

    10.2 Investitionen

    Das Investitionsmittelvolumen des Wirtschaftsplans (Finanzierungsplan) beträgt 25.529 Tsd. €. Die Verrechnung aus dem Haushaltsplan erfolgt bedarfsorien-tiert.

    Die Bereitstellung von Investitionsmitteln aus zentralen Titeln wird durch geson-derte Absprachen geregelt.

    Die BWF stellt aus ihren Globaltiteln der Universität Mittel für die Beschaffung von Informations- und Kommunikationstechnik (IuK-Technik) zur Verfügung. Die Universität verpflichtet sich ihrerseits dafür Sorge zu tragen, dass die für die In-stallation und den Betrieb der aus diesen Mitteln beschafften Geräte erforderli-che Infrastruktur bereitgestellt wird. Hierzu zählen insbesondere das Vorhalten geeigneter Räumlichkeiten und die Bereitstellung einer angemessenen perso-nellen Betreuung.

    In Anbetracht der Jährlichkeit der Mittel aus der Mitfinanzierung des Bundes nach dem HBFG für Großgeräte soll die Universität IuK-Großgeräteanträge für das laufende Jahr bis spätestens zum Ende des I. Quartals bei der BWF vorle-gen.

    10.3 Sonderzuweisungen

    Die Zuweisung von zentral bei der BWF veranschlagten Mitteln, insbesondere des Berufungs-, Tutoren- und Bibliotheksfonds und der Qualitätsoffensive erfolgt nach den gesonderten hierfür vorgesehenen Verfahren.

    11 Berichtswesen

    Die Universität und die BWF werden gemeinsam im Zusammenhang mit die-ser Ziel- und Leistungsvereinbarung an der Weiterentwicklung eines Berichts-wesens als zentrales Instrument des Controllings arbeiten, mit dessen Hilfe

    Die Universität berichtet im Rahmen des Finanzcontrollings für die Be-triebsausgaben in Form einer Mitteilung über die wirtschaftliche Lage und e-ventuelle Risiken einschließlich der Wirtschaftsplanentwicklungsliste (WEL) zum Stand 30. Juni - diese Zahlen dienen gleichzeitig dem Berichtswesen zum Haushaltsverlauf und zur Planungssicherheit - und zum 1. Oktober, so-wie bei sich für die Universität abzeichnenden akuten Risiken bzw. Finanzbe-darfen.

    Die Universität liefert der BWF jeweils zum 31.3. eines Jahres einen aggre-gierten Bestandsnachweis über die IuK-Geräte.

    Die Universität verpflichtet sich, gemeinsam mit den anderen Hamburger Hochschulen in Abstimmung mit der BWF an der Weiterentwicklung eines Konzepts für eine einheitliche DV-gestützte Lösung zur Inventarisierung und zum Bestandsnachweis von IuK-Geräten mitzuwirken.

    Die Universität wird über die Umsetzung der Ziel- und Leistungsvereinbarun-gen 2002/03 bis zum 31.01.2004 berichten.

    Das Berichtswesen ist ein zentrales Instrument des Controlling. Daher steht die Zuweisung für das Jahr 2005 unter dem Vorbehalt, dass die Universität ih-re Berichtspflichten gemäß den Detailverabredungen in den Ziel- und Leis-tungsvereinbarungen 2004 erfüllt und darüber hinaus zum 31.03.2005 einen Bericht zu den gesamten Ziel- und Leistungsvereinbarungen 2004 erstellt.

    BWF und Universität unterrichten sich gegenseitig im Rahmen der Bund-Länder-Koordination des Hochschulwesens.

    Hamburg, den 2. Februar 2004

    Für die
    Behörde für Wissenschaft und Forschung
    Jörg Dräger, PhD.
    -Senator-

    Für die
    Universität Hamburg
    Dr. Jürgen Lüthje
    -Präsident-