Akademischer Senat

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Der Akademische Senat (kurz: AS) ist ein von den einzelnen Statusgruppen gewähltes und somit demokratisches Gremium auf Universitätsebene. Er ist der Hochschulsenat der Universität Hamburg.

[Bearbeiten] Aufgaben

Die Aufgaben des AS sind in §85 (1) HmbHG festgelgt. Er hat folgende Aufgaben:

Des weiteren kann der AS in allen Selbstverwaltungsangelegenheiten, die die gesamte Hochschule berühren, vom Präsidium Auskunft verlangen und Empfehlungen aussprechen. Der AS kann für einzelne seiner Aufgaben Ausschüsse und Beauftragte einsetzen und diesen Entscheidungsbefugnisse übertragen. Er muss Stellungnahmen zu Vorlagen, die die Präsidentin oder der Präsident als dringlich bezeichnet, innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Vorlage abgeben.

Die Aufgaben und Befugnisse des AS in Bezug auf das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf sind auf übergreifende Selbstverwaltungsangelegenheiten beschränkt, die die Fakultät für Medizin zugleich mit anderen Fakultäten der Universität Hamburg betreffen.

[Bearbeiten] Mitglieder

Dem AS gehören gemäß Grundordnung der Universität folgende stimmberechtigten Mitglieder an:

Die Mitglieder des Präsidiums gehören dem AS als beratende Mitglieder an. Die Präsidentin oder der Präsident führt den Vorsitz, die Stellvertretung nimmt ggf. ein anderes Präsidiumsmitglied wahr. Weitere beratende Mitglieder sind eine Vertreterin oder ein Vertreter des AStA, die Beauftragten für Gleichstellung und für die Belange der Behinderten sowie die Vorsitzenden der Personalräte.

[Bearbeiten] Siehe Auch

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