MIN-Fakultät
Department Informatik

Rechtlicher Hintergrund

Grundlage der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten des Departments Informatik innerhalb der MIN-Fakultät wird der nach Befassung in den zuständigen Gremien in Kraft tretende Gleichstellungsplan der MIN-Fakultät sein. Er wird vermutlich im Januar 2009 die bisher bestehenden Frauenförderpläne auf Fachbereichsebene ersetzen und wird bis zur Fortschreibung im Jahr 2012 gültig sein..

Die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät und ihre Stellvertreterin für die Fakultät sowie zwei (Departments Mathematik, Informatik und Chemie) bzw. drei (Departments Biologie, Geowissenschaften und Physik) Stellvertreterinnen in den Departments der Fakultät werden gemäß dieses Gleichstellungsplans durch den Fakultätsrat für die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterin in den jeweiligen Departments werden durch eine Frauenkonferenz des Fachbereichs vorgeschlagen. Es besteht die Möglichkeit Männer für die Ämter vorzuschlagen.

Frauenkonferenz der Wissenschaftlerinnen

Die Frauenkonferenz ist eine von den Gleichstellungsbeauftragten der Departments einzuberufende Versammlung aller Wissenschaftlerinnen des Departments. Die Vertreterinnen der Gruppe der Studierenden und des Technischen und Verwaltungspersonals des erweiterten Vorstandes oder des entsprechenden Ausschusses des Departments werden von der Gleichstellungsbeauftragten zur Frauenkonferenz eingeladen. Zur Frauenkonferenz wird mindestens einmal im Semester geladen.