MIN-Fakultät
Fachbereich Informatik

Rechtlicher Hintergrund

Grundlage der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten des Fachbereichs Informatik innerhalb der MIN-Fakultät ist der Gleichstellungsplan der MIN-Fakultät .

Die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät und ihre Stellvertreterin für die Fakultät sowie zwei (Fachbereichs Mathematik, Informatik und Chemie) bzw. drei (Fachbereichs Biologie, Geowissenschaften und Physik) Stellvertreterinnen in den Fachbereichen der Fakultät werden gemäß dieses Gleichstellungsplans durch den Fakultätsrat für die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterin in den jeweiligen Fachbereichen werden durch eine Frauenkonferenz des Fachbereichs vorgeschlagen. Es besteht die Möglichkeit Männer für die Ämter vorzuschlagen.

Frauenkonferenz der Wissenschaftlerinnen

Die Frauenkonferenz ist eine von den Gleichstellungsbeauftragten des Fachbereichs einzuberufende Versammlung aller Wissenschaftlerinnen des Fachbereichs. Die Vertreterinnen der Gruppe der Studierenden und des Technischen und Verwaltungspersonals des erweiterten Vorstandes oder eines entsprechenden Ausschusses des Fachbereichs werden von den Gleichstellungsbeauftragten zur Frauenkonferenz eingeladen. Zur Frauenkonferenz wird mindestens einmal im Semester geladen.