Modulbeschreibung Bachelorarbeit
Bachelor-Pflichtmodul: Bachelorarbeit
1. Modulkennung
IP14
2. Studiengang
Bachelorstudiengang Informatik
3. Modulbezeichnung
Bachelorarbeit
4. Modul-Verantwortlicher
Die Lehrenden des Fachbereichs Informatik
5. Veranstalter/Dozent
Die Lehrenden des Fachbereichs Informatik
6. Sprache
Deutsch mit deutsch- und ggf. englischsprachigem Lehrmaterial und/oder Englisch
mit englischsprachigem Lehrmaterial
7. Motivation, Bedeutung für / Stellung im Gesamtprogramm
Abschlussmodul
8. Lernziele/Kompetenzen
Die Bachelorarbeit dient dazu, die Fähigkeit des Studierenden zu formen und zu beurteilen, eine komplexe Problemstellung aus dem Gebiet der Informatik selbstständig unter Anwendung des Theorie- und Methodenwissens der Informatik zu bearbeiten und gemäß wissenschaftlichen Standards zu dokumentieren. Das Thema der Arbeit sollte die Anwendung, Weiterentwicklung, Implementierung und/oder Validierung einer informatischen Methode umfassen. Die Bearbeitung erfolgt in der Regel in folgenden Phasen:
- Einarbeitung in die Thematik und in den aktuellen Stand der Technik/Forschung
- Erarbeitung/Auswahl der Methoden und Techniken zur Problemlösung
- Entwicklung eines Lösungskonzeptes
- Implementierung/Realisierung des eigenen Konzeptes/Ansatzes
- Validierung und Bewertung der Ergebnisse
- Darstellung der Ergebnisse in schriftlicher Form und als Referat mit anschließender Diskussion.
- Selbständiges Bearbeiten einer komplexen Fragestellung
- Selbstständige Anwendung des Theorie- und Methodenwissens der Informatik
- Vertiefung der Problemlösungskompetenz sowie der Kompetenz des Transfers des Theorie- und Methodenwissens der Informatik in Anwendungsbereiche
- Bewertung und Einordnung der eigenen Arbeit
9. Lehrveranstaltungen
Bachelorarbeit und Seminar
10. Inhalt
Inhalte eines Teilgebiets der Informatik
11. Bezüge zu anderen Modulen
Abschlussmodul
12. Modulvoraussetzungen
Siehe unter I. Ergänzende Regelungen, Zu § 14 Bachelorarbeit, (1) Zu § 14 Absatz 2 Satz 1 der Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Informatik
13. Semester, Studienjahr /-phase
Empfohlenes Semester: 6
14. Prüfungsleistungen
Voraussetzung für die Modulprüfung ist die kontinuierliche Bearbeitung der Aufgabenstellung. Näheres zur Modulprüfung regelt § 14 der Prüfungsordnung der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften für Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor of Science sowie die fachspezifischen Ergänzungen unter I. Ergänzende Regelungen, Zu § 14 Bachelorarbeit der Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Informatik.
15. Bewertung
12 Leistungspunkte
16. Periodizität
Jedes Semester
17. Methodische Aufbereitung und Medienformen
- Selbstständiges Arbeiten unter Anleitung
- Präsentation und Diskussion
Wird zu Beginn bekannt gegeben.