MIN-Fakultät
Fachbereich Informatik

Hauptfach Sprachwissenschaften

Studienplan

Dieser vorläufige Studienplan gilt für Studierende der Allgemeinen Sprachwissenschaft, Indogermanistik, Phonetik, Germanistik, Anglistik, Romanistik, Slavistik, Skandinavistik, Finnougristik, Sprachlehrforschung und verwandter Fächer. Für die Prüfungsmodalitäten gelten die allgemeinen Bemerkungen.

Für den Einstieg in die Informatik werden spezielle Veranstaltungen für die NebenfachstudentInnen angeboten, die den Anforderungen von Studiengängen ohne spezielle Mathematikausbildung gerecht werden. Kapitel 2.4

Der Zyklus "Informatik für Nebenfächler" beginnt grundsätzlich im Sommersemester.

Grundstudium
Sem. Art Titel der Veranstaltung SWS
1.
(SS)
V Informatik für Nebenfächler I 2
Ü NF I 2
2.
(WS)
V Informatik für Nebenfächler II 2
Ü NF II 2
3. 2 der 3 folgenden Vorlesungen
(mit Übungen):
V Praktische Informatik 1 2
Ü P1 2
V Formale Grundlagen der Informatik 1 2
Ü F1 1
V Formale Grundlagen der Informatik 2 2
Ü F2 1
4. PS Proseminar nach eigener Wahl 2
Summe Grundstudium (Semesterwochenstunden): 16-17
Hauptstudium
Sem. Art Titel der Veranstaltung SWS
5. - 8. 2 der folgenden Vorlesungen (mit Übungen) des Hauptstudiums Informatik:
V Wissensbasierte Systeme 4
V Datenbanken und Informationssysteme 4
V Logik und Semantik 4
V Automatentheorie und Komplexität (AUK) 4
V Systemtheorie (STH) 4
V Soft Computing und Neuronale Netze (SNN) 4
5. - 8. Weitere 10 SWS aus Veranstaltungen der folgenden Schwerpunkte:
- Wissensbasierte Systeme
- Sprachverarbeitung
10
(davon mind. 4 SWS Vorlesungen und mind. 4 SWS Seminare/Projektseminare)
Summe Hauptstudium (Semesterwochenstunden): 18

Anmerkung: Im Hauptstudium ist die Wahl von AUK nur zu empfehlen, wenn zusätzlich die Veranstaltung F3 des Grundstudiums (ohne Anrechenmöglichkeit) besucht wurde. Die Wahl von STH bzw. SNN ist nur zu empfehlen, wenn zusätzliche Kenntnisse der Analysis vorliegen.

Prüfung: unbenotete Scheine aus dem Grundstudium, 30 Minuten mündliche Prüfung

Informatik als 2. Hauptfach

Es besteht auch die Möglichkeit Informatik als 2. Hauptfach des Magisterstudienganges zu studieren:

Grundstudium
Sem. Art Titel der Veranstaltung SWS
1. V Praktische Informatik 1 2
Ü P1 2
V Formale Grundlagen der Informatik 1 2
Ü F1 1
V Informatik, Mensch und Gesellschaft 1 (IMG 1) 2
V Mathematische Grundlagen für Studierende der Informatik 1 4
Ü M1 2
2. V Praktische Informatik 2 2
Ü P2 2
V Formale Grundlagen der Informatik 2 2
Ü F2 1
3. V Praktische Informatik 3 2
Ü P3 2
V Informatik, Mensch und Gesellschaft 3 (IMG 3) 2
V Technische Informatik 1 2
Ü T1 1
4. PS Proseminar 2
P Praktikum aus der Praktischen Informatik 4
Summe Grundstudium (Semesterwochenstunden): 37

Empfehlung

Die Teilnahme an der Einführung in die Rechnerbenutzung (ERB) I und II sowie an der Orientierungseinheit (OE) wird empfohlen.

Prüfungen im Grundstudium

Die Zulassung zur Magisterprüfung im 2. Hauptfach Informatik setzt eine Bescheinigung über ein ordnungsgemäßes Studium des 2. Hauptfaches voraus. Diese Bescheinigung wird ausgestellt, wenn im Grundstudium folgende Prüfungsleistungen erbracht wurden:

  1. Klausur P1
  2. Mündliche Prüfung über P2 und P3
  3. Klausur über F1 und F2

Ferner müssen folgende Teilnahmebestätigungen und Übungsscheine vorgelegt werden:

  1. Übungsschein T1
  2. Übungsschein M1

Die gleichen Prüfungsleistungen und Nachweise sind für eine Bescheinigung über zwischenprüfungsäquivalente Leistungen erforderlich.

Die Prüfungsleistungen des Hauptstudiums werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.

Die Bescheinigung über ein ordnungsgemäßes Studium im Grundstudium und über zwischenprüfungsäquivalente Leistungen werden von dem oder von der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses ausgestellt. Die Regelungen der Prüfungsordnung für den Studiengang Informatik an der Universität Hamburg vom 8.4.1998/13.5.1998 - insbesondere § 7 - gelten analog. Für die Prüfungsverwaltung ist die Fachbereichsverwaltung des Fachbereichs Informatik zuständig.

Weitere Hinweise

Die Wiedergabe der Regelungen erfolgt ohne Gewähr.

Der Studienplan wurde auf Vorschlag des Studienreformausschusses vom Fachbereichsrat Informatik auf seiner 197. Sitzung am 25.1.98 verabschiedet.

Die Prüfungsleistungen wurden auf Vorschlag des Prüfungsausschusses vom Fachbereichsrat Informatik auf seiner 201. Sitzung am 19.5.1999 beschlossen.

Hauptstudium
Sem. Art Titel der Veranstaltung SWS
5.
bis
8.
V Vorlesungen aus dem Bereich Maschinelle Sprachverarbeitung und sprachenorientierte KI (s.o.) 4 - 8
V Vorlesungen aus dem Bereich Künstliche Intelligenz 4 - 6
V Vorlesungen aus dem Bereich Theoretische Informatik / Logik 4 - 6
V Vorlesungen aus dem Gebiet Systeminformatik 2 - 4
S Seminare aus dem Bereich Maschinelle Sprachverarbeitung / sprachorientierte KI 4 - 6
S Seminare aus dem Bereich "Künstliche Intelligenz" (allgemein) 2 - 4
S weitere Seminare (möglichst auch aus anderen Bereichen) 4 - 6
Summe Hauptstudium (Semesterwochenstunden): 30

Prüfung: Eine Stunde mündliche Prüfung

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