Hauptfach Sprachwissenschaften
| Studienplan Dieser vorläufige Studienplan gilt für Studierende der Allgemeinen Sprachwissenschaft, Indogermanistik, Phonetik, Germanistik, Anglistik, Romanistik, Slavistik, Skandinavistik, Finnougristik, Sprachlehrforschung und verwandter Fächer. Für die Prüfungsmodalitäten gelten die allgemeinen Bemerkungen. Für den Einstieg in die Informatik werden spezielle Veranstaltungen für die NebenfachstudentInnen angeboten, die den Anforderungen von Studiengängen ohne spezielle Mathematikausbildung gerecht werden. Kapitel 2.4 Der Zyklus "Informatik für Nebenfächler" beginnt grundsätzlich im Sommersemester. |
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| Grundstudium | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Hauptstudium | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Anmerkung: Im Hauptstudium ist die Wahl von AUK nur zu empfehlen, wenn zusätzlich die Veranstaltung F3 des Grundstudiums (ohne Anrechenmöglichkeit) besucht wurde. Die Wahl von STH bzw. SNN ist nur zu empfehlen, wenn zusätzliche Kenntnisse der Analysis vorliegen. Prüfung: unbenotete Scheine aus dem Grundstudium, 30 Minuten mündliche Prüfung |
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Informatik als 2. Hauptfach Es besteht auch die Möglichkeit Informatik als 2. Hauptfach des Magisterstudienganges zu studieren: |
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| Grundstudium | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Empfehlung Die Teilnahme an der Einführung in die Rechnerbenutzung (ERB) I und II sowie an der Orientierungseinheit (OE) wird empfohlen. |
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Prüfungen im Grundstudium Die Zulassung zur Magisterprüfung im 2. Hauptfach Informatik setzt eine Bescheinigung über ein ordnungsgemäßes Studium des 2. Hauptfaches voraus. Diese Bescheinigung wird ausgestellt, wenn im Grundstudium folgende Prüfungsleistungen erbracht wurden:
Ferner müssen folgende Teilnahmebestätigungen und Übungsscheine vorgelegt werden:
Die gleichen Prüfungsleistungen und Nachweise sind für eine Bescheinigung über zwischenprüfungsäquivalente Leistungen erforderlich. Die Prüfungsleistungen des Hauptstudiums werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt. Die Bescheinigung über ein ordnungsgemäßes Studium im Grundstudium und über zwischenprüfungsäquivalente Leistungen werden von dem oder von der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses ausgestellt. Die Regelungen der Prüfungsordnung für den Studiengang Informatik an der Universität Hamburg vom 8.4.1998/13.5.1998 - insbesondere § 7 - gelten analog. Für die Prüfungsverwaltung ist die Fachbereichsverwaltung des Fachbereichs Informatik zuständig. |
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Weitere Hinweise Die Wiedergabe der Regelungen erfolgt ohne Gewähr. Der Studienplan wurde auf Vorschlag des Studienreformausschusses vom Fachbereichsrat Informatik auf seiner 197. Sitzung am 25.1.98 verabschiedet. Die Prüfungsleistungen wurden auf Vorschlag des Prüfungsausschusses vom Fachbereichsrat Informatik auf seiner 201. Sitzung am 19.5.1999 beschlossen. |
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| Hauptstudium | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Prüfung: Eine Stunde mündliche Prüfung |
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| Übersicht nach Hauptfächern | Studienberatung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||