MIN-Fakultät
Fachbereich Informatik

Bewerbung und Zulassung zum Master-Studiengang Informatik

BEWERBUNG UND ZULASSUNG

Bitte beachten Sie die Informationen der Universität Hamburg für Bewerberinnen und Bewerber für einen Master-Studiengang.

Zulassungsvoraussetzungen:

Für eine Zulassung zum Master-Studiengang Informatik an der Universität Hamburg gelten die nachfolgend angeführten Zulassungsvoraussetzungen. Bitte beachten Sie, dass mehrere unterschiedliche Möglichkeiten existieren, die Voraussetzungen zu erfüllen.

  1. a.) Sie sind Inhaber eines Bachelor-Abschlusses, den Sie im konsekutiven Bachelorstudiengang Informatik der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften der Universität Hamburg oder in einem vergleichbaren* Studiengang an einer deutschen Universität erworben haben. Hierzu zählen alle von der Akkreditierungsagentur ASIIN akkreditierten Bachelorstudiengänge Informatik deutscher Universitäten. Auch alle weiteren Bachelorstudiengänge Informatik deutscher Universitäten gehören in der Regel zu dieser Kategorie.
    oder
  1. b.) Sie sind Inhaber eines Bachelor-Abschlusses in einem anderen Bachelorstudiengang, in dem Sie Studienleistungen im Umfang von mindestens 18 Leistungspunkten in Mathematik und 72 Leistungspunkten in Informatik erbracht haben, die dem Curriculum des konsekutiven Bachelorstudiengangs Informatik der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften der Universität Hamburg vergleichbar* sind.
  1. c.) Sollten Sie die unter 1. a. und b. angeführten Voraussetzungen nicht erfüllen, ist eine Zulassung (ggf. mit individuellen Auflagen) auch möglich, wenn Sie über einen weit überdurchschnittlichen Bachelor-Abschluss verfügen und zusätzlich besondere informatikbezogene Leistungen (z.B. einschlägige Praktika, Berufserfahrungen oder Arbeitsergebnisse) nachweisen können.

    *: Sollte die Auswahlkommission eine eingeschränkte Vergleichbarkeit Ihres Bachelorabschlusses feststellen, besteht die Möglichkeit, Sie unter individuellen Auflagen zum Masterstudiengang zuzulassen. Diese Auflagen würden darin bestehen, fehlende Leistungspunkte durch zusätzliches Absolvieren bestimmter Module des konsekutiven Bachelorstudiengangs Informatik an der Universität Hamburg noch zu erwerben.
  1. Wenn Sie Ihre Zugangsqualifikationen nicht in deutscher Sprache erworben haben, müssen Sie durch ein entsprechendes Sprachzertifikat sehr gute Deutschkenntnisse nachweisen.

Bewerbungsvorgang und einzureichende Unterlagen:

Die Bewerbung für den Masterstudiengang Informatik besteht aus 2 Schritten.

Schritt 1: Ausfüllen des Online-Formulars der Zulassungsstelle der Universität Hamburg

Dieses Formular muss

Sollte Ihnen aus technischen Gründen das Ausfüllen des Online-Formulars nicht möglich sein, so führen Sie dennoch in jedem Fall Schritt 2 vor dem Ende der Bewerbungsfrist durch!

Schritt 2: Einsenden der Bewerbungsunterlagen an den Fachbereich Informatik

Senden Sie bitte die folgenden Unterlagen (in Papierform) an die unten angeführte Bewerbungsanschrift des Fachbereichs Informatik. Bitte reichen Sie von allen Zeugnissen und sonstigen Dokumenten nur Kopien, keine Originale ein; eine Prüfung der Übereinstimmung der eingesandten Kopien mit den Originalen erfolgt nach der entsprechend bedingten Zulassung. Für alle nicht in deutscher oder englischer Sprache verfassten Dokumente müssen beglaubigte Übersetzungen vorgelegt werden.

  1. Ihr Bachelor-Zeugnis, einschließlich einer vollständigen Aufstellung der von Ihnen absolvierten Modulprüfungen (transcript of records) sowie einer Studiengangsbeschreibung (diploma supplement). Falls Sie ihren Bachelorabschluss nicht an einer deutschen Universität (sondern z.B. an einer deutschen Hochschule für angewandte Wissenschaften oder einer universitären Einrichtung im Ausland) erworben haben, fügen Sie bitte auch eine Beschreibung der jeweiligen Kursinhalte und der hierzu verwendeten Literatur bei.

  2. Falls Sie zum Bewerbungstermin Ihr Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen haben, reichen Sie bitte Belege über die bisher erworbenen ECTS-Leistungspunkte ein. Nach den geltenden Regelungen müssen mindestens 150 Leistungspunkte nachgewiesen werden.

  3. Eine Darstellung Ihres Werdegangs einschließlich der von Ihnen erworbenen Zeugnisse und Zertifikate.

  4. Eine von Ihnen eigenständig angefertigte Ausarbeitung in englischer Sprache, in der Sie Ihren Studienwunsch und die Wahl der Hochschule begründen, sowie Ihre Studienziele darlegen. Falls Sie Ihr Abitur nicht an einer deutschsprachigen Schule erworben haben, können Sie diese Ausarbeitung auch in deutscher Sprache einreichen.

  5. Ggf. Nachweis(e) ausreichender Deutschkenntnisse (siehe hierzu die Zulassungsvoraussetzungen, Punkt 2.)

  

Mitteilung der Zulassung: Zulassungsbescheide werden an die Bewerber verschickt!

  

Fragen

Unabhängig von den genannten Zeit(räum)en, können Sie Fragen jederzeit per E-Mail an

oder direkt an Johannes Göbel, Studienfachberatung Informatik (Tel.: +49 40 42883 2544) richten.

Bewerber aus Nicht-EU-Ländern

Bitte beachten Sie, dass für Bewerber aus Nicht-EU-Ländern spezifische Fristen und Regelungen gelten; hierzu bitte die Informationen der Abteilung Internationales beachten.

Relevante Regelungen:

Allgemeine Bewerbungsfristen

zum Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juli
zum Studienbeginn im Sommersemester bis zum 15. Januar

Bewerbungsanschrift

Universität Hamburg / Fachbereich Informatik
Auswahlkomission Masterstudiengang
z.Hdn. Studienbüro Informatik
Vogt-Kölln-Straße 30
22527 Hamburg

Ansprechpartner

Prof. Dr. Wolfgang Menzel
Beauftragter für Studium und Lehre
Fachbereich Informatik
Tel.: +49 40 42883 2435
E-Mail:

Johannes Göbel
Studienfachberatung
Fachbereich Informatik
Tel.: +49 40 42883 2544
E-Mail: