Bewerbung und Zulassung zum Master-Studiengang Informatik
BEWERBUNG UND ZULASSUNG
ZUM WINTERSEMESTER
Bewerbungszeitraum: 01.06. – 15.07.
ZUM SOMMERSEMESTER
Bewerbungszeitraum: 01.12. – 15.01.
Bitte beachten Sie die Informationen der Universität Hamburg für Bewerberinnen und Bewerber für einen Master-Studiengang.
Zulassungsvoraussetzungen:
Für eine Zulassung zum Master-Studiengang Informatik an der Universität Hamburg gelten die nachfolgend angeführten Zulassungsvoraussetzungen. Bitte beachten Sie, dass mehrere unterschiedliche Möglichkeiten existieren, die Voraussetzungen zu erfüllen.
- a.) Sie sind Inhaber eines Bachelor-Abschlusses, den Sie im
konsekutiven Bachelorstudiengang Informatik der Fakultät für
Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften der Universität
Hamburg oder in einem vergleichbaren* Studiengang an einer deutschen
Universität erworben haben. Hierzu zählen alle von der
Akkreditierungsagentur ASIIN
akkreditierten Bachelorstudiengänge Informatik deutscher
Universitäten. Auch alle weiteren Bachelorstudiengänge
Informatik deutscher Universitäten gehören in der Regel zu
dieser Kategorie.
oder
- b.) Sie sind Inhaber eines Bachelor-Abschlusses in einem anderen Bachelorstudiengang, in dem Sie Studienleistungen im Umfang von mindestens 18 Leistungspunkten in Mathematik und 72 Leistungspunkten in Informatik erbracht haben, die dem Curriculum des konsekutiven Bachelorstudiengangs Informatik der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften der Universität Hamburg vergleichbar* sind.
- c.) Sollten Sie die unter 1. a. und b. angeführten
Voraussetzungen nicht erfüllen, ist eine Zulassung (ggf. mit
individuellen Auflagen) auch möglich, wenn Sie über einen
weit überdurchschnittlichen Bachelor-Abschluss verfügen und
zusätzlich besondere informatikbezogene Leistungen (z.B.
einschlägige Praktika, Berufserfahrungen oder Arbeitsergebnisse)
nachweisen können.
*: Sollte die Auswahlkommission eine eingeschränkte Vergleichbarkeit Ihres Bachelorabschlusses feststellen, besteht die Möglichkeit, Sie unter individuellen Auflagen zum Masterstudiengang zuzulassen. Diese Auflagen würden darin bestehen, fehlende Leistungspunkte durch zusätzliches Absolvieren bestimmter Module des konsekutiven Bachelorstudiengangs Informatik an der Universität Hamburg noch zu erwerben.
-
Wenn Sie Ihre Zugangsqualifikationen nicht in deutscher Sprache erworben haben, müssen Sie durch ein entsprechendes Sprachzertifikat sehr gute Deutschkenntnisse nachweisen.
Bewerbungsvorgang und einzureichende Unterlagen:
Die Bewerbung für den Masterstudiengang Informatik besteht aus 2 Schritten.
Schritt 1: Ausfüllen des Online-Formulars der Zulassungsstelle der Universität Hamburg
Dieses Formular muss
- sowohl online ausgefüllt und elektronisch eingesandt
- als auch ausgedruckt, ausgefüllt und unterschrieben in Papierform zusammen mit den unter Schritt 2 beschriebenen Dokumenten eingeschickt werden.
Schritt 2: Einsenden der Bewerbungsunterlagen an den Fachbereich Informatik
Senden Sie bitte die folgenden Unterlagen (in Papierform) an die unten angeführte Bewerbungsanschrift des Fachbereichs Informatik. Bitte reichen Sie von allen Zeugnissen und sonstigen Dokumenten nur Kopien, keine Originale ein; eine Prüfung der Übereinstimmung der eingesandten Kopien mit den Originalen erfolgt nach der entsprechend bedingten Zulassung. Für alle nicht in deutscher oder englischer Sprache verfassten Dokumente müssen beglaubigte Übersetzungen vorgelegt werden.
- Ihr Bachelor-Zeugnis, einschließlich einer
vollständigen Aufstellung der von Ihnen absolvierten
Modulprüfungen (transcript of records) sowie einer
Studiengangsbeschreibung (diploma supplement). Falls Sie ihren
Bachelorabschluss nicht an einer deutschen Universität (sondern
z.B. an einer deutschen Hochschule für angewandte Wissenschaften
oder einer universitären Einrichtung im Ausland) erworben haben,
fügen Sie bitte auch eine Beschreibung der jeweiligen Kursinhalte
und der hierzu verwendeten Literatur bei.
- Falls Sie zum Bewerbungstermin Ihr Bachelorstudium noch nicht
abgeschlossen haben, reichen Sie bitte Belege über die bisher
erworbenen ECTS-Leistungspunkte ein. Nach den geltenden Regelungen
müssen mindestens 150 Leistungspunkte nachgewiesen werden.
- Eine Darstellung Ihres Werdegangs einschließlich der von
Ihnen erworbenen Zeugnisse und Zertifikate.
- Eine von Ihnen eigenständig angefertigte Ausarbeitung in
englischer Sprache, in der Sie Ihren Studienwunsch und die Wahl der
Hochschule begründen, sowie Ihre Studienziele darlegen. Falls Sie
Ihr Abitur nicht an einer deutschsprachigen Schule erworben haben,
können Sie diese Ausarbeitung auch in deutscher Sprache
einreichen.
- Ggf. Nachweis(e) ausreichender Deutschkenntnisse (siehe hierzu die Zulassungsvoraussetzungen, Punkt 2.)
Mitteilung der Zulassung: Zulassungsbescheide werden an die Bewerber verschickt!
Fragen
Unabhängig von den genannten Zeit(räum)en, können Sie Fragen jederzeit per E-Mail an
oder direkt an Johannes Göbel, Studienfachberatung Informatik
(Tel.: +49 40 42883 2544) richten.
Bewerber aus Nicht-EU-Ländern
Bitte beachten Sie, dass für Bewerber aus Nicht-EU-Ländern spezifische Fristen und Regelungen gelten; hierzu bitte die Informationen der Abteilung Internationales beachten.Relevante Regelungen:
- Besondere Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Informatik (PDF-Dok.)
- Auswahlverfahren und –kriterien für den Masterstudiengang Informatik (PDF-Dok.)
- Allgemeine Information der Universität Hamburg zu Bewerbung und Zulassung
- Rechtliche Grundlagen zur Zulassung und Immatrikulation, Hamburgisches Hochschulgesetz
Allgemeine Bewerbungsfristen
zum Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juli
zum Studienbeginn im Sommersemester bis zum 15. Januar
Bewerbungsanschrift
Universität Hamburg / Fachbereich InformatikAuswahlkomission Masterstudiengang
z.Hdn. Studienbüro Informatik
Vogt-Kölln-Straße 30
22527 Hamburg
Ansprechpartner
Prof. Dr. Wolfgang MenzelBeauftragter für Studium und Lehre
Fachbereich Informatik
Tel.: +49 40 42883 2435
E-Mail:
Johannes Göbel
Studienfachberatung
Fachbereich Informatik
Tel.: +49 40 42883 2544
E-Mail: