Bewerbung und Zulassung zum Master-Studiengang Informatik
BEWERBUNG UND ZULASSUNG ZUM WINTERSEMESTER 2008/09
Bewerbungszeitraum: 01.06.2008 – 15.07.2008
Zulassungsvoraussetzungen:
Für eine Zulassung zum Master-Studiengang Informatik an der Universität Hamburg gelten die nachfolgend angeführten Zulassungsvoraussetzungen. Bitte beachten Sie, dass mehrere unterschiedliche Möglichkeiten existieren, die Voraussetzungen zu erfüllen.
- a.) Sie sind Inhaber eines Bachelor-Abschlusses, den Sie im
konsekutiven Bachelorstudiengang Informatik der Fakultät für
Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften der Universität
Hamburg oder in einem vergleichbaren* Studiengang an einer deutschen
Universität erworben haben. Hierzu zählen alle von der
Akkreditierungsagentur ASIIN
akkreditierten Bachelorstudiengänge Informatik deutscher
Universitäten. Auch alle weiteren Bachelorstudiengänge
Informatik deutscher Universitäten gehören in der Regel zu
dieser Kategorie.
oder
- b.) Sie sind Inhaber eines Bachelor-Abschlusses in einem anderen Bachelorstudiengang, in dem Sie Studienleistungen im Umfang von mindestens 18 Leistungspunkten in Mathematik und 72 Leistungspunkten in Informatik erbracht haben, die dem Curriculum des konsekutiven Bachelorstudiengangs Informatik der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften der Universität Hamburg vergleichbar* sind.
- c.) Sollten Sie die unter 1. a. und b. angeführten Voraussetzungen nicht erfüllen, ist eine Zulassung (ggf. mit individuellen Auflagen) auch möglich, wenn Sie über einen weit überdurchschnittlichen Bachelor-Abschluss verfügen und zusätzlich besondere informatikbezogene Leistungen (z.B. einschlägige Praktika, Berufserfahrungen oder Arbeitsergebnisse) nachweisen können.
*: Sollte die Auswahlkommission eine eingeschränkte Vergleichbarkeit Ihres Bachelorabschlusses feststellen, besteht die Möglichkeit, Sie unter individuellen Auflagen zum Masterstudiengang zuzulassen. Diese Auflagen würden darin bestehen, fehlende Leistungspunkte durch zusätzliches Absolvieren bestimmter Module des konsekutiven Bachelorstudiengangs Informatik an der Universität Hamburg noch zu erwerben.
- Ihre Abschlussnote in dem zugangsberechtigenden Bachelorstudiengang sollte mindestens gut sein. In Ausnahmefällen gilt die Zugangsvoraussetzung auch bei einer schlechteren Abschlussnote als erfüllt, wenn besondere fachbezogene Leistungen nachgewiesen werden (z.B. Berufserfahrungen oder einschlägige Qualifikationen, die über die Studienleistungen des konsekutiven Bachelor- Studiengangs Informatik der Universität Hamburg hinaus gehen).
-
Wenn Sie Ihre Zugangsqualifikationen nicht in deutscher Sprache erworben haben, müssen Sie durch ein entsprechendes Sprachzertifikat sehr gute Deutschkenntnisse nachweisen.
Bewerbungsvorgang und einzureichende Unterlagen:
Die Bewerbung für den Masterstudiengang Informatik besteht aus 2 Schritten.
Schritt 1: Ausfüllen des Online-Formulars der Zulassungsstelle der Universität Hamburg
Dieses Formular sollte
- sowohl online ausgefüllt und elektronisch eingesandt
- als auch ausgedruckt, ausgefüllt und unterschrieben in Papierform zusammen mit den unter Schritt 2 beschriebenen Dokumenten eingeschickt werden.
Schritt 2: Einsenden der Bewerbungsunterlagen an das Department Informatik
Senden Sie bitte die folgenden Unterlagen (in Papierform) an die unten angeführte Bewerbungsanschrift des Departments Informatik. Bitte reichen Sie von allen Zeugnissen und sonstigen Dokumenten nur Kopien, keine Originale ein; eine Prüfung der Übereinstimmung der eingesandten Kopien mit den Originalen erfolgt nach der entsprechend bedingten Zulassung. Für alle nicht in deutscher oder englischer Sprache verfassten Dokumente müssen beglaubigte Übersetzungen vorgelegt werden.
- Ihr Bachelor-Zeugnis, einschließlich einer vollständigen Aufstellung der von Ihnen absolvierten Modulprüfungen (transcript of records) sowie einer Studiengangsbeschreibung (diploma supplement). Falls Sie ihren Bachelorabschluss nicht an einer deutschen Universität (sondern z.B. an einer deutschen Hochschule für angewandte Wissenschaften oder einer universitären Einrichtung im Ausland) erworben haben, fügen Sie bitte auch eine Beschreibung der jeweiligen Kursinhalte und der hierzu verwendeten Literatur bei.
- Falls Sie zum Bewerbungstermin Ihr Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen haben, reichen Sie bitte Belege über die bisher erworbenen ECTS-Leistungspunkte ein. Nach den geltenden Regelungen müssen mindestens 130 Leistungspunkte nachgewiesen werden. Für eine endgültige Zulassung zum Masterstudium muss Ihr Bachelorzeugnis dann aber bis spätestens 2 Wochen vor Beginn der Lehrveranstaltungen nachgereicht werden.
- Eine Darstellung Ihres Werdegangs einschließlich der von Ihnen erworbenen Zeugnisse und Zertifikate.
- Eine von Ihnen eigenständig angefertigte Ausarbeitung in englischer Sprache, in der Sie Ihren Studienwunsch und die Wahl der Hochschule begründen, sowie Ihre Studienziele darlegen. Falls Sie Ihr Abitur nicht an einer deutschsprachigen Schule erworben haben, können Sie diese Ausarbeitung auch in deutscher Sprache einreichen.
- Ggf. Nachweis(e) besonderer fachbezogener Leistungen (siehe hierzu die Zulassungsvoraussetzungen, Punkt 2.) und ausreichender Deutschkenntnisse (siehe hierzu die Zulassungsvoraussetzungen, Punkt 3.)
Mitteilung der Zulassung: Zulassungsbescheide werden spätestens am 15. August 2008 an die Bewerber verschickt!
Fragen
Unabhängig von den genannten Zeit(räum)en, können Sie Fragen jederzeit per E-Mail an
oder direkt an Dr. Werner Hansmann, Studienfachberatung Informatik
(Tel.: +49 40 42883 2544) richten.
Bewerber aus Nicht-EU-Ländern
Bitte beachten Sie, dass für Bewerber aus Nicht-EU-Ländern spezifische Fristen und Regelungen gelten; hierzu bitte die Informationen der Abteilung Internationales beachten.Relevante Regelungen:
- Besondere Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Informatik (PDF-Dok.)
- Auswahlverfahren und –kriterien für den Masterstudiengang Informatik (PDF-Dok.)
- Allgemeine Information der Universität Hamburg zu Bewerbung und Zulassung
- Rechtliche Grundlagen zur Zulassung und Immatrikulation, Hamburgisches Hochschulgesetz
Allgemeine Bewerbungsfristen
zum Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juli
zum Studienbeginn im Sommersemester bis zum 15. Januar
Bewerbungsanschrift
Universität Hamburg / Dept. InformatikAuswahlkomission Masterstudiengang
Vogt-Kölln-Straße 30
22527 Hamburg
Ansprechpartner
Prof. Dr. Wolfgang MenzelBeauftragter für Studium und Lehre
Department Informatik
Tel.: +49 40 42883 2435
E-Mail:
Dr. Werner Hansmann
Studienfachberatung
Department Informatik
Tel.: +49 40 42883 2544
E-Mail: