Infos zur Wahl eines Ergänzungsfaches
(eMail von Matthias Jantzen vom 25.4.2008)
Liebe Bachelor-Studierende,
mit dieser Nachricht möchten wir über die Möglichkeiten informieren, die Sie hinsichtlich der im Bachelor-Studienplan vorgesehenen Wahlmodule (2 Module zu jeweils 9 Leistungspunkten, insgesamt also 18 LP) haben.
Wie Sie sicherlich bereits wissen, können Sie Ihr Wahlprogramm (2 Wahlmodule) entweder durch ein Integriertes Anwendungsfach (IAF) oder im Sinne eines Ergänzungsfaches (EF) bestreiten.
Während sich ein IAF aus Informatikanteilen und Anteilen eines anderen Faches in vordefinierter Weise zusammensetzt, d.h. nur als Gesamteinheit gewählt werden kann, haben Sie im Falle des EFs größere Freiheiten.
Hierbei (EF) ist Folgendes zu beachten:
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Als Wahlmodule sind prinzipiell die von anderen Departments als Wahlmodule in STiNE freigeschalteten Module wählbar.
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Da die Wahlmodule inhaltlich eine "stimmige Einheit" bilden müssen (so die FSBs), müssen Sie die von Ihnen gewünschte Zusammenstellung von (i.d.R zwei) Modulen (im Gesamtumfang von i.d.R. 18 LP) beantragen, d.h. der zugehörige Studienplan ist (vorab) genehmigungspflichtig.
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Stellen Sie hierzu einen formlosen Antrag an den Prüfungsausschuss(-Vorsitzenden), der neben den Angaben zu Ihrer Person (Name, Adresse, Matr.-Nr., E-Mail-Adresse, ...) eine präzise Beschreibung des EF-Studienplans enthält (für jedes Modul Kennung, Titel, Department, enthaltene Veranstaltungen - jeweils mit Nummer, Semester, Prüfer, LP/SWS, ...) sowie Datum und Ihre Unterschrift enthält und reichen Sie diesen auf dem Prüfungsamt Informatik ein.
Bitte beachten Sie: die Genehmigung eines solchen Antrags bedeutet, dass der Studienplan aus Sicht der Informatik in Ordnung ist; inwieweit Sie dann tatsächlich an den zugehörigen Modulen teilnehmen dürfen, unterliegt der Kontrolle des ausrichtenden Departments, so dass Sie auf mögliche Zulassungsbeschränkungen selbst achten müssen (frühe Kontaktaufnahme mit den Veranstaltern empfohlen!). Nachträgliche Änderungen eines zuvor genehmigten EF-Studienplans sind (auf Antrag) möglich, können sich aber nur auf Module beziehen, an denen bisher noch nicht teilgenommen wurde. -
Sollten die von Ihnen favorisierten Wahlmodule einen anderen Zuschnitt haben, d.h. nicht dem in der Informatik vorgesehenen Umfang von je 9 LP entsprechen, so gilt, dass insgesamt mindestens 18 LP erreicht werden müssen (wobei die Menge der beantragten Module bzgl. der Anforderung 'mindestens 18 LP' minimal sein muss).
Die Noten werden dann gewichtet nach LP verrechnet.
Beachten Sie bitte (nicht nur hier), dass bei jenen Eingaben in STiNE, die Sie mit Angabe einer Tan abschließen (z.B. im Anschluss an die erfolgte Genehmigung!), eine Aktion abläuft, deren Beschreibungen Ihnen kurz danach auch in einer Überschrift angezeigt wird. Diese Aktionen könnten sein: Anmeldung zur Modulteilnahme, Anmeldung zum Veranstaltungsgesuch bei eventuell gleichzeitiger (default!) Anmeldung zur ersten Prüfung (o.ä.)! Merken Sie sich, was dort von Ihnen initiiert wurde und bedienen Sie STiNE stets konzentriert und bedachtsam!
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Eine "stimmige Einheit" läßt sich i.d.R. nur dann erreichen, wenn Wahlmodule genau eines Faches miteinander kombiniert werden. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, Module verschiedener Fächer miteinander zu kombinieren. In diesem Falle ist in dem angesprochenen Antrag explizit die "Stimmigkeit" zu begründen.
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Angesichts der sich zurzeit an der Universität vollziehenden Umstellung von Diplom nach Bachelor/Master besteht (für diese Übergangszeit) auch die Möglichkeit, bisher nicht modularisierte Lehrveranstaltungen (alter Form) im Wahlprogramm zu belegen. In diesem Falle ist der SWS-Umfang zu beachten, da zu nicht-modularisierten Lehrveranstaltungen i.d.R. keine LP ausgewiesen werden. Es sind dann Veranstaltungen im Gesamtumfang von 12 SWS zu absolvieren (auch hier Antrag erforderlich, siehe oben), die alle durch Prüfungen (mit Note) abzuschliessen sind. Die Noten werden gemäß des SWS-Anteils der zugehörigen Veranstaltungen verrechnet. (1SWS = 1,5 LP)
Mehrere Veranstaltungen können auch zu einer (mdl.) Prüfung kombiniert werden, falls sich ein Prüfer des entsprechenden Faches zu einer solchen Prüfung bereit erklärt. Der an den Prüfungsausschuss zu stellende Antrag sollte vor der Einreichung (auf dem Prüfungsamt Informatik) von allen Prüfern (des EFs) abgezeichnet werden, damit die Durchführbarkeit des EF-Studienplans gesichert ist. Formal werden diese Veranstaltungen dann (Genehmigung des Studienplans vorausgesetzt) als Äquivalent zu einem Modulprogramm im Gesamtumfang von 18 LP anerkannt. Übungen o.Ä. können ggf. einer Vorlesung in dem Sinne zugerechnet werden, dass die Prüfung zur Vorlesung die Übungen mit abdeckt. Seminare/Projekte o.Ä können nur dann eingebracht werden, wenn sie benotet sind.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt Informatik.
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Jantzen
(Vorsitzender der Prüfungsausschüsse Informatik)