Vorlesung "Datenschutz in der Informationsgesellschaft"
Vorlesung des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Peter Schaar im Wintersemester 2009/2010 am Dept. Informatik der Universität Hamburg
Inhalte der Vorlesung
Gefahren drohen der Privatsphäre gleich von mehreren Seiten: Technologische Entwicklungen, wirtschaftliche Interessen, staatliche Kontrollen und auch die zunehmende Bereitschaft vieler Menschen, ihre eigene Privatsphäre nicht mehr ernst zu nehmen, gehen Hand in Hand. In der Vorlesung sollen diese Entwicklungen näher betrachtet und es sollen Ansätze aufgezeigt werden, wie sich der Weg in eine allgegenwärtige Überwachungsgesellschaft abbremsen und vielleicht sogar umkehren ließe. Dabei werden technologische, gesellschaftliche und juristische Aspekte angesprochen.
Im einzelnen sollen die folgenden Themen behandelt werden:
- Grundlagen: Vertraulichkeit, Privatsphäre, Datenschutz, Datensicherheit
- Internet, Internationale Datentransfers
- Ubiquitous Computing
- Biometrie
- Datensicherheit und Datenschutz: Anforderungen und Konflikte
- Identitätsmanagement
- Privacy Enhancing Technologies
- Ethik der Informationsgesellschaft
Die Vorlesung möchte das Bewusstsein im Hinblick auf die vielfältigen Aspekte von Privatsphäre und Datenschutz in der zeitgenössischen Gesellschaft, von internationaler Politik bis zum persönlichen Alltag schärfen.
Zur Lektüre und Nachlesen wird unter anderem auf die vom BfDI herausgegebene Broschüre "Datenschutzgesetzt - Text und Erläuterungen" verwiesen. Diese ist im Netz online verfügbar:
Termine
Jeweils Freitags zwischen 14:15 und 18:00 an folgenden Tagen:
- 23. Oktober 2009
- 30. Oktober 2009
- 20. November 2009
- 4. Dezember 2009
- 18. Dezember 2009
- 8. Januar 2010
- 22. Januar 2010
- 5. Februar 2010
Materialien
Die Materialien der Vorlesung sind nur von Rechnern der Universität Hamburg aus zugreifbar.
Zur Person
Peter Schaar wurde 1954 in Berlin geboren. Seit Dezember 2003 ist er der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Als solcher ist er in der Ausübung seines Amtes fachlich unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.
