Studentinnen und Studenten gemäß DPO 1998
Die auf dieser Seite zusammengefaßten Aussagen betreffen insbesondere die Diplomstudierende im Hauptstudium Informatik, sind aber auch entsprechend für Diplomstudierende im Hauptstudium Wirtschaftsinformatik anwendbar.
Wenn Sie generelle Fragen haben oder unsicher sind, was für Sie zutrifft, scheuen Sie sich nicht, diese Punkte bei Email an vorzubringen.
Durch SVS angebotene Veranstaltungen
Alle von SVS angebotenen Veranstaltungen sind grundsätzlich für Schwerpunktprüfungen anrechenbar. Eine verbindliche Aussage hierzu und über bisherige Studienleistungen ist allerdings nur in einem persönlichen Gespräch möglich. Dieses vereinbaren Sie bitte über Email an .
Hinweise zu Veranstaltungen der TUHH
Für die Schwerpunktprüfungen in den auslaufenden Diplom-Studiengängen mit Thema "IT-Sicherheit" können gerne auch Veranstaltungen von Prof. Gollmann (Arbeitsbereich SVA der TU Hamburg-Harburg) angerechnet werden. Insbesondere die Vorlesungen zu Netzwerk-Sicherheit und Software-Sicherheit behandeln wichtige Aspekte, die sinnvoll eingebracht werden können.
Mündliche Schwerpunktprüfungen
Die Abnahme mündlicher schwerpunktprüfungen ist nach Absprache und geeigneter Vorbereitung natürlich möglich. Zur rechtzeitigen Vorbereitung vereinbaren Sie bitte über Email an einen entsprechenden Termin.
Zu diesem Termin bringen Sie bitte eine schriftliche, aber formlose, Übersicht bisheriger Prüfungsleistungen sowie der für die Schwerpunktprüfung anzurechnenden Veranstaltungen mit.
Anerkennung von Prüfungsleistungen im Zusammenhang mit anderen Hochschulen
Studierende, die Leistungen einer anderen Hochschule z.B. als Schwerpunktveranstaltungen anerkennen lassen wollen, können sich direkt per Email an wenden, um Ihr Anliegen darzulegen. Nach entsprechender Recherche können dann weitere Fragen oder offene Punkte üblicherweise am besten in einem persönlichen Gespräch geklärt werden, wo auch das weitere Vorgehen festgelegt wird.
Übergangslösung GBI
Studierende im Hauptstudium der Informatik oder der Wirtschaftsinformatik können GBI entweder als Prüfungsleistung oder als Leistungsnachweis einbringen (Quelle: PA-Beschluss vom 23. Mai 2007):
- Für eine Prüfungleistung müssen beide Teilklausuren - der IT-Sicherheitsteil von GSS sowie die Datenschutz-Vorlesung von Herrn Schaar - geschrieben werden (zuletzt im WiSe 2009/2010 gelesen). Die Übungen gelten bei diesen Studierenden (im Gegensatz zu den Bachelor-Studierenden!) nicht als Prüfungsvorleistung.
- Für einen Leistungsnachweis reicht das Bestehen einer der beiden Teilklausuren aus. Da es zu dem Schaar-Teil keine Übungen geben wird, kann der Leistungsnachweis nicht über die Übungen erlangt werden.
Achtung: Da es ungewiss ist, ob die Datenschutz-Klausur weiter durchgeführt wird, gibt es aktuelle Änderungen bzgl. dieser Übergangslösung. Bitte informieren Sie sich bei dem für Sie zuständigen Prüfungsamt!
Details zu GSS
Die Vorlesung GSS (regelmäßig im Sommersemester), ist laut einer aktuellen Regelung (Stand 05. März 2007) für Grundlagenveranstaltungen, die keine Modul-Entsprechung finden, Teil der Übergangsregelung für die zuletzt im Sommersemester 2006 gelesenen Vorlesung GBI.
