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§3 Zweck der Prüfung

Durch die Diplomprüfung soll festgestellt werden, inwieweit der Kandidat die Ziele des Informatikstudiums erreicht hat. Insbesondere soll überprüft werden, ob er gründliche Fachkenntnisse erworben hat, die Zusammenhänge seines Faches überblickt und die Fähigkeit besitzt, nach wissenschaftlichen Methoden selbständig zu arbeiten. Die Diplomprüfung bildet den ersten berufsqualifizierenden Abschluß.


Olaf Kummer
Fri Sep 6 11:18:23 MET DST 1996