next up previous

§10 Diplomarbeit

Die Diplomarbeit ist Bestandteil der wissenschaftlichen Ausbildung und stellt eine Prüfungsleistung zur Hauptdiplomprüfung dar. Der Student bearbeitet in ihr selbständig und nach wissenschaftlichen Grundsätzen ein Thema, das in der Regel aus dem Vertiefungsgebiet erwächst. Die Diplomarbeit kann auch in einer Gruppe angefertigt werden. Sie dauert zwei Semester. Der Student hat Anspruch auf angemessene Betreuung bei der Vorbereitung und Durchführung der Diplomarbeit. Die Ergebnisse müssen in einem Vortrag dargestellt werden. Näheres regelt die Prüfungsordnung.


Olaf Kummer
Fri Sep 6 11:25:32 MET DST 1996