Kriterien für die Vergabe von Übungsscheinen

Zum Erhalt eines Übungsscheines müssen die folgenden Bedingungen erfüllt werden:

  1. Persönliche Teilnahme an mindestens 5 von 7 Übungsgruppenterminen
  2. "Aktive Teilnahme" durch Präsentation von Übungsaufgaben (wird durch den Übungsgruppenleiter beurteilt)
  3. Pünktliche Abgabe von Lösungen für mindestens 5 Aufgabenblätter
  4. Für das ganze Semester muß mindestens 50% der Gesamtpunktzahl  aller Aufgaben erreicht werden.

Übungsaufgaben werden in Teams von bis zu 3 Studierenden bearbeitet. Jedes Team liefert die Lösungen für ein Aufgabenblatt nur einmal ab. Die mit einer Lösung erzielte Punktzahl gilt für alle an der Lösung beteiligten Team-Mitglieder.

Insbesondere im Bachelor-Studiengang ist darüber hinaus die persönliche Teilnahme an mindestens 3 der 4 Päsenztermine des praktischen Teils der Übungen (Praktikum) erforderlich.