Master Informatik: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Fachschaft_Informatik
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(+link zur fachbereichs-seite dazu)
(+FAQ, zulassungsbeschränkung)
Zeile 1: Zeile 1:
Der Masterstudiengang Informatik wurde im Wintersemester 2007 eingeführt.
Der Masterstudiengang Informatik wurde im Wintersemester 2007 eingeführt.
Es gibt sogar schon ein- oder zwei handvoll Master-Studierende.
Es gibt sogar schon ein- oder zwei handvoll Master-Studierende.
== FAQ ==
''Gibt es Zulassungsbeschränkungen für den Masterstudiengang Informatik? Gibt es diese auch, wenn mehr Plätze zur verfügung stehen als BewerberInnen da sind?''
:Ja, so steht es geschrieben:
  Eine Abschlussnote in dem zugangsberechtigenden Bachelorstudiengang von mindestens
  ?gut?. In Ausnahmefällen gilt die Zugangsvoraussetzung auch bei einer schlechteren
  Abschlussnote als erfüllt, wenn besondere fachbezogene Leistungen (z. B. über die
  Studienleistungen nach (1) hinausgehende einschlägige Qualifikationen oder einschlägige
  Praktika bzw. Berufserfahrungen) nachgewiesen werden.
(Quelle:[http://www.verwaltung.uni-hamburg.de/vp-1/3/33/ZugangFak6.pdf verwaltung.uni-hamburg])
== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
* [http://www.informatik.uni-hamburg.de/Info/Studium/MSc/ Informationen des Fachbereichs]
* [http://www.informatik.uni-hamburg.de/Info/Studium/MSc/ Informationen des Fachbereichs]
[[Kategorie:FIXME]]
[[Kategorie:FIXME]]

Version vom 13. September 2008, 01:40 Uhr

Der Masterstudiengang Informatik wurde im Wintersemester 2007 eingeführt. Es gibt sogar schon ein- oder zwei handvoll Master-Studierende.

FAQ

Gibt es Zulassungsbeschränkungen für den Masterstudiengang Informatik? Gibt es diese auch, wenn mehr Plätze zur verfügung stehen als BewerberInnen da sind?

Ja, so steht es geschrieben:
 Eine Abschlussnote in dem zugangsberechtigenden Bachelorstudiengang von mindestens
 ?gut?. In Ausnahmefällen gilt die Zugangsvoraussetzung auch bei einer schlechteren
 Abschlussnote als erfüllt, wenn besondere fachbezogene Leistungen (z. B. über die
 Studienleistungen nach (1) hinausgehende einschlägige Qualifikationen oder einschlägige
 Praktika bzw. Berufserfahrungen) nachgewiesen werden.

(Quelle:verwaltung.uni-hamburg)

Siehe auch