Die 23,0. KIF lehnt die FÜV (Fernmeldeverkehr-Überwachungs-Verordnung) vom 18.5.1995 aus folgenden Gründen ab:
Juristische Argumentation:
Die FÜV ist eine Verordnung (kein Gesetz!), welche rechtliche Vorschriften für die Betreiber von öffentlichen Kommunikationsanlagen enthält, die technische und organisatorische Voraussetzungen für massenhafte und flächendeckende Überwachungsmaßnahmen schaffen.
Dadurch wird das Kommunikationsverhalten des Einzelnen beeinflußt (Angst vor potentieller Überwachung). Folglich wird das Grundrecht des Einzelnen auf kommunikative Selbstbestimmung schwer beeinträchtigt.
Die Unschuldsvermutung wird durch die Unverhältnismäßigkeit der rechtlich erzwungenen Maßnahmen pervertiert (Massenüberwachung).
Weil die FÜV mehrere Grundrechte (Persönlichkeitsrecht, Menschenwürde, Fernmeldegeheimnis, ...) wesentlich einschränkt, obwohl sie lediglich eine Verordnung aber kein Gesetz ist, ist sie verfassungswidrig.
Politische Argumentation:
Fazit: Die FÜV erzwingt die Rationalisierung und Automation von Überwachungsmaßnahmen (auch automatisierte Entscheidung!). Sie schafft administrative, technische und organisatorische Grundlagen für den Überwachungsstaat.
Aus obigen Gründen fordern wir die Bundesregierung auf, die
Verordnung unverzüglich zurückzuziehen.
Die 23,0. KIF in Oldenburg am 5.6.95