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§7 Gliederung der Prüfung

(1) Der Diplomprüfung geht die Diplom-Vorprüfung voraus.

(2) Die einzelnen Fachprüfungen der Diplom-Vorprüfung können in beliebiger Reihenfolge abgelegt werden.

(3) Die einzelnen Fachprüfungen der Diplomprüfung können in beliebiger Reihenfolge abgelegt werden; die Diplomarbeit ist davon zeitlich unabhängig.


Olaf Kummer
Fri Sep 6 11:18:23 MET DST 1996