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§16 Umfang der Prüfung

(1) Die Prüfung besteht aus je einer mündlichen Fachprüfung in

  1. Grundzüge der Informatik A:
    Programmierung, Systeme, Theorie, Anwendungen, Wirkungen;
  2. Grundzüge der Informatik B:
    Technische Grundlagen der Informatik, Entwurf digitaler Systeme, Rechnerorganisation;
  3. Mathematik;
  4. einem an einer wissenschaftlichen Hochschule in Hamburg ausreichend vertretenen Ergänzungsfach.

Bei diesen Prüfungen ist der individuelle Studienplan zu berücksichtigen.

(2) Sofern eine mündliche Fachprüfung in einem Ergänzungsfach für Studenten der Informatik nicht möglich ist, können an deren Stelle Prüfungen nach Maßgabe der dortigen Regelungen treten.

(3) Die Dauer einer mündlichen Fachprüfung beträgt etwa 30 Minuten. Bei Gruppenprüfungen verlängert sich die Dauer der Gesamtprüfung für jeden weiteren Kandidaten um jeweils 15 Minuten.


Olaf Kummer
Fri Sep 6 11:18:23 MET DST 1996