(1) Die Diplom-Vorprüfung beginnt mit der ersten Fachprüfung zu einem
der in §16 Absatz 2 genannten Prüfungsgebiete.
(2) Der Antrag auf Zulassung zur Diplom-Vorprüfung ist zusammen mit
dem individuellen Studienplan beim zuständigen Prüfungsausschuß schriftlich
einzureichen. Dieser Antrag wird zusammen mit dem Antrag auf Zulassung
zur ersten Fachprüfung gestellt. Dem Antrag auf Zulassung zur Diplom-Vorprüfung
ist beizufügen:
- das Studienbuch,
- eine Erklärung darüber, ob der Kandidat bereits eine
Diplom-Vorprüfung oder Diplomprüfung in Informatik an einer Hochschule
endgültig nicht bestanden hat,
- die Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an zwei
Praktika und ein Schein in Stochastik für Informatiker. Sie sind spätestens
beim Antrag auf Zulassung zur letzten Fachprüfung vorzulegen.
(3) Der individuelle Studienplan kann in Teilen jeweils für die Prüfungsfächer
aufgestellt und genehmigt werden, und er kann bis zur Zulassung zur
jeweiligen Fachprüfung noch geändert werden.
(4) Aufgrund der eingereichten Unterlagen entscheidet der Prüfungsausschuß
über die Zulassung. Die Entscheidung wird dem Bewerber schriftlich
mitgeteilt. Eine Ablehnung ist zu begründen.
(5) Die Zulassung darf nur versagt werden,wenn
- die Unterlagen nicht vollständig sind oder
- kein Prüfungsanspruch besteht; §5 Absatz 2
bleibt unberührt.
(6) Die Fristen für die Zulassung zur Diplom-Vorprüfung sowie zu den
Fachprüfungen werden vom zuständigen Prüfungsamt in Absprache mit
dem Prüfungsausschuß Informatik festgesetzt und veröffentlicht. In
begründeten Ausnahmefällen kann der Prüfungsausschuß veränderte Fristen
genehmigen.
Olaf Kummer
Fri Sep 6 11:18:23 MET DST 1996