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§21 Umfang der Diplomprüfung

(1) Die Diplomprüfung besteht aus
  1. mündlichen Fachprüfungen, und zwar
    1.1 je einer Prüfung in zwei ausgewählten Kerngebieten der Informatik (nach Absatz 3);
    1.2 einer Prüfung in dem weiteren Kerngebiet sowie einem dazu passend ausgewählten Vertiefungsgebiet (gemäß Anhang);
    1.3 einer Prüfung in einem Ergänzungsfach;
  2. einer Diplomarbeit.
(2) Kerngebiete sind:

  1. Theoretische Informatik,
  2. Praktische Informatik,
  3. Angewandte Informatik und Technische Informatik.

Die Kerngebiete Angewandte Informatik und Technische Informatik werden gemeinsam durch eine mündliche Fachprüfung abgedeckt.

(3) Die Dauer einer mündlichen Prüfung in einem Kerngebiet (nach Absatz 2) beträgt etwa 30 Minuten; bei Gruppenprüfungen verlängert sich die Dauer der Gesamtprüfung für jeden weiteren Kandidaten um 15 Minuten. Die Dauer der aus Kerngebiet und Vertiefungsgebiet kombinierten Prüfung verlängert sich entsprechend.

(4) Als Vertiefungsgebiet kommt jedes Teilgebiet der Informatik in Frage, das am Fachbereich Informatik ausreichend in der Lehre vertreten ist; eine entsprechende Liste wird vom Fachbereichsrat auf Vorschlag des Prüfungsausschusses in Anpassung an die Entwicklung des Faches und unter Berücksichtigung spezieller Anforderungen geführt. Als Ergänzungsfach kommt jedes Studienfach in Frage, das an einer wissenschaftlichen Hochschule in Hamburg ausreichend in der Lehre vertreten ist; eine entsprechende Liste wird vom Fachbereichsrat in Absprache mit den zuständigen Fachbereichen geführt.

(5) Sofern eine mündliche Fachprüfung in einem Ergänzungsfach für Studenten der Informatik nicht möglich ist, können an deren Stelle Prüfungen nach Maßgabe der dortigen Regelungen treten.


Olaf Kummer
Fri Sep 6 11:18:23 MET DST 1996