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§27 Diplom

(1) Gleichzeitig mit dem Zeugnis wird dem Kandidaten ein Diplom mit dem Datum des Zeugnisses ausgehändigt. Darin wird die Verleihung des akademischens Grades ,,Diplom-Informatikerin`` beziehungsweise ,,Diplom-Informatiker`` (Dipl.-Inform.) beurkundet. Zeugnis und Diplom müssen eindeutig erkennen lassen, daß sie auf Grund eines zehnsemestrigen Diplomstudienganges Informatik an der Universität Hamburg vergeben wurden.

(2) Das Diplom wird vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterzeichnet und mit dem Siegel des Fachbereichs Informatik der Universität Hamburg versehen.


Olaf Kummer
Fri Sep 6 11:18:23 MET DST 1996