next up previous

§7 Leistungsnachweise im Rahmen des Grundstudiums

Die laut Prüfungsordnung geforderten Leistungsnachweise für zwei Praktika des Grundstudiums und Stochastik für Informatiker sind spätestens mit dem Antrag auf Zulassung zur letzten Fachprüfung vorzulegen. Die Nachweise für die Praktika werden durch unbenotete Bescheinigungen über die erfolgreiche Teilnahme an Praktika oder gleichwertigen Projekten erbracht. Eine nähere Bestimmung erfolgt im Studienplan.


Olaf Kummer
Fri Sep 6 11:25:32 MET DST 1996