Die laut Prüfungsordnung
geforderten Leistungsnachweise für
zwei Praktika des Grundstudiums und Stochastik für Informatiker
sind spätestens mit dem Antrag auf Zulassung zur letzten Fachprüfung
vorzulegen. Die Nachweise für die Praktika werden durch unbenotete
Bescheinigungen über die erfolgreiche Teilnahme an Praktika oder
gleichwertigen Projekten erbracht. Eine nähere Bestimmung erfolgt
im Studienplan.
Olaf Kummer
Fri Sep 6 11:25:32 MET DST 1996