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§8 Lehrveranstaltungen während des Hauptstudiums

Im Hauptstudium sollen die im Grundstudium erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten erweitert und vertieft werden. §6 Sätze 3 und 4 gelten entsprechend. Die folgenden Lehrveranstaltungsgruppen sind für den erfolgreichen Abschluß des Hauptstudiums erforderlich. Die nähere Bestimmung der Lehrveranstaltungsarten erfolgt im Studienplan.
  1. Kerngebiete
    Die Kernveranstaltungen sind in Gebiete gegliedert:

    1.1 Theoretische Informatik,
    1.2 Praktische Informatik,
    1.3 Angewandte Informatik und Technische Informatik.

    Als Lehrveranstaltungsarten sind Vorlesungen, Projekte und Übungen vorgesehen. In dieser Gruppe sind Lehrveranstaltungen im Umfang von etwa 24 Semesterwochenstunden erforderlich, ihr Anteil am Pflichtbereich des Hauptstudiums beträgt etwa 35 Prozent. Die Summe der Semesterwochenstunden aus den Kerngebieten Angewandte Informatik und Technische Informatik muß mindestens 8 Semesterwochenstunden betragen. Der Anteil aus jedem dieser beiden Gebiete beträgt mindestens 2 Semesterwochenstunden.

  2. Vertiefungsgebiet
    Das Vertiefungsgebiet dient der weiteren Spezialisierung und kann frei gewählt werden. Es kommt dafür jedes am Fachbereich Informatik in Forschung und Lehre ausreichend vertretene Gebiet in Frage. Der Prüfungsausschuß stellt einen Katalog empfohlener Vertiefungsgebiete auf und entscheidet über die Zulassung neuer Vertiefungsgebiete. Die Lehrveranstaltungen in einem Vertiefungsgebiet können Vorlesungen, Übungen, Seminare, Praktika, Projekte sowie Kurse mit Kleingruppenbetreuung sein. Der Umfang dieser Gruppe beträgt etwa 12 Semesterwochenstunden, ihr Anteil am Pflichtbereich des Hauptstudiums ist etwa 15 Prozent.

  3. Seminare, Praktika und Projekte
    Zu diesem Bereich gehören frei zu wählende Seminare, Praktika und Projekte aus der Informatik im Umfang von etwa 6 Semesterwochenstunden. Der Anteil dieser Gruppe am Pflichtbereich des Hauptstudiums ist etwa 10 Prozent.

  4. Studien- und Berufsorientierung
    In dieser Gruppe sind Lehrveranstaltungen im Umfang von etwa 4 Semesterwochenstunden erforderlich, zusätzlich wird eine Hauptstudiumsorientierungseinheit angeboten. Es sollen folgende Ziele erreicht werden: Diese Ziele werden angestrebt in Blockveranstaltungen, Exkursionen und Seminaren. Der Anteil dieser Gruppe am Pflichtbereich des Hauptstudiums ist etwa 5 Prozent.

  5. Ergänzungsfach
    In dieser Gruppe werden vertiefte Kenntnisse über das im Grundstudium gewählte Ergänzungsfach vermittelt. Es kann aber auch ein anderes Fach gewählt werden. Die Lehrveranstaltungen haben einen Umfang von etwa 16 Semesterwochenstunden, die Lehrveranstaltungsarten können je nach Fach variieren. Der Anteil am Pflichtbereich des Hauptstudiums ist etwa 20 Prozent.

  6. Studienarbeit
    Die Studienarbeit kann nur nach bestandener Diplom-Vorprüfung begonnen werden. Die Studienarbeit soll Gelegenheit zur weitgehend selbständigen Einarbeitung in einen komplizierteren Problemzusammenhang oder ein Spezialgebiet geben; dabei sollen wissenschaftliche Arbeitsmethoden erlernt werden. Das Schwergewicht der Studienarbeit liegt beim Prozeß des Lernens und Einübens und nicht bei der Erzielung eines konkreten Ergebnisses. Die Anfertigung eines schriftlichen Berichts über die Arbeit und die Ergebnisse ist Bestandteil der Studienarbeit. Die Studienarbeit kann in einer Gruppe durchgeführt werden. Sie wird von einem Mitglied des Lehrkörpers betreut und nicht benotet. Findet ein Kandidat trotz Bemühens keinen Betreuer für seine Studienarbeit, so sorgt der Prüfungsausschuß auf Antrag des Kandidaten und möglichst im Einvernehmen mit ihm für ein Thema und die erforderliche Betreuung. Der Umfang entspricht etwa 10 Semesterwochenstunden, ihr Anteil am Pflichtbereich des Hauptstudiums ist etwa 15 Prozent.


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Olaf Kummer
Fri Sep 6 11:25:32 MET DST 1996